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Die elektronische Patientenakte - Herzstück der Gesundheits­kommunikation

9. April 2021 | Elena Schwenk

Sie ist das das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung – die elektronische Patientenakte, kurz ePA. In ihr sollen alle medizinischen Daten eines Menschen gebündelt abrufbar sein. Im Januar 2021 wurde sie in Deutschland eingeführt und startete mit der ersten Testphase. Seitdem haben alle gesetzlich Versicherten ein Anrecht auf die Nutzung der ePA, die als App kostenlos von den Krankenkassen bereitgestellt wird oder über die elektronische Gesundheitskarte mit einem PIN aktiviert werden kann. Und nicht nur in Deutschland ist das Gesundheitswesen mitten im Prozess der Digitalisierung, auch in Österreich ist die elektronische Patientenakte, dort elektronische Gesundheitsakte (ELGA) bereits im Einsatz.

Bestehen Vorerkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten? Nimmt der die Patientin oder der Patient Medikamente ein, die einen Behandlungsweg erschweren oder ein anderes Medikament ausschließen? Welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt und wann? Alle diese Informationen sind in der elektronischen Patientenakte gespeichert und bringen so gleich mehrere Vorteile.

Vorteile für die Ärzte

Oft sind wichtige medizinische Informationen über einen Patienten bereits vorhanden, jedoch verstreut an unterschiedlichsten Orten. So liegen einige Unterlagen beim Hausarzt, andere bei Fachärzten und wieder andere sind vielleicht bei einem Krankenausaufenthalt erfasst und dort in Akten abgelegt worden. So ist ein Gesamtüberblick nie ohne weiteres möglich. Kommt also ein Patient zu einem Arzt, müssen wichtige Daten immer wieder abgefragt, oder von anderen medizinischen Akteuren angefordert werden. Das kostet Zeit, die es in vielen medizinischen Fällen nicht gibt. Durch die ePA und mit den zahlreichen weiteren Anwendungen der Telematikinfrastruktur können Ärztinnen und Ärzte sich alle wichtigen Informationen in wenigen Sekunden ansehen, die Informationslücken schließen und so den bestmöglichen Behandlungsweg einschlagen. Zudem werden falsche Medikationen und das Risiko, mit einer Fehlbehandlung Schaden anzurichten, verhindert. Die ePA ermöglicht so eine effektiviere Patientenbehandlung, als das bisher möglich war.

Das sich die Ärzte viel von der elektronischen Patientenakte erhoffen, zeigt auch eine Studie*, in der 9 von 10 Klinik-Ärzten angaben, dass sie sich durch die ePA eine einfachere Zusammenarbeit zwischen Ärzten und größere Transparenz für alle Beteiligten erhoffen.

Vorteile für die Patienten

Die ePA bringt jedoch nicht nur Vorteile für die Ärzte, sondern auch für den Patienten: Sie ermöglicht es den Nutzern, eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. Dank ihr wird der Patient selbst Teil des Behandlungsteams und kann eine aktive Rolle in der eigenen Gesundheitsversorgung einnehmen. Es ist jederzeit möglich, online auf die eigenen Gesundheitsdaten zuzugreifen und sie zu verwalten. Dabei wird jeder Zugriff auf die Akte protokoliert und ist nachverfolgbar. Der Patient ist dank der elektronischen Patientenakte selbst jederzeit der Herr über seine Daten und entscheidet, wer wann auf welche Informationen zugreifen kann. Die abgespeicherten Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel der elektronische Medikationsplan (eMP) oder das Notfalldatenmanagement (NFDM), können im Ernstfall Leben retten. Zum Beispiel dann, wenn eine Situation besteht, in der der Patient Fragen zu Vorerkrankung, eingenommenen Medikamenten oder Allergien nicht selbst beantworten kann.

Bye Bye Papierstapel – hallo Zukunft!

Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsprozesse können durch die ePA digitalisiert werden. Dadurch sind Informationen nicht nur jederzeit abrufbar, sie gehen auch durch die wegfallenden Transportwege nicht mehr verloren. Arztbriefe, Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne sind an einem Ort gespeichert und abrufbar.

Schritt für Schritt etabliert sich die elektronische Patientenakte in Deutschland. Nach dem Start im Januar, müssen ab dem 01.07.2021 alle vertragsärztlich tätigen Ärzte Informationen in der elektronischen Patientenakte eines Patienten ablegen können. Ab 2022 sollen dort auch Mutterpass, Impfausweis, Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft abgelegt und jederzeit abrufbar sein.

 

Quelle:

* https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Corona-beschleunigt-die-Digitalisierung-der-Medizin-mit-unterschiedlichem-Tempo

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