Mit CGM LAUER bereit für das E-Rezept
Ab Anfang 2024 wird es das E-Rezept in Deutschland geben. Auch Apotheken müssen künftig in der Lage sein, E-Rezepte zu empfangen, einzulesen, zu verarbeiten und abzurechnen. Vorerst wird allerdings in der Region Berlin/Brandenburg eine dreimonatige Testphase mit ausgewählten Arztpraxen und Apotheken durchgeführt.
Sind Sie schon bereit für das E-Rezept? Wir von CGM LAUER stehen Ihnen nicht nur mit unseren Lösungen, sondern auch mit Rat und Tat bei der Einführung des E-Rezepts zur Seite.
Digitale Kundenreise – der Weg des E-Rezepts
Verordnung
Der Arzt erstellt in seiner Software das elektronische Rezept und signiert es fälschungssicher elektronisch. In der Telematikinfrastruktur (TI) wird die Verordnung dann auf dem E-Rezept-Server abgelegt.
Empfang
In Form eines QR-Codes wird das E-Rezept an den Patienten übergeben. Dieser entscheidet, ob er es über die E-Rezept-App der gematik oder in Papierform erhalten möchte. Davon abhängig erhalten Sie das E-Rezept in Ihrer Apotheke entweder als QR-Code, den Sie abscannen, oder elektronisch in Ihrem WINAPO®.
Einlösung
- Über QR-Code
Der QR-Code wird über einen Scanner direkt in die Kasse eingescannt und die Verordnung somit vom Server der gematik geladen. - Elektronisch
Im Bestelleingang von Mail & Sale in Ihrem WINAPO® finden Sie die elektronisch übermittelte Bestellung des Patienten.
Abrechnung
Der Rezeptdatensatz wird im E-Rezept-Management-Modul in WINAPO® gespeichert und kann zur Abrechnung an das Rechenzentrum übertragen werden.
Das brauchen Sie zur Annahme, Bearbeitung und Abrechnung des E-Rezepts
TI-Konnektor
Er verbindet die Primärsysteme (Apothekenmanagementsystem, Arztinformationssysteme etc.) mit der zentralen TI und den E-Health-Kartenterminals.
E-Health-Kartenterminal
Mit dem E-Health-Kartenterminal werden die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die Praxis- bzw. Institutionskarten (SMC-B) eingelesen.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Mit dem Heilberufsausweis weisen Sie sich als Vertreter eines Heilberufes (Apotheker) für den Umgang mit besonders geschützten Daten oder Diensten im digitalen Gesundheitsnetz aus. Er ist für die Abrechnung und die Stapelsignatur erforderlich.
SMC-B
Die Inbetriebnahme der TI-Komponenten ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B, also der Praxis- und Institutionskarte möglich.
WINAPO®-Kassenscanner und E-Rezept-Scanner
Mit dem Kassenscanner und optional dem neuen E-Rezept-Scanner lesen Sie den QR-Code zum E-Rezept des Kunden ein.
Mail & Sale
Das Modul Mail & Sale benötigen Sie, um das E-Rezept elektronisch zu empfangen. Hiermit können Sie gleichermaßen komfortabel Ihren Botendienst organisieren.
E-Rezept-Fachdienst
Mit dem nächsten Update erhalten Sie eine E-Rezept-Fachdienst-Integration zur Verwendung des E-Rezepts.
E-Rezept-Management-Modul
Im E-Rezept-Management-Modul wird der Rezeptdatensatz gespeichert und kann zur Abrechnung an das Rechenzentrum übertragen werden.
Stapelsignatur
Mit der Stapelsignatur können Sie nach Prüfung der abendlichen Abrechnungsfreigabe Rezepte gesammelt signieren und an das Rechenzentrum übergeben. Die Funktion kommt mit dem nächsten Update von WINAPO®.
Schnittstelle Rezeptabrechnung
Die Schnittstelle FiveRX 1.10 benötigen Sie zur Rezeptabrechnung. Sie kommt ebenfalls mit dem nächsten Update.