Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat bald ausgedient. Künftig wird eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Papierform ersetzen. Bisher führte das Versenden und Bearbeiten der Papierbescheinigungen zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll im Sinne des Patienten durch die neue eAU vermieden werden. Die Übermittlung der eAU durch die Praxen an die Krankenkassen ist seit dem 1. Oktober 2021 möglich und wird zum 01. Juli 2022 verpflichtend. Die Anwendung der nächsten Stufe der eAU, die digitale Weiterleitung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber, ist vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 verschoben worden und wird dann möglich sein. Grundlage ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
eAU mit DATA VITAL
Als DATA VITAL-Anwender:in können Sie die eAU direkt aus Ihrem DATA VITAL heraus an die Krankenkassen übermitteln. Dafür benötigen Sie den Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM), mit dem Sie innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) sicher Daten versenden können. Außerdem benötigen Sie das jeweils aktuelle E-Health-Upgrade für Ihren Konnektor sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für die elektronische Signatur.
Seit dem DATA-VITAL zu Q4/2021 (Version 0050) ist es möglich, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1a) über KIM an den Kostenträger zu versenden.
TLS-Aktivierung
Für die elektronischen Signaturen gibt es mehrere Verfahren: die Einzel-, Stapel- und Komfortsignatur. In den Update-Leitfäden wurden diese genauer beschrieben. Spätestens mit dem Einsatz der Komfortsignatur wird es erforderlich, die Kommunikation zwischen DATA VITAL und TI-Konnektor per TLS zu verschlüsseln. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren DATA VITAL Vertriebs- und Servicepartner.
Aktivierung der eAU in DATA VITAL
Mit dem DATA VITAL-Update „Gesetzliche Änderungen“ zu Q4/2021 (Version 0050) wurde die eAU deaktiviert ausgeliefert und muss zuerst aktiviert werden. So können Sie das Muster 1 wie gewohnt weiter nutzen, bis Sie die Vorbereitungen getroffen haben und die Aktivierung vornehmen.
So aktivieren Sie die eAU-Funktion:
Rufen Sie das Formular „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ über die Formularnummer 101 auf, können Sie die Checkbox „eAU“ aktivieren. Wenn Sie eine dauerhafte Aktivierung der eAU vornehmen möchten, können Sie dies praxisabhängig über die „Praxisanpassung“ – „Formulare Einstellung“ und dort der Checkbox „eAU versenden“ aktivieren. Bei Fragen zur Druckerkonfiguration wenden Sie sich bitte an Ihren Vertriebs- und Servicepartner.
Neben der Anbindung an die TI ist ein komplett eingerichteter KIM-Account Voraussetzung für die Nutzung der eAU. Eine zusätzliche Freischaltung ist nicht erforderlich.
Folgende Voraussetzungen müssen zur Nutzung erfüllt sein:
- Mindestens DATA VITAL-Version 0050 (Q4/2021-Update „Gesetzliche Anforderungen“).
- Lizenz zur Nutzung der TI sowie Konnektor mit Konnektor-Version PTV-3 oder höher.
- Eingerichteter KIM-Account mit KIM-E-Mail-Adresse zum Versand der eAU.
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation oder SMC-B (nur in Ausnahmefällen) zur Signatur.
- Eine eingerichtete zentrale Benutzerverwaltung zur Zuordnung der elektronischen Heilberufsausweise.
- Da sich das Druckverfahren geändert hat, empfehlen wir die Verwendung eines Laserdruckers.
FAQ zur eAU mit DATA VITAL
Nein. In der Q4-Quartalsversion Version 0050 wird die eAU deaktiviert ausgeliefert. Sie entscheiden, ob Sie die eAU aktivieren möchten.
Bei Aufruf des AU-Formulars prüft DATA VITAL im Hintergrund, ob eine valide KIM-Adresse der Krankenkasse vorliegt. Im Positivfall ist der Versand der eAU möglich, im Negativfall wird die eAU-Krankenkassenausfertigung gedruckt. Für den Ausdruck einer AU wird automatisch das neue Druckverfahren über das KBV-Stylesheet genutzt. Das dreifach ausgedruckte Formular (für Patient:innen, Arbeitgeber:innen und Krankenkasse) der eAU muss anschließend händisch signiert und das Exemplar für die Krankenkassen von den Patient:innen selbst postalisch an diese versendet werden.
Mit der Aktivierung der eAU wird für den Ausdruck das neue Stylesheet verwendet. Die Ausdrucke haben die Formate DIN A4 oder A5. Sicherheitspapier ist nicht notwendig, Praxen können normales Druckerpapier verwenden.
Sollten Sie heute einen Nadeldrucker für den Druck der AU verwenden, empfiehlt sich die Anschaffung eines Laserdruckers. Der Ausdruck der eAU erfolgt in einem neuen Blankodruckverfahren. Der Ausdruck kann zwar in der Regel weiterhin auf einem Nadeldrucker erfolgen, dies bedeutet aber Druckzeiten von etwa einer Minute je Seite und bei vielen Druckermodellen eine hohe Lautstärke. Daher empfehlen wir zum Ausdruck der eAU einen Laserdrucker. Wenn Sie aktuell schon die Blankoformularbedruckung nutzen, können diese Drucker auch für die eAU verwendet werden. Die KBV sieht vor, dass auf weißem Standardpapier gedruckt wird. Das rosafarbene Sicherheitspapier für die Blankoformularbedruckung soll nicht verwendet werden.
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