eVerordnung für Hilfsmittel (Muster 16)

Nutzen Sie als einer der Ersten die eVerordnung für Hilfsmittel und profitieren Sie von einem modernen und effizienten digitalen Verordnungsprozess.

  • Frühzeitige Teilnahme: Nutzen Sie die eVerordnung noch vor der gesetzlichen Verpflichtung.
  • Effiziente Prozesse: Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand und verbessern Sie die Patientenversorgung.
  • Schneller Zugang: Bieten Sie Ihren Patienten digitale Rezepte für Hilfsmittel sofort auf dem Smartphone an.

Registrieren Sie sich jetzt kostenfrei und gestalten Sie die Zukunft der Hilfsmittelverordnung aktiv mit!

Einfache elektronische Verordnung von Hilfsmitteln

Die elektronische Verordnung (eVerordnung) von Hilfsmitteln, auch bekannt als Muster 16, ermöglicht es Ihnen als Ärztin oder Arzt, Verordnungen elektronisch auszustellen und direkt an die Krankenkassen sowie an die Patientinnen und Patienten zu übermitteln. Dieser moderne Prozess löst die herkömmliche Papierverordnung ab und sorgt für eine gezielte und reibungslose Kommunikation zwischen allen Beteiligten.

Vorteile der eVerordnung auf einen Blick
 

Für Ärztinnen und Ärzte:

  • Zeitersparnis: Reduzierung von administrativen Aufgaben durch elektronische Prozesse.
  • Weniger Rückfragen: Minimierung von Rückfragen durch vollständige und fehlerfreie Verordnungen.
  • Nahtlose Einbindung: Einfache Integration in den Praxisalltag und in bestehende Arbeitsabläufe.

Für Patientinnen und Patienten:

  • Schnellerer Zugang: Die Verordnung des benötigten Hilfsmittels wird direkt in der Kassen-App auf dem Smartphone empfangen.
  • Sichere und digitale Prozesse: Verordnungen sind fälschungssicher und können nicht verloren gehen.
  • Transparenz: Patienten können den Bearbeitungsstatus ihrer Verordnung jederzeit in der zugehörigen App einsehen.

Für Hilfsmittelanbieter:

  • Effiziente Bearbeitung: Reduzierter Aufwand, da alle Informationen direkt und fehlerfrei übermittelt werden.
  • Automatisierte Datenübermittlung: Keine manuelle Eingabe erforderlich.
  • Schnellerer Zugriff: Anbieter können Verordnungen in Echtzeit einsehen und schnell auf Patientenbedürfnisse reagieren.

Warum sollten Sie teilnehmen?

  • Frühzeitige Nutzung: Nutzen Sie die eVerordnung Hilfsmittel schon jetzt und bereiten Sie sich auf die gesetzliche Verpflichtung vor. Ab dem 1. Juli 2027 ist die elektronische Verordnung auch für Hilfsmittel für Ärzte und Leistungserbringer verpflichtend.
  • Wettbewerbsvorteil: Nutzen Sie als einer der ersten Ärztinnen und Ärzte diese innovative Lösung und bieten Sie Ihren Patientinnen und Patienten einen zeitgemäßen Service.
  • Effizienzsteigerung: Reduzieren Sie den administrativen Aufwand und minimieren Sie Rückfragen durch den Einsatz automatischer Prüflogiken.

Wie funktioniert die eVerordnung für Hilfsmittel?

Die eVerordnung für Hilfsmittel ist ein einfacher und effizienter Prozess, der aus mehreren Schritten besteht:

  1. Ausstellung der Verordnung: Sie verordnen ein Hilfsmittel in gewohnter Weise in Ihrer Praxissoftware.
  2. Versand der Verordnung: Nimmt der Patient am Versorgungsprogramm seiner Krankenkasse teil und stehen drei Hilfsmittelleistungserbringer für seine Versorgung zur Verfügung, wird die Verordnung direkt in die Krankenkassen-App des Patienten gesendet.
  3. Digitale Weitergabe: Patientinnen und Patienten senden die Verordnung an die Hilfsmittelanbieter.
  4. Genehmigung durch die Krankenkasse: Falls erforderlich genehmigen die Krankenkassen die Verordnung und die Abrechnung erfolgt automatisiert.

Der Service CGM eFORMULARE schafft die technischen Voraussetzungen für die digitale Ausstellung und Übermittlung von Hilfsmittelverordnungen analog zu den bisherigen papiergebundenen Arbeitsabläufen.

Voraussetzungen für die eVerordnung von Hilfsmitteln

Für die eVerordnung sind folgende Voraussetzungen notwendig:

CGM-Praxissoftware
Anbindung an 
Telematikinfrastruktur (TI)
eHBA (für die elektronische Signatur der Verordnung)

Kurzanleitungen und Handbücher für Ihre CGM Praxissoftware
 

CGM ALBIS

Informationen zur Umsetzung in CGM ALBIS werden in Kürze bereitgestellt.

CGM M1 PRO

Informationen zur Umsetzung in CGM M1 PRO werden in Kürze bereitgestellt.

Sie haben noch Fragen zur eVerordnung von Hilfsmitteln?

Partnerschaften und Unterstützung

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von eGesundheit Deutschland. Dort finden Sie auch ein hilfreiches Erklärvideo.

Das Digitalisierungsprojekt „eGesundheit“ der ARGE eGesundheit Deutschland wird getragen von sieben Krankenkassen (AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse, IKK classic und Techniker Krankenkasse) und mehreren Industriepartnern, darunter CGM (CompuGroup Medical) und weitere IT-Dienstleister. Durch diese Zusammenarbeit wird eine für alle Beteiligten einfache, praktikable und sichere Umsetzung der eVerordnung gewährleistet.