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Wenn eine Praxis übergeben oder geschlossen werden soll, gilt es, rechtzeitig gezielte und gut durchdachte Schritte zu setzen. Schließlich fühlt sich „alles in trockenen Tüchern“ besser an als „hinter mir die Sintflut“.
Dass eine große Pensionierungswelle in der Ärzteschaft ansteht, ist nicht neu. Von knapp neun Millionen Menschen in Österreich sind immerhin rund 20 Prozent über 65 Jahre alt – und das betrifft auch die Ärzteschaft. Eine Ordinationsübergabe fordert Ärztinnen und Ärzte nicht nur emotional, sondern auch organisatorisch und braucht einen gut überlegten Ablauf.
Zum einen wollen rechtliche Vorgaben beachtet werden. So sind laut Ärztekammer Kündigungen seitens der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes – ausgenommen die einvernehmliche Lösung des Vertragsverhältnisses – nur zum Quartalsende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Die Schließung von Ordinationen ohne Kassen wird vorab schriftlich an die jeweilige Landesärztekammer gemeldet. Wird die gesamte betriebliche Tätigkeit eingestellt, muss auch an das Finanzamt Meldung erstattet werden.
Besondere Sorgfalt erfordern die im Laufe des Praxislebens angesammelten Daten, denn die Verpflichtung, sie zehn Jahre lang aufzubewahren und zugänglich zu machen, besteht weiterhin. Eine geregelte, leicht verständliche und dabei sichere Langzeitarchivierung ist daher unumgänglich. Manche Speichermedien wie DVDs oder Festplatte bieten jedoch nicht die Sicherheit, die für den langjährigen Zugriff auf die Daten nötig ist. In einem professionellen Rechenzentrum können Daten sicher gespeichert werden, ohne dass ihr Erhalt gefährdet wird, und so, dass ein erforderlicher Zugriff jederzeit und ohne großen Aufwand möglich ist.