Wichtige Information zur Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme ab 2025

Nach § 146a Absatz 1 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 1 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 KassenSichV gelten seit dem 01. Januar 2025 neue Regelungen zur Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme; dazu zählt auch das TSE-Kassenbuch, das Sie einsetzen.

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihrer Mitteilungspflicht nachzukommen:

  1. Sie stellen Ihrem Steuerberater die notwendigen Daten zur Verfügung, damit dieser die Meldung übernimmt.
  2. Sie nehmen die Meldung selbst über „Mein Elster“ (www.elster.de) vor.
    (Zur Unterstützung stellt das Bundesfinanzministerium eine Ausfüllanleitung bereit. 

Dabei sind folgende Fristen zu beachten:

  • Kassenbücher, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  • Für Kassenbücher, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, gilt eine Meldefrist von einem Monat nach der Anschaffung.
  • Wenn Kassenbücher außer Betrieb genommen werden, müssen diese ab dem 1. Juli 2025 innerhalb eines Monats nach der Außerbetriebnahme gemeldet werden.

 

Informationen zu Ihrer CGM-Praxissoftware

CGM ALBIS, CGM TURBOMED und CGM MEDISTAR

In KW 16 stellen wir ein TSE-Kassenbuch-Update bereit. Wir bitten Sie, Ihre Meldung erst nach der Update-Installation vorzunehmen.

Nach der Update-Installation lassen sich alle geforderten Informationen per Klick komfortabel in einer Übersichtsliste anzeigen, drucken und exportieren.

CGM M1 PRO

Die erforderlichen Informationen entnehmen Sie bitte innerhalb Ihres CGM M1 PRO unter Arbeitsplatz | Privatabrechnung | Kassenbuch | Stammdaten Kassenbuch (TSE) und dem Abschnitt 2.5 (S.18 ff) aus der Dokumentation „Kassenbuch_TSE_Verfahrensdokumentation“. Diese erreichen Sie in Ihrem CGM M1 PRO-System unter Hilfe|CGM M1 PRO-Gebrauchsanweisung|CGM M1 PRO-Moduldokumentation.

Alternativ dazu können Sie Ihrem Steuerberater auch ganz komfortabel über 
Arbeitsplatz | Privatabrechnung | Kassenbuch | DSFinV-K Export die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.