COVID-19 Impf- und Genesenenzertifikat
Wir wissen, die administrativen Herausforderungen beim Thema Impfen sind groß. In vielen Arztpraxen wird nun seit einigen Wochen hochengagiert geimpft. Die Organisation rund um die Impfung fordert Sie und Ihre Praxismitarbeiter in besonderem Maße. Damit Ihre Patienten eine vollständige Impfung, aber auch die Genesung von COVID-19 nachweisen können, benötigen sie einen Impf- bzw. Genesenennachweis. Diesen für alle Patienten auszustellen, stellt einen hohen administrativen Aufwand dar. Damit Ihre Praxis nicht im Chaos versinkt, unterstützt Sie die CGM mit einer schnellen, einfachen und digitalen Lösung.
In Ihrer CGM-Praxissoftware steht Ihnen nun ein Modul zur Erstellung des COVID-19 Impfzertifikats und des COVID-19 Genesenenzertifikats zur Verfügung. Das integrierte Programm stellt die erforderlichen Praxis- und Patientendaten, sowie Impfzeitpunkt und Impfstoff automatisch für das Zertifikat zur Verfügung. So müssen Sie diese nicht händisch in einer weiteren Software außerhalb der Praxissoftware eintragen. Ihr Praxisteam muss den fertigen Impfnachweis dann nur noch ausdrucken und den Patientinnen und Patienten aushändigen.
Auch für weiter zurückliegende Impfungen, Impfungen, die in einem Impfzentrum durchgeführt wurden, oder für Genesene können Sie mit dem neuen CGM-Modul die digitalen COVID-19-Zertifikate erstellen. Sowohl das COVID-19 Impfzertifikat als auch das COVID-19 Genesenenzertifikat sind Teil des „EU Digital COVID Certificate“ und können somit in allen EU-Mitgliedsstaaten als Nachweis verwendet werden.
So stellen Sie den digitalen Impfnachweis aus:
- Hat der Patient seinen Impftermin wahrgenommen und seine Impfung erhalten, so hinterlegen Sie die entsprechende Abrechnungsziffer in der Patientenakte innerhalb Ihrer CGM-Praxissoftware.
- Hierdurch öffnet sich automatisch ein Fenster mit einer Übersicht über die Daten, die für ein digitales COVID-19 Impfzertifikat benötigt werden. Um das Zertifikat erzeugen zu können, müssen die Patientendaten an das zuständige Konsortium bestehend aus den Unternehmen IBM, Ubirch, govdigital und Bechtle weitergeleitet werden. Hierzu muss der Patient seine Einwilligung abgeben.
- Im direkten Anschluss erhalten Sie ein PDF mit einem QR-Code, das entweder geöffnet oder direkt gedruckt werden kann.
- Der Patient kann den QR-Code sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt mit seinem Smartphone einscannen. Dadurch wird das Zertifikat direkt in die Impfnachweis-App übertragen und ist in der App immer wieder abrufbar. Wichtig: Die digitale Impfbescheinigung ist nach dem Einlesen des QR-Codes an das jeweilige Smartphone gebunden.
- Bei der Zweitimpfung wiederholt sich der Prozess und der Patient erhält ein neues Zertifikat. Sind für den vollständigen Impfschutz zwei Impfungen nötig, müssen also immer beide Zertifikate durch Einscannen in der Impfnachweis-App aufgenommen werden.
So stellen Sie das COVID-19 Genesenenzertifikat aus:
- Im ersten Schritt muss die Durchführung eines PCR-Tests veranlasst werden. Eine mögliche Kodierung der Beauftragung des Tests sowie des positiven Testergebnisses ist durch die KBV beschrieben (https://www.kbv.de/html/coronavirus.php). In der Patientenakte innerhalb Ihrer Praxissoftware können Sie die Beauftragung mit dem Code „Z11 G Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten“ in Kombination mit „U99.0 G Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2“ kodieren. Ist der Test positiv, so ergänzen Sie den Code „Z22.8 G Keimträger sonstiger Infektionskrankheiten“ in Kombination mit „U07.1 G COVID-19, Virus nachgewiesen“. Bei einem negativen Testergebnis ist kein weiterer Eintrag notwendig.
- Wird ein Genesenenzertifikat gewünscht, wählen Sie in der Patientenakte innerhalb Ihrer Praxissoftware die entsprechende Funktion („COVID-19 Genesenenzertifikat“) aus. Haben Sie den ICD-10-Code für das positive Testergebnis bereits hinterlegt, so öffnet sich nun automatisch ein Fenster mit einer Übersicht über die Daten, die benötigt werden, um im nächsten Schritt ein digitales COVID-19 Genesenenzertifikat zu erstellen. Ist noch kein entsprechender ICD-10-Code hinterlegt, so erscheint stattdessen direkt eine Abfrage, ob ein Zertifikat erstellt werden soll. Wird dies bejaht, muss noch das Datum des positiven Testergebnisses eingegeben werden. Die Errechnung der Gültigkeit ergibt sich aus dem Datum des positiven Tests. Um das Zertifikat erzeugen zu können, müssen die Patientendaten an das zuständige Konsortium bestehend aus den Unternehmen IBM, Ubirch, govdigital und Bechtle weitergeleitet werden. Hierzu muss der Patient seine Einwilligung abgeben.
- Im direkten Anschluss erhalten Sie ein PDF mit einem QR-Code, das entweder geöffnet oder direkt gedruckt werden kann.
- Der Patient kann den QR-Code sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt mit seinem Smartphone einscannen. Dadurch wird das Zertifikat direkt in die Impfnachweis-App übertragen und ist in der App immer wieder abrufbar. Wichtig: Das COVID-19 Genesenenzertifikat ist nach dem Einlesen des QR-Codes an das jeweilige Smartphone gebunden. Sollte der Patient kein Smartphone besitzen, so kann auch der Ausdruck als Nachweis genutzt werden.
Weitere Informationen zu COVID-19 Impfzertifikat und COVID-19 Genesenenzertifikat
Für den schnellen und anschaulichen Einstieg haben wir Ihne weitere Informationen zur Ausstellung des COVID-19 Impfzertifikats sowie des COVID-19 Genesenenzertifikats zusammengestellt. Nachfolgend finden Sie ausführliche Videoanleitungen zur Erzeugung der Zertifikate in Ihrer CGM-Praxissoftware sowie alle Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Für welche CGM-Praxissoftware möchten Sie ein COVID-19-Impfzertifikat erstellen?
FAQ zum COVID-19-Impfzertifikat
Um das Zertifikat zu erzeugen, müssen die für das Zertifikat benötigten Daten an das zuständige Konsortium bestehend aus den Unternehmen IBM, Ubirch, govdigital und Bechtle weitergeleitet werden.
Für die Erstellung eines Impfzertifikats werden bestimmte Patientendaten sowie Daten zur Impfung benötigt. Übermittelt werden:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Krankheit, gegen die geimpft wurde (immer COVID-19)
- Impfstoff
- Impfstoffart (mRNA- oder Vektorimpfstoff)
- Hersteller
- Impfdosis und Gesamtdosen (z. B. „1 von 2“)
Für die Erstellung eines Genesenenzertifikats werden bestimmte Patientendaten sowie Daten zur Erkrankung benötigt. Übermittelt werden:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Krankheit, von der der Patient genesen ist (immer COVID-19)
- Datum des positiven PCR-Testergebnisses
- Zeitpunkt, ab dem die Genesung gültig ist
- Zeitpunkt, bis zu dem die Genesung gültig ist
Die Berechnung erfolgt anhand des Datums des positiven COVID-19-PCR-Tests.
Gültig ab: Datum des positiven Tests + 28 Tage
Gültig bis: Datum des positiven Tests + 6 Monate
Pseudo-GOP | Leistung gemäß Corona-Impfverordnung | Vergütung |
Impfzertifikat gemäß § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz für Personen, die in der eigenen Praxis geimpft wurden | ||
88350 | Ausstellung eines Impfzertifikats | 6 Euro |
88351 | Ausstellung eines Impfzertifikats automatisiert mit Hilfe des PVS-Systems | 2 Euro |
Impfzertifikat gemäß § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz für Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden | ||
88352 | Ausstellung eines Impfzertifikats | 18 Euro |
88353 | Ausstellung eines Impfzertifikats für die Zweitimpfung, wenn die Praxis in demselben Quartal bereits das Zertifikat für die Erstimpfung erstellt hat | 6 Euro |
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung ( https://www.kbv.de/html/1150_52798.php )
Nach aktuell vorliegenden Informationen (Coronavirus-Testverordnung (TestV) Stand 09.06.2021) kann für die Erstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats 6 Euro abgerechnet werden bzw. 2 Euro, wenn bei der Erstellung ein "informationstechnisches System" verwendet wird. Eine GOP liegt zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.
Für die Ausstellung von Impf- und Genesenenzertifikaten muss das Sonder-Update für Ihre Praxissoftware eingespielt sein, das Ihnen Mitte Juni 2021 zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus muss die Praxis an die Telematikinfrastruktur angebunden sein inkl. der Konnektorversion PTV 3 oder höher da die sichere Kommunikation darüber läuft. Zertifikate können nur an Arbeitsplätzen ausgestellt werden, die auch an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind.
(Interne Notiz: Antwort aktualisiert am 18.06.2021)
Damit ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden kann, müssen Sie immer beide Zertifikate für den Patienten ausstellen. Also sowohl für die Erst- als auch für die Zweitimpfung.
Die Corona-Warn-App und die CovPass-App.
Das BMG informiert zum digitalen Impfnachweis
Weiterführende Fragen und Antworten rund um den digitalen Impfnachweis erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html