Status quo: Welche Anwendungen nutzen Sie bereits?

4 verpflichtende Anwendungen

eMP: elektronischer Medikationsplan
(verpflichtend ab sofort, in WINAPO® verfügbar)

ePA: elektronische Patientenakte (verpflichtend PTV4 bis Ende Q3/2023, PTV5 bis Ende Q4/2023; PTV5 bereits in allen CGM-Konnektoren installiert)

E-Rezept: elektronisches Rezept (ab Anfang 2024, in WINAPO® verfügbar)

KIM: Kommunikation im Medizinwesen (verpflichtend ab 1. April 2024, in WINAPO® verfügbar)

Als CGM-Anwenderinnen und -Anwender können Sie über alle erforderlichen Funktionen und Anwendungen verfügen, sofern Sie diese beauftragt haben.

Hinweis: Fehlt eine Anwendung, wird die TI-Pauschale um 50 % gekürzt. Fehlen zwei oder mehr Anwendungen, wird die TI-Pauschale nicht ausgezahlt.

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
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Einfache Bestellung fehlender TI-Anwendungen

Sie möchten Kürzungen der TI-Förderung umgehen? Bestellen Sie hier einfach fehlende TI-Anwendungen für WINAPO®. Einfach per Bestellschein, Kontaktanfrage oder Sie wenden sich direkt an Ihre Gebietsverkaufsleiterin oder Ihren Gebietsverkaufsleiter.

Anwendungen im Überblick

eMP
ePA
E-Rezept
KIM

Auf einen Blick: aktuelle Medikationsdaten

elektronischer Medikationsplan (eMP)

  • Der eMP enthält eine Übersicht über die aktuell einzunehmenden Medikamente mit Stärke, Dosierung und Anwendungshinweisen. Zudem enthält er weitere AMTS-relevante Informationen wie Diagnosen, Allergien etc.
  • Über die eGK (elektronische Gesundheitskarte) kann der eMP in WINAPO® eingelesen, bearbeitet und wieder auf der eGK von Kundinnen und Kunden gespeichert werden. Auf Wunsch kann er auch in WINAPO® gespeichert werden.

Sichere und zentrale Dokumentation von Daten

elektronische Patientenakte (ePA)

  • ePA enthält Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen oder Behandlungsberichte
  • Übertragung elektronisch und sicher aus der Praxissoftware der Arztpraxis
  • Zugang zur ePA für Versicherte per App der Krankenkasse
  • Befüllung der ePA durch Patientinnen und Patienten ebenso möglich (z. B. mit Daten aus Gesundheits-Apps)

Verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit

elektronisches Rezept (E-Rezept)

  • Patientin oder Patient erhält Rezept via Smartphone, eGK oder ausgedruckt als QR-Code
  • Direkte Zuweisung an die Wunschapotheke, Stecken der eGK oder Scan des QR-Codes in der Apotheke möglich
  • Weniger fehleranfällig
  • Sicherheit, Effizienz, Logistik und Komfort in der Arzneimittelversorgung

Sicherer Austausch von Nachrichten und Dokumenten

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

  • Verbindung aller Nutzerinnen und Nutzer im Gesundheitswesen
  • Unabhängig von Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen
  • Schnelle, zuverlässige und sichere Kommunikation zwischen allen TI-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern

Zwei TI-Pauschalen für Apotheken

Anschluss NACH 1. Juli 2023 oder mehr als 30 Monate angeschlossen 
= volle monatliche TI-Pauschale (gestaffelt nach Packungsmengen)

Volle monatliche TI-Pauschale
bis 19.999 Packungen198,35 €
bis 39.999 Packungen233,84 €
ab 40.000 Packungen269,32 €

Anschluss VOR 1. Juli 2023 und eine entsprechende Förderung beantragt
= reduzierte monatliche TI-Pauschale (für die ersten 30 Monate nach Inbetriebnahme, gestaffelt nach Packungsmengen)

Reduzierte monatliche TI-Pauschale
bis 19.999 Packungen99,18 €
bis 39.999 Packungen116,92 €
ab 40.000 Packungen134,66 €

Selbsterklärung beim Nacht- und Notdienstfonds

Informationen zu den Antragsformularen für die Selbsterklärung gegenüber dem NNF entnehmen Sie bitte den immer aktualisierten Informationen des Nacht- und Notdienstfonds.