Neue Innovationszuschläge für Hausarztpraxen: Jetzt profitieren!

Der neue TK-Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) bietet Ihnen u. a.:

  • exklusive Innovationszuschläge (z. B. für die Bereitstellung einer Online-Terminbuchung)
  • Nachhaltigkeitsbonus (zusätzliche Zuschläge durch Qualitätssiegel „Nachhaltige Praxis“)

Mit CGM ALBIS können Sie umfassend von den neuen Regelungen profitieren. Wie das geht? Gerne beraten wir Sie umfassend.

Neuer TK-Vertrag zur HzV: 
Attraktive finanzielle Vorteile für Hausarztpraxen

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat gemeinsam mit den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) erarbeitet und setzt einen Schwerpunkt auf digitale Versorgungselemente zur Entlastung der Praxis. Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 wurde der TK-Vertrag weiterentwickelt. Durch die Anpassungen eröffnen sich Ihnen neue finanzielle Vorteile – wir möchten sicherstellen, dass Sie bestmöglich davon profitieren.

CGM ALBIS bietet Ihnen die besten Voraussetzungen, um alle finanzielle Vorteile des TK-HZV-Vertrags auszuschöpfen. Nutzen Sie unser kostenloses und unverbindliches Beratungsangebot.

Vorteile des neuen TK-HZV-Vertrages

Erhöhte Pauschalierungen

Einstieg in eine kontaktunabhängige Vergütung

Zusätzliche Honorare

Honorarsteigerung von bis zu 10%

Garantierte Honorierung

Chronikerpauschale (P3) und damit eine wiederhergestellte, finanzielle Planbarkeit

Hausbesuche durch VERAHs

Bessere Vergütung als in der Regelversorgung

Geriatrische Versorgung

Hausärztliche Tätigkeit abgebildet und angemessen honoriert

Zuschläge für Innovationen

Neu und flexibler

CGM-Lösungen zur Teilnahme am TK-Vertrag zur HzV

Nutzen Sie die Gelegenheit und prüfen Sie, welches Modul in Ihrer Praxis noch nicht genutzt wird.

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THERAFOX PRO   

Antworten auf häufige Fragen zum TK-Vertrag

Alle Informationen rund um die Anpassung sowie alle Vorteile finden Sie unter www.hzv.de/tk-vertragsanpassung. Daneben haben wir Ihnen nachfolgend die Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.

FAQ

Was ist der (ursprüngliche) TK-Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV)?

Gemeinsam mit den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) hat die Techniker Krankenkasse einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) erarbeitet und setzt damit einen Schwerpunkt auf digitale Versorgungselemente. Ziel ist die Entlastung der Praxis durch digitale Innovationen.

Teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte erhalten einen Innova­tionszuschlag (8 € auf P2). Dazu müssen drei von fünf digitalen Angeboten vorgehalten werden. Dazu zählen Online-Terminbuchungen, Videosprechstunden, die Nutzung eines E-Heilberufsausweises sowie Dienste zur digitalen Arztvernetzung wie KIM und der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI).

Was sind die neuen Anpassungen des Vertrags zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV)?

Der HZV-Vertrag mit der Techniker wurde mit Wirkung zum 01.07.2024 umfassend weiterentwickelt. Es wurde eine Reihe von Verbesserungen durchgeführt – sowohl struktureller als auch finanzieller Art. Aufgrund der Anpassungen können Arztpraxen nun mit Honorarsteigerungen von bis zu 10% zu rechnen - abhängig von der Praxisstruktur. Dort, wo besonders viele geriatrische Patientinnen und Patienten betreut werden, kann die Honorarsteigerung sogar noch höher sein.

Was ist der Innovationszuschlag und wie funktioniert er?

Der Innovationszuschlag wurde weiterentwickelt und wird anteilig bereits ab dem Nachweis des ersten innovativen Strukturmerkmals vergeben. Beispiele für solche Strukturmerkmale sind online buchbare Termine, die Anwendung eines AMTS-Moduls (Arzneimitteltherapiesicherheit) oder eines Impfmanagement-Moduls im Praxisverwaltungssystem.

Wie können Arztpraxen vom Innovationszuschlag profitieren?

Arztpraxen müssen melden, welche innovativen Strukturmerkmale sie erfüllen. Zudem werden Praxen, die das Siegel "Nachhaltige Praxis - Klima. Umwelt. Mensch" vorweisen, ebenfalls über den Innovationszuschlag gefördert.

Was ist die neue Struktur- und Qualitätspauschale?

Die Struktur- und Qualitätspauschale gilt für alle eingeschriebenen Versicherten und beträgt sechs Euro pro Quartal.

Wie wird die Vergütung für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen angepasst?

Die Vergütung für chronisch erkrankte Patientinnen und Patienten wird vereinfacht. Die sogenannte P3-Pauschale wird verbindlich auf 20 Euro festgelegt.

Welche Regionen sind von der Vertragsweiterentwicklung betroffen?

Die Vertragsweiterentwicklung gilt für teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte sowie eingeschriebene TK-Versicherte in den KV-Regionen Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen/Braunschweig, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe.

Welche Kriterien gelten für TI-Paket?

Die Telematikinfrastruktur vernetzt die unterschiedlichen Akteur:innen des Gesundheitssystems. Damit bildet sie die Grundlage für den sicheren Austausch von Informationen im Gesundheitswesen. Zugang zur TI erhalten ausschließlich registrierte Nutzer:innen (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis.

Im TI-Paket müssen folgende Elemente enthalten sein:

  • KIM (mind. Version 1.5)
  • elektronischer Heilberufsausweis (mind. G2)
  • E-Health-Konnektor (mind. PTV4)
  • PVS (Anwendung Module NFDM, eMP, eAU, ePA, E-Rezept)
  • E-Health-Kartenterminal
Welche Kriterien gelten für Versand und Empfang von E-Arztbriefen unter Nutzung von KIM?

KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Mit diesem Standard für die Kommunikation innerhalb der Telematikinfrastruktur können E-Arztbriefe an Institutionen und Akteur:innen über Sektorengrenzen hinweg ausgetauscht werden.

Welche Kriterien gelten für Bereitstellung von Online-Terminbuchungen?

Mit der Online-Terminbuchung können Patient:innen ihre Termine 24/7 online buchen. Dies kann integriert auf der Praxiswebseite geschehen oder über ein angebundenes Portal wie CLICKDOC.

Welche Kriterien gelten für Angebot einer Videosprechstunde?

Einsatz einer zertifizierten Lösung für Videosprechstunden.

Welche Kriterien gelten für Einsatz eines PVS-Impfmanagement-Systems?

Abwicklung von Impfterminen mithilfe eines Impfmanagement-Systems, das an das Praxisverwaltungssystem angeschlossen ist.

Wir beraten Sie rund um den neuen TK-HZV-Vertrag

  • Sie möchten weitere Informationen zum neuen TK-Vertrag?
  • Sie möchten mehr zu den CGM-Lösungen erfahren?
  • Sie nehmen aktuell noch nicht am HzV-Verfahren teil und möchten wissen, ob es sich für Sie lohnt?

Gerne bieten wir Ihnen eine unverbindlich und kostenlose Beratung rund um die neuen Innovationspauschalen an. Nutzen Sie dafür einfach das nebenstehende Kontaktformular. Unsere Expertinnen und Experten beantworten Ihre Fragen.

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