FAQ – häufige Fragen zur Umsetzung in CGM ALBIS
FAQ zur eAU in CGM ALBIS
Ja, Sie benötigen dafür zwingend den TI-Anschluss und KIM.
Ja, die eAU wurde zum 01.07.2022 automatisch aktiviert.
Ja. Grundsätzlich sind alle Krankenkassen seit 01.07.2022 in der Lage, die eAU zu empfangen. Beim Aufruf des eAU-Formulars prüft CGM ALBIS im Hintergrund, ob eine valide KIM-Adresse der Krankenkasse vorliegt.
Im Positivfall ist der Versand der eAU möglich.
Im Negativfall wird die eAU-Krankenkassenausfertigung gedruckt. Für den Ausdruck einer eAU wird automatisch das neue Druckverfahren über das KBV-Stylesheet genutzt. Das dreifach ausgedruckte Formular (für Patientinnen und Patienten, Arbeitgeber und Krankenkasse) der eAU muss anschließend händisch signiert und das Exemplar für die Krankenkassen anschließend vom Patienten oder der Patientin selbst postalisch an diese versendet werden.
Mit der Aktivierung der eAU wird für den Ausdruck das neue Stylesheet verwendet. Die Ausdrucke haben die Formate DIN A4 oder A5.
Diese sollte Ihnen mit dem eHBA zur Verfügung gestellt worden sein.
Ja, über die Funktion „Später senden“. Dieser Schalter befindet sich auf dem Formular. Man kann auch im Menü Optionen > TI-Optionen an diesem Arbeitsplatz die Stapelsignatur anwählen. Dann ist der Schalter „Später versenden“ automatisch gesetzt.
Ja, solange die eAU noch nicht versendet ist, kann sie problemlos korrigiert werden.
Diese finden Sie in CGM ALBIS im Menü Extern > ePostfach im Register Entwürfe.
Sie können die fehlerhaft versendete eAU aus der Karteikarte der Patientin bzw. des Patienten oder aus dem Postausgang stornieren. Öffnen Sie die eAU und Sie finden auf dem Formular nun die Schaltfläche „Stornieren“. Sie werden nun aufgefordert, Ihre Stornierung zu signieren. Damit ist die Stornierung abgeschlossen, der Status wechselt auf „In Storno“ und nach Bestätigung durch die Krankenkasse in den Status „Storniert“. Nach dem Stornieren erstellen Sie eine neue eAU mit den Korrekturen, die Sie dann versenden und drucken.
Ja, das ist möglich. Der Ausdruck zur Weitergabe an den Arbeitgeber kann in jedem Fall mitgegeben werden.
Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die z. B. bei Hausbesuchen ausgestellt werden, muss die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse bis zum Ende des folgenden Werktages erfolgen. Wenn Sie also am Freitagabend am Ende der Sprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, haben Sie bis Montagabend Zeit für die digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkasse.
Mit der Einführung der eAU wird zunächst nur die Übermittlung an die Krankenkassen elektronisch stattfinden. Wie die KBV informiert, müssen Ärztinnen und Ärzte weiterhin Papierbescheinigungen für Arbeitgeber sowie Patientinnen und Patienten erstellen. Sollte die elektronische Übertragung nicht funktionieren, wird außerdem eine Ausfertigung für die Krankenkasse benötigt.
Die Ausdrucke haben die Formate DIN A4 oder A5. In den meisten Fällen dürfte ein Laser- oder Tintenstrahldrucker die wirtschaftlichste Option sein. Praxen, die einen neuen Drucker anschaffen wollen, sollten dabei direkt die Anforderungen an das E-Rezept, das seit 01.09.2022 von allen Apotheken angenommen werden soll, beachten.
Ja, Sie können den Drucker pro Arbeitsplatz im CGM ALBIS-Menü Optionen > Formulare im Formular AU anpassen. Empfohlen wird weißes Papier in DIN-A5- oder DIN-A4-Format.
Ja, Sie können die Spooler-Funktion wie gewohnt nutzen. Wenn es sich um einen Arbeitsplatz handelt, der in die Telematikinfrastruktur eingebunden ist, werden Sie aufgefordert, das Formular zu signieren. Dann wird das Krankenkassenexemplar versendet. Die Exemplare für die Patientin oder den Patienten und Arbeitgeber liegen im Spooler.
Wenn Sie das Formular für den späteren Versand markieren, können Sie die Signatur später an einem anderen Arbeitsplatz durchführen. Die Exemplare für die Patientin bzw. den Patienten und den Arbeitgeber liegen in diesem Fall ebenfalls im Spooler. Bei der Erstellung einer eAU an einem Arbeitsplatz, der nicht an die TI angebunden ist, ist automatisch der Status „Später versenden“ gesetzt.
Ja. Ist eine eAU nach einem Werktag noch immer nicht versendet worden, so zeigt CGM ALBIS Ihnen einen entsprechenden Hinweis an. Darüber hinaus zeigt Ihnen das ePostfach-Symbol anhand seiner Farbe an, ob sich noch nicht versendete Dokumente im Ordner „Entwürfe“ befinden.
Bei sonstigen Kostenträgern werden automatisch (bei aktivierter eAU) drei Exemplare im neuen Format ausgedruckt. Für Privatpatientinnen und Privatpatienten empfehlen wir, die Privat-AU zu nutzen. Das Muster 1 kann für Privatpatientinnen und Privatpatienten oder sonstige Kostenträger nicht mehr elektronisch erstellt werden.
Nein, Sie müssen es nicht ändern. Sie brauchen keine Blankoformularbedruckung – es wird dennoch als Blankoformular gedruckt. Sie benötigen einen Tinten- oder Laserdrucker (ein Nadeldrucker wird nicht empfohlen). Ggf. ändern Sie die Druckereinstellungen unter Optionen > Formulare bei der AU, wenn das Formular auf einem anderen Drucker gedruckt werden soll.
Derzeit liegt hierzu noch keine Entscheidung vor. Bisher war jedoch immer die Rede von einem „Übergang“. Wir vermuten daher, dass dies in Zukunft nur noch per eHBA möglich sein wird.
Wenn die digitale Datenübermittlung an die Krankenkasse vorübergehend nicht möglich ist, wird CGM ALBIS automatisch den Druck anbieten. Es ist jedoch auch eine Speicherung und ein späterer Versand möglich, sollte es sich um eine kurzfristige Störung handeln.
Wenn der Patient oder die Patientin noch in der Praxis ist, drucken Sie den Ausdruck für die Krankenkasse aus. Der Versand an die Krankenkasse erfolgt dann über die Versicherten. Hat der Patient oder die Patientin die Praxis bereits verlassen und der digitale Versand ist auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nicht möglich, muss die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse versenden. Um dieses für die Praxen aufwendigere Ersatzverfahren zu vermeiden, empfehlen wir die Nutzung der Komfortsignatur, die Probleme beim digitalen Versand in der Regel sofort erkennen lässt.
Neue Kostenpauschale für den Versand der eAU per Post
GOP 40130 (0,81 Euro): Für den Versand des Ausdruckes an die Krankenkasse, wenn eine digitale Übermittlung aus technischen Gründen nicht möglich ist, dies aber erst bemerkt wird, wenn der Patient oder die Patientin die Praxis bereits verlassen hat und die Übermittlung nicht bis zum Ende des nachfolgenden Werktags nachgeholt werden kann. Der Versand der digitalen Daten erfolgt nach Behebung der Störung automatisch.
GOP 40131 (0,81 Euro): Für den Versand der Ausdrucke für Arbeitgeber sowie Patientinnen und Patienten nach einem Hausbesuch. Die digitale Übermittlung an die Krankenkasse ist in diesem Fall direkt aus der Praxis möglich.
Nein, die eAU anderer Praxen unterliegen dem Datenschutz und werden Ihnen nicht in KIM angezeigt. Im Postfach werden nur die von Ihnen erstellten eAU aufgeführt.