Welche TI-Anwendungen haben Sie bereits?
Nutzung der TI-Anwendungen
Einfache Bestellung fehlender TI-Anwendungen
Sie möchten Kürzungen der TI-Förderung umgehen? Bestellen Sie hier einfach fehlende TI-Anwendungen für CGM M1 PRO – per Bestellschein oder Kontaktanfrage. Gerne können Sie hierfür auch Ihren zuständigen Vertriebs- und Servicepartner kontaktieren.
Mit CGM M1 PRO die Vorteile der TI-Mehrwertanwendungen nutzen
Komfort für Sie – Sicherheit für Ihre Patientinnen und Patienten
Von den neuen medizinischen Mehrwertanwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) können Sie und Ihr Praxisteam, vor allem aber auch Ihre Patientinnen und Patienten, profitieren. Die Arztsoftware CGM M1 PRO unterstützt Sie dabei. Alle Anwendungen der neuen TI-Fachdienste können direkt in Ihre gewohnten Arbeitsabläufe in CGM M1 PRO integriert werden. So können Sie die neuen Funktionen ohne Mehraufwand direkt zum Wohle Ihrer Patientinnen und Patienten einsetzen, ganz einfach durch Klick auf das entsprechende Symbol in der CGM M1 PRO-Umgebung.
Sicheres Netzwerk für sensible Daten
Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und schützenswert – deshalb ermöglicht die Telematikinfrastruktur (TI) einen sicheren Datenaustausch auch über Sektorengrenzen hinweg. Jede Komponente der TI muss die Spezifikationen der gematik erfüllen und einen Zulassungsprozess durchlaufen.
Exklusives Angebot für CGM M1 PRO
Zögern Sie nicht länger und werden auch Sie Teil der Telematikinfrastruktur mit Ihrem CGM M1 PRO. Nutzen Sie unser Angebot: das ePA-PLUS-PAKET.
Das neue E-Rezept erleichtert Patientinnen und Patienten viele Arzt- und Apothekengänge. Aber auch für Sie als Ärztin oder Arzt bringt es Vorteile. Denn das E-Rezept erleichtert administrative Abläufe in Ihrer Arztpraxis. Im Zusammenspiel mit weiteren TI-Mehrwertanwendungen wie dem elektronischen Medikationsplan (eMP) kann die Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten weiter verbessert werden.
Das E-Rezept kann in CGM M1 PRO mit allen von gematik und KBV spezifizierten Funktionen genutzt werden. Die Anwendung wird voraussichtlich ab Anfang 2024 für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend sein.
In Verbindung mit Ihrer Praxissoftware CGM M1 PRO ist das Erstellen der E-Rezepte mindestens so komfortabel wie das bisherige Bedrucken des Papierformulars. Der Verordnungsprozess bleibt dabei gleich, sodass Sie Ihre gewohnten Arbeitsschritte beibehalten können. Sowohl die Medikamentendatenbank als auch die Vorrezepte und die Wiederholungsfunktion stehen weiterhin zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie auch den Verordnungsassistenten weiterhin nutzen. Neben der Nutzung dieser altbewährten Funktionen gestalten sich gleichzeitig die Abläufe in Ihrer Praxis deutlich effizienter, denn der Weg von der Verordnung bis zur Aushändigung des jeweiligen Präparats wird vereinfacht. Nach der elektronischen Signatur über Ihren elektronischen Heilberufsausweis werden die E-Rezept-Daten sicher und verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert und an einen Fachdienst übertragen. Jedes verordnete Medikament erhält seinen eigenen QR-Code.
Patientinnen bzw. Patienten und Apotheke können dann das jeweilige E-Rezept per QR-Code abrufen und einsehen. Papierausdrucke und unnötige Wege innerhalb Ihrer Praxis für das händische Unterzeichnen von Rezepten entfallen. Der Verordnungsprozess wird insgesamt vereinfacht und beschleunigt.
Die E-Rezeptinformationen können darüber hinaus automatisch an weitere Anwendungen (beispielsweise die elektronische Patientenakte) übertragen werden und sind direkt in Ihrer Praxissoftware verfügbar – für eine lückenlose Dokumentation.
Weitere allgemeine Informationen zum E-Rezept erhalten Sie auch auf der Webseite der gematik.
Bevor Sie das E-Rezept in CGM M1 PRO aktivieren, vergewissern Sie sich bitte, ob die umliegenden Apotheken bereits E-Rezepte annehmen und verarbeiten können. Zum aktuellen Zeitpunkt ist dies noch nicht in allen Apotheken sichergestellt.
Zudem sollte in Ihrer Praxis mindestens ein Laserdrucker vorhanden sein, auf dem die E-Rezepte gedruckt werden können. Der Ausdruck auf einem Nadeldrucker ist nicht zu empfehlen.
Jede Ärztin bzw. jeder Arzt, die oder der ein E-Rezept signieren möchte, muss als Behandlerin bzw. Behandler in CGM M1 PRO mit entsprechender Lizenz geführt werden. Außerdem muss der eHBA dieser Behandlerin oder diesem Behandler programmseitig zugewiesen worden sein.
Sie benötigen noch Behandlerlizenzen?
Dann machen wir Ihnen gerne ein attraktives Angebot.
Im Gegensatz zur eAU darf das E-Rezept ausschließlich mit einem eHBA der 2. Generation signiert werden. Sollten Sie noch keinen eHBA besitzen, nehmen Sie bitte schnellstmöglich die Bestellung vor. Hier geht's zur Bestellung bei d-trust.
Möchten Sie künftig die Komfortsignatur einsetzen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Vertriebs- und Servicepartner auf, damit dieser die Einrichtung der TLS-Verschlüsselung und die Aktivierung der Komfortsignatur im Konnektor vornehmen kann. Im Anschluss daran ist die Komfortsignatur noch über einen Menüpunkt in CGM M1 PRO zu aktivieren.
Nachfolgend haben wir nochmals alle wichtigen Voraussetzungen für Sie zusammengefasst.
Damit Sie ein E-Rezept komfortabel aus Ihrem CGM M1 PRO heraus nutzen können, gilt es, einige Voraussetzungen zu erfüllen:
✓ Konnektor mit Konnektor-Version PTV 4 (oder höher) ist vorhanden
✓ Jede Ärztin und jeder Arzt, die bzw. der ein E-Rezept signieren möchten, ist als Behandler:in in CGM M1 PRO hinterlegt und besitzt einen eHBA, der ihr bzw. ihm programmseitig zugewiesen wurde.
✓ Kartenterminal zum Einlesen des eHBA
✓ eHBA (G2 oder höher, diesen können Sie unter https://www.d-trust.net/cgm bestellen)
✓ Einen aktuellen CGM M1 PRO-Updatestand
✓ Das neue Druckverfahren (gemäß KBV-Stylesheet) wurde eingerichtet
✓ Laserdrucker (mind. 300 dpi)
✓ Bei Bedarf TLS-Verschlüsselung inklusive Aktivierung der Komfortsignatur
Sie selbst können entscheiden, ob Sie ein E-Rezept direkt fertigstellen und der Patientin bzw. dem Patienten sofort zur Verfügung stellen, oder ob Sie das E-Rezept zunächst aufgrund einer Vorbestellung vorbereiten und erst am Abend nach der Sprechstunde signieren möchten.
Besitzt die Patientin oder der Patient ein Smartphone oder Tablet (Android oder iOS), kann sie bzw. er die E-Rezept-App der gematik im Google Play Store bzw. App Store herunterladen, das E-Rezept hierüber einsehen und der Apotheke vorlegen.
Alternativ lassen sich die E-Rezepte auch direkt in der Praxis mit dem jeweiligen QR-Code ausdrucken, sodass die Patientin oder der Patient das E-Rezept mithilfe dieses Ausdrucks in der Apotheke einlösen kann.
Wie erfolgt die Einführung des E-Rezepts? Was sind die Voraussetzungen, um ein E-Rezept ordnungsgemäß signieren zu können? Und was ist in Bezug auf die eHBA-Freischaltung zu beachten?
Diese und weitere Fragen beantworten wir in unseren FAQ zum E-Rezept.
Denken Sie das E-Rezept für Ihre Patientinnen und Patienten weiter: Mit dem CLICKDOC E-REZEPT wird die gesamte Patientenreise digital abgebildet – von A wie Arztsuche bis Z wie Zustellung des Medikaments.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat ausgedient. Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt die Papierform. Bisher führte das Versenden und Bearbeiten der Papierbescheinigungen zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll im Sinne der Patientinnen und Patienten durch die neue eAU vermieden werden.
Die Übermittlung der eAU durch die Praxen an die Krankenkassen ist seit 1. Oktober 2021 möglich und seit 1. Juli 2022 verpflichtend. Die Anwendung der nächsten Stufe der eAU, die digitale Weiterleitung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber, ist von 1. Juli 2022 auf 1. Januar 2023 verschoben worden und wird sodann möglich. Grundlage ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
Als CGM M1 PRO-Anwender:in können Sie die eAU direkt aus Ihrem CGM M1 PRO heraus an die Krankenkassen übermitteln. Dafür benötigen Sie den Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM), mit dem Sie innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) sicher Daten versenden können. Außerdem benötigen Sie das jeweils aktuelle E-Health-Upgrade für Ihren Konnektor sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für die elektronische Signatur.
Seit dem CGM M1 PRO-Update zu Q4/2021 (Version 25.4.0) ist es möglich, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1a) über KIM an den Kostenträger zu versenden. In der Aufzeichnung unseres Online-Seminars erfahren Sie mehr.
Auf Basis des Updatestandes 26.2.0 wurde die eAU zum 01.07.2022 standardmäßig aktiviert. Eine manuelle Aktivierung der eAU-Funktion ist somit nicht mehr notwendig. Bitte beachten Sie dazu auch die notwendigen Voraussetzungen.
Für die elektronischen Signaturen gibt es mehrere Verfahren: die Einzel-, Stapel- und Komfortsignatur. In unserer Moduldokumentation (aus CGM M1 PRO über Hilfe | CGM M1 PRO Gebrauchsanweisung | CGM M1 PRO Moduldokumentationen aufrufbar) finden Sie seit dem Q4-Update weiterführende Informationen zur Signatur. Zusätzlich finden Sie nachfolgend unsere Moduldokumentation zu den Themen eAU und den unterschiedlichen Signaturmöglichkeiten. Spätestens mit dem Einsatz der Komfortsignatur wird es erforderlich sein, die Kommunikation zwischen CGM M1 PRO und TI-Konnektor per TLS zu verschlüsseln. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren CGM M1 PRO-Vertriebs- und Servicepartner.
Neben der Anbindung an die TI ist ein komplett eingerichteter KIM-Account Voraussetzung für die Nutzung der eAU. Eine zusätzliche Freischaltung ist nicht erforderlich.
Folgende Voraussetzungen müssen zur Nutzung erfüllt sein:
- Aktuelle CGM M1 PRO-Version (mindestens 26.2.0 oder höher)
- Konnektor mit Konnektor-Version PTV-3 oder höher; bei Nutzung von Fremdkonnektoren (nicht-CGM-Konnektoren) ist eine zusätzliche Modulfreischaltung notwendig
- Eingerichteter KIM-Account mit KIM-E-Mail-Adresse zum Versand der eAU
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation
- Korrekte Zuordnung aller eHBAs zu den ärztlichen Mitarbeitenden in CGM M1 PRO
- Da sich das Druckverfahren geändert hat, empfehlen wir die Verwendung eines Laserdruckers (mind. 300dpi)
Um die eAU elektronisch signiert zu versenden, ist neben einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) auch die Freischaltung des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) notwendig. Damit ein eHBA freigeschaltet werden kann, ist die Zuordnung zu einer Behandlerlizenz in der Praxissoftware erforderlich. Überprüfen Sie deswegen bitte, ob in CGM M1 PRO alle ärztlichen Mitarbeiter:innen Ihrer Praxis mit einer Behandlerlizenz gelistet sind.
Wir haben Ihnen häufige Fragen und die zugehören Antworten in unseren FAQ zusammengestellt.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist der Ort, an dem alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten elektronisch und zentral abgelegt werden können. Dadurch eröffnet sie allen behandelnden Akteuren denselben Wissensstand. Dabei gilt: Die Freigabe für diese elektronische Akte kann einzig und allein die Patientin bzw. der Patient erteilen.
Seit Start am 1. Januar 2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, die den Zugang zu einer elektronischen Akte ermöglicht. Die App wird kostenlos bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, z. B. dem eigenen Smartphone oder Tablet, installiert werden.
Für Arztpraxen wurde die elektronische Patientenakte (ePA) zum 01.07.2021 verpflichtend eingeführt und kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 2025 kommt die ePA 3.0. Um Sie bei der Einführung zu unterstützen, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammen gestellt.
Nutzen Sie unser Video, um sich selbst ein Bild von der Umsetzung der ePA in CGM M1 PRO zu machen.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Die richtigen Informationen zur richtigen Zeit können Ihren Patientinnen und Patienten das Leben retten – nicht nur im Notfall. Mit der Anwendung NFDM können Sie (mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten) auf der eGK erstmals Notfalldatensätze (NFD) sowie den sogenannten Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) anlegen und speichern. Dadurch stehen diese Informationen einem berechtigten Heilberufler jederzeit zur Behandlung oder Beratung der Patientin bzw. des Patienten zur Verfügung. Insbesondere in Notfallsituationen sind wichtige medizinische Daten wie Diagnosen, Medikation, Unverträglichkeiten, Allergien, Implantate oder CAVE-Hinweise schnell verfügbar. Der DPE ermöglicht darüber hinaus, dass auch auf Dokumente wie Organspendeausweise, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen schnell zugegriffen werden kann.
Das Notfalldatenmanagement steht Ihnen bei einer TI-Anbindung mit einem E-Health-Konnektor bereits zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Video, um sich selbst ein Bild von der Umsetzung des NFDM in CGM M1 PRO zu machen.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Neben Notfalldatensätzen können Sie auch den elektronischen Medikationsplan (eMP) Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten mit der entsprechenden Einwilligung auf der eGK speichern. Der eMP dient Ihnen als Weiterentwicklung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) und enthält Informationen zur Medikationshistorie des Patienten. Diese sind dabei nur für Sie als behandelnde Ärztin bzw. als behandelnden Arzt sichtbar.
Das Notfalldatenmanagement steht Ihnen bei einer TI-Anbindung mit einem E-Health-Konnektor bereits zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Video, um sich selbst ein Bild von der Umsetzung des eMP in CGM M1 PRO zu machen.
KVDT-Übertragung bei TI-Mehrwertanwendungen
Wussten Sie schon, an welcher CGM M1 PRO-Programmstelle, Sie Ihre aktivierten und für die KVDT-Kassenabrechnung relevanten Einstellungen praxisbezogen überprüfen können, um sicherzustellen, dass diese wichtigen Informationen dann auch korrekt übertragen werden?