eHBA-Freischaltung nur über Behandlerlizenz möglich
Am 30. Juni 2022 endete die Übergangsregelung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Danach sind alle Vertragsärzt:innen gesetzlich dazu verpflichtet, ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch in elektronischer Form an die Krankenkassen zu übermitteln.
Um die eAU elektronisch signiert zu versenden, ist neben einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) auch die Freischaltung des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) notwendig. Damit ein eHBA freigeschaltet werden kann, ist die Zuordnung zu einer Behandlerlizenz in der Praxissoftware erforderlich. Überprüfen Sie deswegen bitte, ob in CGM M1 PRO alle ärztlichen Mitarbeiter:innen Ihrer Praxis mit einer Behandlerlizenz gelistet sind.
Diese Voraussetzungen müssen für die eAU und die elektronische Signatur erfüllt sein:
Ihre Checkliste für die eAU
Konnektor (Version PTV3 oder höher), bei Fremdkonnektoren (nicht CGM-Konnektoren) ist zusätzlich eine CGM M1 PRO-Modullizenz erforderlich
Einrichtung KIM-Account und KIM-Adresse (je Praxis oder je Behandler:in), (Hinweis zur Förderung)
eHBA der 2. Generation für jede Behandlerin und jeden Behandler zur Durchführung der elektronischen Signatur (Hinweis zu Förderung)
Wichtige Informationen für Sie auf einen Blick
Häufige Fragen zu eHBA und QES
Hier finden Sie hilfreiche Informationen zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der Qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Unsere Infografik liefert Ihnen zunächst eine Übersicht zu allen TI-Anwendungen. Darunter haben wir Ihnen häufig gestellte Fragen samt Antworten zusammengestellt.
Definition:
Der elektronische Heilberufsausweis - auch eHBA, eArztausweis oder ePsychotherapeutenausweis genannt - weist den Inhaber als Ärztin oder Arzt bzw. als Psychotherapeut:in aus. Der eHBA hat das Format einer Scheckkarte und enthält ein Foto, um den Inhaber zu identifizieren. Ein eHBA mindestens der Generation 2.0 ist bereits für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht, weitere werden hinzukommen.
Funktionen
- Vertraulichkeit: Der eHBA ermöglicht das Ver- und Entschlüsseln von personenbezogenen medizinischen Daten oder anderen vertraulichen Informationen.
- Sichtausweis: Der eHBA ist eine Chipkarte, ähnlich dem Personalausweis. Er ersetzt den klassischen Arztausweis aus Papier.
- Authentifizierung: Mit dem eHBA weist sich seine Eigentümerin oder sein Eigentümer in der elektronischen Welt als Ärztin/Arzt oder Psychotherapeut:in aus. Sie oder er kann damit Zugang zu Mitgliederportalen von KVen und Kammern erhalten.
- Zugriff auf die eGK: Mit dem eHBA kann der Inhaber auf medizinische Daten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgespeichert sind. Das gilt etwa für den Notfalldatensatz.
Kooperation mit D-Trust GmbH erleichtert eHBA-Beschaffung
CGM arbeitet in Bezug auf die Beschaffung der Komponenten eHBA und SMC-B eng mit einem erfahrenen Partner zusammen – der D-Trust GmbH, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe. D-Trust verfügt, ebenso wie die CGM, über fundiertes Wissen aus vielen tausend erfolgreichen und pünktlichen TI-Installationen bzw. Produktionsprozessen. Die Beantragung des eHBA erfolgt dabei unter www.d-trust.net/cgm.
Elektronische Signatur (QES)
Die QES (Elektronische Signatur) ist eine rechtssichere elektronische Signatur mittels eHBA. Das Verfahren entspricht dadurch einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Da die normale QES bei den häufig in der Praxis vorkommenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) zu viel Zeit kosten würde, gibt es weitere, zeitsparendere Möglichkeiten eine qualifizierte elektronische Signatur durchzuführen.
Weitere Signaturmöglichkeiten
Als Alternative zur normalen QES gibt es die Komfortsignatur und die Stapelsignatur. Beide Verfahren sollen dabei helfen im Praxisalltag und bei einem hohen Aufkommen von eAU Zeit einzusparen.
- Komfortsignatur: Bei diesem Verfahren können Ärzt:innen mit ihrem eHBA und ihrer PIN für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll eine eAU signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Die Komfortsignatur ist mit dem PTV4+-Konnektor möglich, der inzwischen flächendeckend verfügbar ist. Die KBV empfiehlt für die eAU die Komfortsignatur, da die Daten sofort unterschrieben und versandt werden können.
(Hinweis Förderung für zusätzliches stationäres Kartenterminal)
- Stapelsignatur: Ärzt:innen können mit der Stapelsignatur mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschreiben. Sie signieren hierbei einmal mit ihrem eHBA und ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel, zum Beispiel am Ende eines Praxistages. Dies ist der eAU möglich, da es in der Regel ausreicht, alle an einem Tag gesammelten AU einmal täglich an die Krankenkassen zu übermitteln. Sollte jedoch bei einer Störung der TI das Ersatzverfahren notwendig werden, wäre dieses Verfahren für die Praxis aufwändiger.
Einsatz des eHBA
Einige Anwendungen, insbesondere in der Telematikinfrastruktur (TI) setzen den eHBA voraus, um eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellen zu können. Das sind:
- Notfalldatenmanagement (Hinweis Förderung)
- elektronischer Arztbrief (Hinweis Förderung)
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (verpflichtend ab 01.07.2022)
- elektronisches Rezept
- elektronischer Medikationsplan (eMP) – eHBA = rechtliche Grundlage (Hinweis Förderung)
- elektronische Patientenakte (ePA) – eHBA = rechtliche Grundlage (Hinweis Förderung)
Fördermöglichkeiten rund um die TI
Im April 2022 wurden die Erstattungsbeiträge für Komponenten und Anwendungen in der Telematikinfrastruktur erhöht. Hier finden Sie eine Übersicht zu allen neuen Fördermöglichkeiten.
Pauschalen für Einrichtung, Betrieb und Update
Um die medizinischen Mehrwertanwendungen in der TI nutzen zu können, müssen die in der Praxis vorhandenen TI-Komponenten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für die Umsetzung dieser Anforderungen gibt es nun neue Pauschalen.
Alte Erstattungsbeträge | Neue Erstattungsbeträge (seit April 2022) | |
Notfalldatenmanagement (NFDM) / Elektronischer Medikationsplan (eMP): Pauschale für Konnektor-Update | 380 Euro | 530 Euro |
Notfalldatenmanagement (NFDM) / Elektronischer Medikationsplan (eMP): Integrationspauschale für PVS-Update | 150 Euro | 400 Euro |
KIM / Elektronischer Arztbrief (E-Arztbrief): Einrichtungspauschale | 100 Euro | 200 Euro |
Elektronische Patientenakte (ePA): Integrationspauschale für PVS-Update | 150 Euro | 350 Euro |
Betriebskostenpauschalen für: | ||
| Keine | 5,25 Euro je Quartal |
| 7,50 Euro je Quartal | |
| 23,25 Euro je Quartal |
Kostenerstattung eHBA
Für den eHBA erhalten Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal. Damit wird die Hälfte der Kosten durch die Krankenkassen erstattet.
Neue Förderbeträge für zusätzliche Kartenterminals
Um die Komfortsignatur nutzen zu können, erhalten Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet. Bei der Komfortsignatur schaltet die Ärztin oder der Arzt mit Eingabe seiner PIN bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze der Praxis frei (Remote-Zugriff). Dafür wird ein Kartenterminal benötigt, in dem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) den ganzen Tag steckt und das – um Missbrauch zu vermeiden – an einem gesicherten Platz steht. Die Menge der Kartenterminals, die für die Komfortsignatur finanziert werden, ist dabei abhängig von der Praxisgröße, da ein Gerät über zwei Steckplätze für eHBA verfügt.
Alte Erstattungsbeträge | Neue Erstattungsbeträge (seit April 2022) | |
Stationäre Kartenterminals für Notfalldatenmanagement/ E-Medikationsplan | 595,00 Euro pro Gerät | 677,50 Euro pro Gerät |
Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur (Anzahl der Terminals abhängig von der Praxisgröße) | Keine | 677,50 Euro pro Gerät |
Weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten der TI finden Sie auf der Internetseite der KBV.