Die elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (eAU)
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat schon bald ausgedient. Künftig soll eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Papierform ersetzen. Bisher führte das Versenden und Bearbeiten der Papierbescheinigungen zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll im Sinne des Patienten durch die neue eAU vermieden werden. Die Übermittlung der eAU durch die Praxen an die Krankenkassen ist ab dem 1. Oktober 2021 möglich. In einer Übergangszeit bis zum 30. Juni 2022 können Ärzt:innen sowohl die analoge als auch die digitale Übermittlung vornehmen. Grundlage ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
eAU aus CGM ALBIS
Als CGM ALBIS Anwender können Sie die eAU direkt aus Ihrem CGM ALBIS heraus an die Krankenkassen übermitteln. Dafür benötigen Sie den Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM), mit dem Sie innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) sicher Daten versenden können. Außerdem benötigen Sie das aktuelle E-Health-Upgrade für Ihren Konnektor sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für die elektronische Signatur.
Mit der CGM ALBIS Version 21.40 ist es möglich, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1a) über Kommunikation im Medizinwesen (KIM) an den Kostenträger zu versenden.
eAU-ready-Check
Am 30.06.2022 endet die Übergangsfrist für die Einführung der eAU.
Aktivierung der CGM ALBIS Version 21.40 zur Versendung der eAU
Die eAU wurde, mit Installation der Version CGM ALBIS Q2/2022 (22.20), automatisch zum 01. Juli 2022 in CGM ALBIS aktiviert.
So aktivieren Sie die eAU manuell:
Rufen Sie im Menü Optionen > TI-Optionen > eAU… . Es öffnet sich der entsprechende Dialog, in welchem Sie den Haken eAU aktivieren setzen können.
Neben der Anbindung an die TI ist ein komplett eingerichteter KIM-Account Voraussetzung für die Nutzung der eAU. Eine zusätzliche Freischaltung wird nicht benötigt.
Folgende Punkte müssen zur Nutzung gegeben sein:
- Mindestens CGM ALBIS Version 21.40
- Lizenz zur Nutzung der TI
- Freischaltung für KIM
- Praxisausweis (SMC-B)
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Generation 2
- registrierte KIM Mailadresse
Anleitung: Einrichtung der eAU in CGM ALBIS
Finden Sie hier eine detaillierte Anleitung zur Einrichtung der eAU in Ihrem CGM ALBIS. Hier herunterladen.
Video-Anleitung: Übermittlung der eAU
FAQ zur eAU in CGM ALBIS
Ja, Sie benötigen dafür zwingend den TI Anschluss (Telematikinfrastruktur) und KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
Es gibt eine Übergangsfrist bis 01.07.2022. Unsere CGM ALBIS Vertriebs- und Servicepartner arbeiten die Bestellungen aktuell mit Hochdruck der Reihenfolge nach ab.
Ja. Die eAU wird zum 01.07.2022 automatisch aktiviert. Eine Deaktivierung ist weiterhin im Fehlerfall möglich.
Ja. Grundsätzlich sind alle Krankenkassen zum 01.07.2022 in der Lage die eAU zu empfangen. Beim Aufruf des eAU Formulars prüft CGM ALBIS im Hintergrund, ob eine valide KIM Adresse der Krankenkasse vorliegt.
Im Positivfall ist der Versand der eAU möglich.
Im Negativfall wird die eAU Krankenkassenausfertigung gedruckt. Für den Ausdruck einer AU wird automatisch das neues Druckverfahren über das KBV-Stylesheet genutzt. Das dreifach ausgedruckte Formular (für Patienten, Arbeitgeber und Krankenkasse) der eAU muss anschließend händisch signiert und das Exemplar für die Krankenkassen anschließend vom Patienten selbst postalisch an diese versendet werden.
Solange Sie die eAU nicht aktiviert ist, können Sie das alte Muster 1 weiterhin verwenden. Mit der Aktivierung der eAU wird für den Ausdruck das neue Stylesheet verwendet. Die Ausdrucke haben die Formate DIN A4 oder A5.
Diese sollte Ihnen mit dem eHBA zur Verfügung gestellt worden sein.
Ja, über die Funktion "Später senden". Dieser Schalter befindet sich auf dem Formular. Man kann auch im Menü Optionen | TI-Optionen an dem Arbeitsplatz die Stapelsignatur anwählen. Dann ist der Schalter "Später versenden" automatisch gesetzt.
Ja, solange die eAU noch nicht versendet ist, kann sie problemlos korrigiert werden.
Diese finden Sie in CGM ALBIS im Menü Extern | ePostfach im Register "Entwürfe".
Sie können die fehlerhaft versendete eAU aus der Karteikarte des Patienten oder aus dem Postfach "Postausgang" stornieren. Öffnen Sie die eAU und Sie haben auf dem Formular nun die Schaltfläche "stornieren". Sie werden nun aufgefordert Ihre Stornierung zu Signieren. Damit ist die Stornierung abgeschlossen und der Status wechselt auf "In Storno" und nach Bestätigung durch die Krankenkasse in den Status "Storniert". Nach dem Stornieren erstellen Sie eine neue eAU mit den Korrekturen, die Sie dann versenden und drucken.
Ja, das ist möglich, der Ausdruck zu Weitergabe an den Arbeitgeber kann in jedem Fall mit gegeben werden.
Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die z. B. bei Hausbesuchen ausgestellt werden, muss die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse bis zum Ende des folgenden Werktages erfolgen. Wenn Sie also am Freitagabend am Ende der Sprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, haben Sie bis Montagabend Zeit für die digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkasse.
Mit der Einführung der eAU wird zunächst nur die Übermittlung an die Krankenkassen elektronisch stattfinden. Wie die KBV informiert, müssen Ärzte weiterhin Papierbescheinigungen für Arbeitgeber und Patienten erstellen – sollte die elektronische Übertragung nicht funktionieren, zusätzlich eine Ausfertigung für die Krankenkasse.
Die Ausdrucke haben die Formate DIN A4 oder A5. In den meisten Fällen dürfte ein Laser- oder Tintenstrahldrucker die wirtschaftlichste Option sein. Praxen, die einen neuen Drucker anschaffen wollen, sollten dabei direkt die Anforderungen an das E-Rezept, welches ab dem 1.09.2022 von allen Apotheken angenommen werden sollen, beachten.
Ja, Sie können den Drucker pro Arbeitsplatz im CGM ALBIS Menü Optionen | Formulare im Formular AU anpassen. Empfohlen wird weißes Papier in DIN-A5 oder in Din-A4.
Ja, Sie können die Spooler Funktion wie gewohnt nutzen. Wenn es sich um einen Arbeitsplatz handelt, der in die Telematik Infrastruktur eingebunden ist, werden Sie aufgefordert, das Formular zu signieren und das Krankenkassenexemplar wird versendet. Die Exemplare für den Patienten und Arbeitgeber liegen im Spooler.
Wenn Sie das Formular für den späteren Versand markieren, können Sie die Signatur später an einem anderen Arbeitsplatz durchführen. Die Exemplare für den Patienten und Arbeitgeber liegen in diesem Fall ebenfalls im Spooler Bei der Erstellung einer AU an einem Arbeitsplatz, der nicht an die TI angebunden ist, ist automatisch der Status "Später versenden" gesetzt.
Ja. Ist eine eAU nach einem Werktag noch immer nicht versendet worden, so zeigt CGM ALBIS Ihnen einen entsprechenden Hinweis an. Darüber hinaus zeigt Ihnen das ePostfach-Symbol anhand seiner Farbe an, ob sich noch nicht versendete Dokumente im Ordner "Entwürfe" befindet.
Bei Sonstigen Kostenträgern werden automatisch (bei aktivierter eAU) drei Exemplare im neuen Format ausgedruckt. Für Privatpatienten empfehlen wir die Privat-AU zu nutzen. Das Muster 1 kann für Privatpatienten oder sonstige Kostenträger nicht mehr elektronisch erstellt werden.
Nein, Sie müssen es nicht ändern. Sie brauchen keine Blankoformularbedruckung - es wird dennoch als "Blankoformular" gedruckt. Sie benötigen einen Tinten- oder Laserdrucker (ein Nadeldrucker wird nicht empfohlen). Ggf. ändern Sie die Druckereinstellungen unter Optionen | Formulare bei der AU, wenn das Formular auf einem anderen Drucker gedruckt werden soll.
Derzeit liegt hierzu noch keine Entscheidung vor. Bisher war jedoch immer die Rede von einem "Übergang", so dass wir vermuten, dass in Zukunft nur noch per eHBA dies möglich sein soll.
Wenn die digitale Datenübermittlung an die Krankenkasse vorübergehend nicht möglich ist, wird CGM ALBIS automatisch den Druck anbieten. Es ist jedoch auch eine Speicherung und ein späterer Versand möglich, sollte es sich um eine kurzfristige Störung handeln.
Wenn der Patient oder die Patientin noch in der Praxis ist, drucken Sie den Ausdruck für die Krankenkasse aus. Der Versand an die Krankenkasse erfolgt dann über die Versicherten. Hat der Patient oder die Patientin die Praxis bereits verlassen und der digitale Versand ist auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nicht möglich, muss die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse versenden. Um dieses für die Praxen aufwendigere Ersatzverfahren zu vermeiden, empfehlen wir die Nutzung der Komfortsignatur, die Probleme beim digitalen Versand in der Regel sofort erkennen lässt.
Neue Kostenpauschale für den Versand der eAU per Post
GOP 40130 (0,81 Euro) Für den Versand des Ausdruckes an die Krankenkasse, wenn eine digitale Übermittlung aus technischen Gründen nicht möglich ist, der Arzt dies aber erst bemerkt, wenn der Patient die Praxis bereits verlassen hat und die Übermittlung nicht bis zum Ende des nachfolgenden Werktags nachgeholt werden kann. Der Versand der digitalen Daten erfolgt nach Behebung der Störung automatisch.
GOP 40131 (0,81 Euro) Für den Versand der Ausdrucke für Arbeitgeber und Patient nach einem Hausbesuch. Die digitale Übermittlung an die Krankenkasse ist in diesem Fall direkt aus der Praxis möglich.
Nein, die eAU´s anderer Praxen unterliegen dem Datenschutz und werden Ihnen nicht in KIM angezeigt. Im Postfach werden nur die von Ihnen erstellten AU´s aufgeführt.
Sie haben die Möglichkeit, die eAU im CGM ALBIS Menü Optionen | TI Optionen | eAU … zu deaktivieren. Bitte entfernen Sie dazu den Haken bei eAU aktivieren und speichern Sie Ihre Einstellung über die Schaltfläche OK. Stellen Sie in diesem Fall bitte ggf. die Druckereinstellungen wieder auf den Ursprungszustand zurück, danach drucken Sie wieder wie bisher. Bitte beachten Sie, dass die Deaktivierung in eigener Verantwortung der Praxis erfolgt. Grundsätzlich ist der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab/seit dem 01.07.2022 auf Wunsch des Gesetzgebers verpflichtend.
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