Mehrwerte schaffen – mit den neuen medizinischen Anwendungen der TI
Nur, wer richtig informiert ist, kann die richtigen Entscheidungen treffen. Das gilt auch für die neuen medizinischen Mehrwertanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Haben Sie alle Termine und Fristen der TI im Blick? Seit 1. April 2021 werden elektronische Arztbriefe nur noch dann vergütet, wenn Sie zum Versand den neuen Kommunikationsstandard Kommunikation im Medizinwesen (KIM) verwenden. Ab 1. Juli sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) auslesen und befüllen zu können. Weitere Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (E-Rezept) folgen ebenfalls schon bald. Und auch an die Hardware muss gedacht werden. So macht beispielsweise die Einführung der eAU den Umstieg auf einen geeigneten Laserdrucker notwendig.
Damit Sie keine Frist verpassen und Ihnen keine Nachteile entstehen, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig zu handeln. Wir von CGM MEDISTAR SYSTEMHAUS unterstützen Sie dabei. In unserem Online-Seminar informieren wir Sie umfassend zu allen neuen medizinischen Mehrwertdiensten wie Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP), Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und natürlich zur elektronischen Patientenakte (ePA) – dem Herzstück einer neuen vernetzten Gesundheitskommunikation.
Wir schaffen die nötige Klarheit: zu Ihren Vorteilen, den gesetzlichen Grundlagen und den benötigten technischen Komponenten. Daneben zeigen wir Ihnen auf, welche Risiken Sie eingehen, wenn Sie die neuen Anwendungen nicht einsetzen.
Übersicht gesetzliche Fristen zur Einführung der TI-Mehrwertanwendungen
Jetzt informieren und vorbereitet sein!
Mit dem Upgrade zum E-Health-Konnektor haben NFDM, eMP und KIM bereits Einzug in die Praxen gehalten. Weitere digitale Anwendungen werden nun schrittweise folgen.
Behalten Sie mit CGM MEDISTAR SYSTEMHAUS den Überblick über alle Termine und Fristen der neuen medizinischen Anwendungen. So können Sie Ihre Praxis rechtzeitig vorbereiten und frühzeitig von den Chancen und Möglichkeiten der neuen Dienste profitieren.
KIM ist der neue Kommunikationsstandard im Gesundheitswesen. KIM ermöglicht einen sicheren und einfachen elektronischen Austausch zwischen Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern untereinander sowie mit den berechtigten Interessensvertretungen. Der Fachdienst funktioniert dabei ähnlich wie ein E-Mail-Programm. Für maximale Sicherheit sorgt eine konsequente Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das ist Voraussetzung, damit sensible medizinische Daten und Dokumente einrichtungs- und auch sektorenübergreifend übermittelt werden können. Künftig sollen sämtliche Abrechnungen, Befunde, Röntgenbilder oder Heil- und Kostenpläne über den digitalen Kommunikationskanal gesendet und empfangen werden.
Verpflichtend seit April 2021. (Seitdem werden E-Arztbriefe nur noch bei Versand über KIM vergütet.)
Für den Versand und den Empfang von E-Arztbriefen stellt der Gesetzgeber besondere Sicherheitsanforderungen. Praxen müssen hierfür den Kommunikationsstandard KIM einsetzen.
Mit KIM und der Anbindung an die TI ist es für alle leistungserbringenden Akteure des Gesundheitswesens möglich, medizinische Dokumente elektronisch und sicher zu empfangen und selbst zu versenden.
Verpflichtend seit April 2021. (Seitdem werden E-Arztbriefe nur noch bei Versand über KIM vergütet.)
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die Aktivierung von KIM eine Konfiguration Ihrer Praxissoftware notwendig ist. Verpassen Sie nicht, die notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig in Angriff zu nehmen. CGM MEDISTAR SYSTEMHAUS unterstützt Sie dabei gerne.
Die ePA ermöglicht die bereichs- und fachübergreifende Dokumentation einer medizinischen Behandlung. In ihr können Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte und Impfungen gespeichert werden.
Die ePA vernetzt alle am Behandlungsprozess beteiligten Akteure. Sowohl verschiedene Fachärzte oder Apotheken untereinander als auch Ärzte oder Apotheken mit dem Patienten. Notwendige medizinische Informationen stehen dadurch schnell zur Verfügung, Doppeluntersuchungen können vermieden werden und die weitere Behandlung wird erleichtert.
Die Anwendung ist für den Patienten freiwillig. Nur er entscheidet, ob und wie er die Akte nutzen, aber auch, welchem Behandler er welche Daten zur Verfügung stellen möchte.
Verpflichtend ab Juli 2021.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird digital. Der bisher papiergebundene Prozess wird durch die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schrittweise ersetzt.
Zukünftig muss der Versicherte seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr selbst an seine Krankenversicherung übermitteln. Stattdessen übermittelt der ausstellende Arzt die Bescheinigung elektronisch in Form der eAU über den neuen Kommunikationsstandard KIM. Die eAU wird dabei direkt aus der Praxissoftware heraus über KIM an die Versicherung des Patienten gesendet. In einem weiteren Schritt soll dann auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch in digitaler Form erfolgen.
Ab Oktober 2021 verpflichtend: elektronischer Versand an die Krankenkassen.
In 2022: elektronischer Versand an die Arbeitgeber.
Mit der verpflichtenden Einführung der eAU am 1. Oktober 2021 ist ein Wechsel der Drucker in vielen Arztpraxen dringend erforderlich. Denn Vertragsärzte müssen neben der digitalen Übermittlung der eAU an die Krankenkassen zudem Papierbescheinigungen ausdrucken, die der Patient für sich und seinen Arbeitgeber erhält. Dieser Ausdruck erfolgt auf normalem Briefpapier ohne Vordrucke. An die Stelle der noch viel genutzten Nadeldrucker, die diese Ausdrucke nicht erstellen können und die somit weitgehend überflüssig werden, muss ein geeigneter Laserdrucker treten. Handeln Sie also rechtzeitig und statten Sie Ihre Praxis möglichst bald mit den passenden Druckern aus.
Bitte beachten Sie dabei, dass alle Leistungserbringer in Deutschland, die die eAU nutzen werden, diesen neuen Standard bis zum 1. Oktober 2021 schaffen müssen, um vorbereitet zu sein. Ein zu langes Zögern kann zur Folge haben, dass Sie nicht rechtzeitig ausgestattet werden können. Denn die Druckernachfrage ist durch die aktuell verbreitete Homeoffice-Situation ohnehin deutlich erhöht. Hinzu kommen die begrenzten Ressourcen des Vor-Ort-Services.
Verpflichtend ab Oktober 2021.
Das E-Rezept ist ein weiterer Schritt, um bisher in Papierform ablaufende Prozesse zu digitalisieren.
Für die Übermittlung des E-Rezepts stellen Ärztinnen und Ärzte die Verordnungsdaten zunächst wie gewohnt zusammen und laden diese in Form eines signierten Datensatzes auf den E-Rezept-Server. Die Apotheke kann sich die Daten herunterladen und die Verordnung aushändigen. Patientinnen und Patienten können dabei wählen, ob sie die E-Rezept-App einsetzen möchten oder einen Token-Ausdruck benutzen.
Die elektronische Übermittlung des Rezeptes ist ab Juli 2021 verfügbar.
Verpflichtend ab Januar 2022.
Jetzt Schulungsangebot nutzen und von den Mehrwerten der TI profitieren
Kostenlose Online-Seminare von CGM MEDISTAR SYSTEMHAUS
Wir möchten Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen und Ihnen die Vorteile der neuen digitalen Anwendungen näherbringen. In unserem kostenlosen Online-Seminar versorgen wir Sie deshalb mit dem notwendigen Wissen rund um die verschiedenen Mehrwertanwendungen, die im Rahmen der Telematikinfrastruktur zeitnah verpflichtend auf Sie zukommen. Erfahren Sie außerdem, wie die neuen Anwendungen direkt in Ihre Praxissoftware integriert werden können und auf diese Weise Ihre gewohnten und bewährten Arbeitsabläufe noch besser unterstützen.