Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat bald ausgedient. Künftig wird eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Papierform ersetzen. Bisher führte das Versenden und Bearbeiten der Papierbescheinigungen zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll im Sinne des Patienten durch die neue eAU vermieden werden. Die Übermittlung der eAU durch die Praxen an die Krankenkassen ist seit dem 1. Oktober 2021 möglich und wird zum 01.07.2022 verpflichtend. Die Anwendung der nächsten Stufe der eAU, die digitale Weiterleitung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber, ist vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 verschoben worden und wird sodann möglich. Grundlage ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

eAU mit CGM M1 PRO

Als CGM M1 PRO-Anwender:in können Sie die eAU direkt aus Ihrem CGM M1 PRO heraus an die Krankenkassen übermitteln. Dafür benötigen Sie den Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM), mit dem Sie innerhalb der Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) sicher Daten versenden können. Außerdem benötigen Sie das jeweils aktuelle E-Health-Upgrade für Ihren Konnektor sowie einen elektronischen Heilbe­rufsausweis (eHBA) für die elektronische Signatur.

Seit dem CGM M1 PRO-Update zu Q4/2021 (Version 25.4.0) ist es möglich, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1a) über KIM an den Kostenträger zu versenden. In der Aufzeichnung unseres Online-Seminars erfahren Sie mehr. 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit CGM M1 PRO

Signaturverfahren

Für die elektronischen Signaturen gibt es mehrere Verfahren: die Einzel-, Stapel- und Komfortsignatur. In unserer Moduldokumentation (aus CGM M1 PRO über Hilfe/CGM M1 PRO Gebrauchsanweisung/CGM M1 PRO Moduldokumentationen aufrufbar) finden Sie seit dem Q4-Update weiterführende Informationen zur Signatur. Zusätzlich finden Sie nachfolgend unsere Moduldokumentation zu den Themen eAU und den unterschiedlichen Signaturmöglichkeiten. Spätestens mit dem Einsatz der Komfortsignatur wird es erforderlich, die Kommunikation zwischen CGM M1 PRO und TI-Konnektor per TLS zu verschlüsseln. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren CGM M1 PRO Vertriebs- und Servicepartner.

Ab 1. Oktober 2021Start der eAU in Arztpraxen
Ab 1. Juli 2022eAU-Pflicht für Ärzt:innen

eAU-ready-Check

Die eAU ist seit dem 1. Juli 2022 für alle Ärzt:innen gesetzlich verpflichtend. 

Unsere Checkliste hilft Ihnen zu prüfen, ob Ihre Praxis bereit für die eAU ist:
Geben Sie gerne Ihre Kontaktdaten durch, wir melden uns bei Ihnen.
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder
Weitere Informationen rund um den eHBA
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Überblick: TI-Mehrwertanwendungen mit CGM M1 PRO
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Allgemeine Informationen zur ambulanten Kodierunterstützung in CGM M1 PRO
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Aktivierung der eAU in CGM M1 PRO

Aktivierung
Voraussetzung

ACHTUNG – wichtige Änderung zum 01.07.2022

Auf Basis des Updatestandes 26.2.0 wird die eAU zum 01.07.2022 standardmäßig aktiviert. Eine manuelle Aktivierung der eAU-Funktion ist somit nicht mehr notwendig. Bitte beachten Sie dazu auch die notwendigen. Voraussetzungen.

Neben der Anbindung an die TI ist ein komplett eingerichteter KIM-Account Voraussetzung für die Nutzung der eAU. Eine zusätzliche Freischaltung ist nicht erforderlich.

Folgende Voraussetzungen müssen zur Nutzung erfüllt sein:

  • Aktuelle CGM M1 PRO-Version (mindestens 26.2.0 oder höher)
  • Konnektor mit Konnektor-Version PTV-3 oder höher und bei Nutzung Fremdkonnektoren (nicht-CGM-Konnektoren) ist eine zusätzliche Modulfreischaltung notwending
  • Eingerichteter KIM-Account mit KIM-E-Mail-Adresse zum Versand der eAU.
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation
  • Korrekte Zuordnung aller eHBAs den ärztlichen Mitarbeitenden in CGM M1 PRO. Da sich das Druckverfahren geändert hat, empfehlen wir die Verwendung eines Laserdruckers (min. 300dpi)

FAQ zur eAU mit CGM M1 PRO

Muss ich die eAU in CGM M1 PRO aktivieren?

Auf Basis des Updatestandes 26.2.0 ist sichergestellt, dass die eAU zum 01.07.2022 automatisch aktiviert wird. Ab dem 01.07.2022 sind Sie vom Gesetzgeber aus verpflichtet, die eAU zu nutzen.

Welche Voraussetzungen benötige ich, um eine eAU ordnungsgemäß signieren zu können?

Sie benötigen einen eHBA der 2. Generation. Damit Sie den eHBA für eine Signatur verwenden können, muss dieser zunächst in CGM M1 PRO hinterlegt werden. Bitte wenden Sie sich zur Einrichtung an Ihren Vertriebs- und Servicepartner.

Welche Möglichkeiten habe ich in CGM M1 PRO, um eine eAU ordnungsgemäß zu signieren?

In CGM M1 PRO können Sie zwischen folgenden Signaturvarianten wählen: Einzelsignatur, Stapelsignatur und Komfortsignatur. Die KBV und auch wir empfehlen die Verwendung der Komfortsignatur. Diese unterstützt Sie bei hohem eAU Aufkommen in Ihrem Praxisalltag.

Muss ich mir für die eAU einen neuen Drucker kaufen?

Sollten Sie heute einen Nadeldrucker für den Druck der AU verwenden, empfiehlt sich die Anschaffung eines Laserdruckers. Der Ausdruck der eAU erfolgt in einem neuen Blankodruckverfahren. Der Ausdruck kann zwar in der Regel weiterhin auf einem Nadeldrucker erfolgen, dies bedeutet aber Druckzeiten von etwa einer Minute je Seite und bei vielen Druckermodellen eine hohe Lautstärke. Daher empfehlen wir zum Ausdruck der eAU einen Laserdrucker (min. 300dpi). Wenn Sie aktuell schon die Blankoformularbedruckung nutzen, können diese Drucker auch für die eAU verwendet werden. Die KBV sieht vor, dass auf weißem Standardpapier gedruckt wird. Das rosafarbene Sicherheitspapier für die Blankoformularbedruckung soll nicht verwendet werden. Eine gesonderte Lizenz für die Blankformularbedruckung ist in diesem Fall nicht notwendig.

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