Bessern Sie jetzt Ihre Praxiskasse auf!
Sichern Sie sich bis zu 44 Euro pro TK-Patient und Jahr für Ihre Praxiskasse. Der neue TK-Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) bietet Ihnen u. a.:
- exklusive Innovationszuschläge (z. B. für die Bereitstellung einer Online-Terminbuchung)
- Nachhaltigkeitsbonus (zusätzliche Zuschläge durch Qualitätssiegel „Nachhaltige Praxis“)
Mit CGM ALBIS können Sie umfassend von den neuen Regelungen profitieren. Wie das geht? Gerne beraten wir Sie umfassend.
Neuer TK-Vertrag zur HZV:
Attraktive finanzielle Vorteile für Hausarztpraxen
Die Techniker Krankenkasse (TK) hat gemeinsam mit den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) erarbeitet und setzt einen Schwerpunkt auf digitale Versorgungselemente zur Entlastung der Praxis. Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 wurde der TK-Vertrag weiterentwickelt. Durch die Anpassungen eröffnen sich Ihnen neue finanzielle Vorteile – wir möchten sicherstellen, dass Sie bestmöglich davon profitieren.
CGM ALBIS bietet Ihnen die besten Voraussetzungen, um alle finanzielle Vorteile des TK-HZV-Vertrags auszuschöpfen. Nutzen Sie unser kostenloses und unverbindliches Beratungsangebot.
Sie nehmen aktuell noch nicht am HZV-Verfahren teil und möchten wissen, ob es sich für Sie lohnt?
Vorteile des neuen TK-HZV-Vertrages
CGM-Lösungen zur Teilnahme am TK-Vertrag zur HZV
Wir beraten Sie rund um den neuen TK-HZV-Vertrag
- Sie möchten weitere Informationen zum neuen TK-Vertrag?
- Sie möchten mehr zu den CGM-Lösungen erfahren?
- Sie nehmen aktuell noch nicht am HZV-Verfahren teil und möchten wissen, ob es sich für Sie lohnt?
Gerne bieten wir Ihnen eine unverbindlich und kostenlose Beratung rund um die neuen Innovationspauschalen an. Nutzen Sie dafür einfach das nebenstehende Kontaktformular. Unsere Expertinnen und Experten beantworten Ihre Fragen.
Jetzt kostenlose Beratung anfragen:
Antworten auf häufige Fragen zum TK-Vertrag
Alle Informationen rund um die Anpassung sowie alle Vorteile finden Sie unter www.hzv.de/tk-vertragsanpassung. Daneben haben wir Ihnen nachfolgend die Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
FAQ
Gemeinsam mit den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) hat die Techniker Krankenkasse einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) erarbeitet und setzt damit einen Schwerpunkt auf digitale Versorgungselemente. Ziel ist die Entlastung der Praxis durch digitale Innovationen.
Teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte erhalten einen Innovationszuschlag (8 € auf P2). Dazu müssen drei von fünf digitalen Angeboten vorgehalten werden. Dazu zählen Online-Terminbuchungen, Videosprechstunden, die Nutzung eines E-Heilberufsausweises sowie Dienste zur digitalen Arztvernetzung wie KIM und der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI).
Der HZV-Vertrag mit der Techniker wurde mit Wirkung zum 01.07.2024 umfassend weiterentwickelt. Es wurde eine Reihe von Verbesserungen durchgeführt – sowohl struktureller als auch finanzieller Art. Aufgrund der Anpassungen können Arztpraxen nun mit Honorarsteigerungen von bis zu 10% zu rechnen - abhängig von der Praxisstruktur. Dort, wo besonders viele geriatrische Patientinnen und Patienten betreut werden, kann die Honorarsteigerung sogar noch höher sein.
Der Innovationszuschlag wurde weiterentwickelt und wird anteilig bereits ab dem Nachweis des ersten innovativen Strukturmerkmals vergeben. Beispiele für solche Strukturmerkmale sind online buchbare Termine (z. B. CLICKDOC, eServices), die Anwendung eines AMTS-Moduls (Arzneimitteltherapiesicherheit) (z. B. THERAFOX PRO) oder eines Impfmanagement-Moduls (z. B. ImpfdocNE oder WKB-Impfmodul) im Praxisverwaltungssystem.
Arztpraxen müssen melden, welche innovativen Strukturmerkmale sie erfüllen und welche Provider sie einsetzen. Dies erfolgt mittels Selbstauskunft bzw. Meldeformular an die HÄVG. Detaillierte Informationen können hier eingesehen werden.
Die Struktur- und Qualitätspauschale gilt für alle eingeschriebenen Versicherten und beträgt sechs Euro pro Quartal.
Die Vergütung für chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten wird vereinfacht. Die sogenannte P3-Pauschale wird verbindlich auf 20 Euro festgelegt.
Die Vertragsweiterentwicklung gilt für teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte sowie eingeschriebene TK-Versicherte in den KV-Regionen Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen/Braunschweig, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe.
Die Telematikinfrastruktur vernetzt die unterschiedlichen Akteur:innen des Gesundheitssystems. Damit bildet sie die Grundlage für den sicheren Austausch von Informationen im Gesundheitswesen. Zugang zur TI erhalten ausschließlich registrierte Nutzer:innen (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis.
Im TI-Paket müssen folgende Elemente enthalten sein:
- KIM (mind. Version 1.5)
- elektronischer Heilberufsausweis (mind. G2)
- E-Health-Konnektor (mind. PTV4)
- PVS (Anwendung Module NFDM, eMP, eAU, ePA, E-Rezept)
- E-Health-Kartenterminal
KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Mit diesem Standard für die Kommunikation innerhalb der Telematikinfrastruktur können E-Arztbriefe an Institutionen und Akteur:innen über Sektorengrenzen hinweg ausgetauscht werden.
Mit der Online-Terminbuchung können Patient:innen ihre Termine 24/7 online buchen. Dies kann integriert auf der Praxiswebseite geschehen oder über ein angebundenes Portal wie CLICKDOC.
Einsatz einer zertifizierten Lösung für Videosprechstunden.
Abwicklung von Impfterminen mithilfe eines Impfmanagement-Systems, das an das Praxisverwaltungssystem angeschlossen ist.