Welche TI-Anwendungen haben Sie bereits?
Nutzung der TI-Anwendungen
Einfache Bestellung fehlender TI-Anwendungen
Sie möchten Kürzungen der TI-Förderung umgehen? Bestellen Sie hier einfach fehlende TI-Anwendungen für CGM ALBIS. Einfach per Bestellschein, Kontaktanfrage oder Sie wenden sich an Ihren zuständigen Vertriebs- und Servicepartner.
Mit CGM ALBIS von den TI-Mehrwertanwendungen profitieren
TI-Mehrwerte direkt in Ihrem CGM ALBIS nutzen
Mit CGM ALBIS und den medizinischen Mehrwertanwendungen nutzen Sie die Vorteile der Telematikinfrastruktur (TI) in Ihrer Arztpraxis mit gewohnt hohem Komfort. Sie können alle Fachdienste ganz einfach per Klick auf das entsprechende Symbol in der CGM ALBIS-Menüleiste öffnen.
Sicheres Netzwerk für sensible Daten
Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und schützenswert – deshalb ermöglicht die TI einen sicheren Datenaustausch auch über Sektorengrenzen hinweg. Jede Komponente der TI muss die Spezifikationen der gematik erfüllen und einen Zulassungsprozess durchlaufen.
Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Das E-Rezept erleichtert Patientinnen und Patienten viele Arzt- und Apothekengänge. Aber auch für Sie als Ärztin oder Arzt bringt es Vorteile. Im Zusammenspiel mit weiteren TI-Mehrwertanwendungen wie dem elektronischen Medikationsplan (eMP) kann die Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten weiter verbessert werden.
Das E-Rezept kann in CGM ALBIS mit allen von gematik und KBV spezifizierten Funktionen genutzt werden. Die Anwendung wird voraussichtlich ab Anfang 2024 für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend sein.
Mit Ihrer Arztsoftware CGM ALBIS ist die Erstellung eines E-Rezepts genauso komfortabel wie das bisherige Bedrucken eines Papierformulars. Die Verordnung findet wie gewohnt direkt in Ihrer Praxissoftware statt. Bereits hier wird das E-Rezept automatisch auf Vollständigkeit geprüft. Nach der elektronischen Signatur mittels elektronischem Heilberufsausweis werden die E-Rezeptdaten sicher und verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur gespeichert und können per QR-Code von der Patientin oder dem Patienten und der Apotheke abgerufen werden. Damit gehören Papierausdrucke und unnötige Wege innerhalb Ihrer Praxis zum händischen Unterzeichnen von Rezepten der Vergangenheit an. Die E-Rezeptinformationen können darüber hinaus automatisch an weitere Anwendungen (beispielsweise die elektronische Patientenakte) übertragen werden.
Videoanleitung: Wie aktiviere ich das E-Rezept in CGM ALBIS?
Erfahren Sie in unserem Kurzvideo, wie Sie das E-Rezept in CGM ALBIS aktivieren, den Drucker einrichten und den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) einem Arzt zuweisen.
Videoanleitung: Wie erstelle ich ein E-Rezept mit CGM ALBIS (ohne und mit Komfortsignatur)?
Erfahren Sie in unserem Kurzvideo, wie Sie ein E-Rezept ohne und mit Komfortsignatur in CGM ALBIS erstellen.
Videoanleitung: Wie aktiviere ich die Komfortsignatur in CGM ALBIS?
Erfahren Sie in unserem Kurzvideo, wie Sie die Komfortsignatur in CGM ALBIS aktivieren.
Videoanleitung: Wie bereite ich ein/mehrere E-Rezept(e) in CGM ALBIS vor, lasse es kontrollieren und versende es anschließend?
Erfahren Sie in unserem Kurzvideo, wie Sie ein oder mehrere E-Rezepte vorbereiten, kontrollieren lassen und anschließend versenden.
Videoanleitung: Wie storniere ich ein E-Rezept in CGM ALBIS?
Erfahren Sie in unserem Kurzvideo, wie Sie ein E-Rezept in CGM ALBIS stornieren.
Um das E-Rezept in Ihrer Praxis nutzen zu können, benötigen Sie neben einem TI-Anschluss folgende technische Komponenten und Vorbereitungen:
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Generation 2
- Praxisausweis (SMC-B)
- ggf. zusätzliche E-Health-Kartenterminals
- Update Konnektor (mindestens PTV4+)
- Drucker (für Ausdruck des QR-Codes, optional)
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat ausgedient. Künftig soll eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Papierform ersetzen. Bisher führte das Versenden und Bearbeiten der Papierbescheinigungen zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll im Sinne der Patientin bzw. des Patienten durch die eAU vermieden werden.
Die Übermittlung der eAU durch die Praxen an die Krankenkassen ist seit 01.10.2021 möglich. Seit 01.07.2022 ist die Übergangsphase beendet und die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen gilt als verpflichtend. Grundlage ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
Sie können die eAU direkt aus Ihrem CGM ALBIS heraus an die Krankenkassen übermitteln. Dafür benötigen Sie den Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM), mit dem Sie innerhalb der Telematikinfrastruktur sicher Daten versenden können. Außerdem benötigen Sie das aktuelle E-Health-Upgrade für Ihren Konnektor sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für die elektronische Signatur.
Mit der CGM ALBIS-Version 21.40 ist es möglich, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1a) über KIM an den Kostenträger zu versenden. Mit Installation der Version CGM ALBIS Q2/2022 (22.20) wurde die Anwendung automatisch zum 01.07.2022 in CGM ALBIS aktiviert.
Unsere detaillierte Anleitung unterstützt Sie bei der Einrichtung der eAU in Ihrem CGM ALBIS.
Videoanleitung: Wie funktioniert das Postfach mit der eAU in CGM ALBIS?
Erfahren Sie in unserem Kurzvideo, wie Sie in CGM ALBIS das Postfach-Icon einblenden und das Postfach nutzen können, um einen Stapelversand durchzuführen. Daneben zeigen wir Ihnen auch, wie Sie die Rückmeldungen der Krankenkassen zur eAU im Postfach einsehen können.
Videoanleitung: Wie kann ich eine eAU mit CGM ALBIS direkt versenden?
Erfahren Sie in unserem Kurzvideo, wie Sie mit CGM ALBIS eine eAU direkt nach der Ausstellung versenden können.
Videoanleitung: Wie kann ich mit CGM ALBIS eine eAU stornieren?
Erfahren Sie in unserem Kurzvideo, wie Sie mit CGM ALBIS eine bereits versendete eAU stornieren können.
Videoanleitung: Einstellungen und Durchführung des Stapelversands der eAU
Erfahren Sie in unserem Kurzvideo, welche Einstellungen Sie in CGM ALBIS vornehmen müssen, damit Sie eine eAU direkt drucken und später in einem Stapel an die Krankenkassen versenden können.
Neben der Anbindung an die TI ist ein komplett eingerichteter KIM-Account Voraussetzung für die Nutzung der eAU. Eine zusätzliche Freischaltung wird nicht benötigt.
Folgende Voraussetzungen müssen zur Nutzung erfüllt sein:
- mindestens CGM ALBIS-Version 21.40
- Lizenz zur Nutzung der TI
- Freischaltung für KIM
- Praxisausweis (SMC-B)
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Generation 2
- registrierte KIM-E-Mail-Adresse
Wir haben Ihnen häufige Fragen und die zugehörigen Antworten in unseren FAQ zur eAU zusammengestellt.
Elektronische Patientenakte (ePA)
In der elektronischen Patientenakte (ePA) können alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten zentral abgelegt werden. Alle an der Behandlung beteiligten Akteure werden damit auf den gleichen Wissensstand gebracht.
Seit Start am 01.01.2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, die den Zugang zu einer elektronischen Akte ermöglicht. Die App wird kostenlos bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder Tablet, installiert werden.
Für Arztpraxen wurde die elektronische Patientenakte (ePA) zum 01.07.2021 verpflichtend eingeführt und kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 2025 kommt die ePA 3.0. Um Sie bei der Einführung zu unterstützen, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammen gestellt.
In CGM ALBIS können Sie sich alle Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte direkt in der Patientenansicht anzeigen lassen. Daneben können alle Dokumente und Einträge in der Akte beispielsweise nach Ersteller oder Art des Dokuments gefiltert werden. So können Sie die Ansicht beispielsweise so gestalten, dass nur die für Ihre eigene Behandlung relevanten Angaben angezeigt werden.
Das Hochladen von Dokumenten in die elektronische Patientenakte ist direkt aus der CGM ALBIS-Karteikarte möglich. Auch das Archivieren von Informationen aus der ePA ist einfach und schnell möglich. Per Klick können die Dokumente direkt im Praxisarchiv abgelegt werden.
Videoanleitung: Dokumente aus der ePA in CGM ALBIS übernehmen
Videoanleitung: Dokumente aus CGM ALBIS in die ePA einstellen
Videoanleitung: Einrichtung der ePA in CGM ALBIS
Videoanleitung: Zugriffsberechtigung auf die ePA gewähren
Elektronischer Arztbrief (E-Arztbrief)
Wenn Sie medizinische Informationen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen teilen möchten, können Sie mit dem E-Arztbrief über KIM die behandlungsbezogenen Daten komfortabel und sicher versenden. Neben dem E-Arztbrief soll künftig auch der Versand von Befunden, Bescheiden, Abrechnungen und Röntgenbildern ausschließlich und gesetzlich verpflichtend über KIM erfolgen.
Die Übermittlung von E-Arztbriefen steht als erste Anwendung des neuen Kommunikationsstandards KIM bereits zur Verfügung.
In der Arztsoftware CGM ALBIS können Sie Ihre elektronischen Arztbriefe wie gewohnt einfach und schnell auch über KIM versenden. Dafür haben wir für Sie den bewährten Ablauf zur Erstellung eines E-Arztbriefes um die Auswahl eines KIM-Empfängers ergänzt.
Beim Erstellen eines E-Arztbriefes in CGM ALBIS stehen Ihnen alle in der Arztsoftware bereits abgelegten Dateien und auch Einträge aus Ihrem Praxisarchiv zur Verfügung. Diese können Sie direkt als Anhang Ihrem E-Arztbrief beifügen und zusammen mit diesem versenden.
Auch einzelne Informationen bzw. Zeilen aus der Karteikarte des Patienten oder der Patientin können per Rechtsklick ausgewählt und als E-Arztbrief schnell an einen Kollegen oder eine Kollegin versendet werden.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre praxiseigenen Vorlagen für Arztbriefe als Word-Dokument in CGM ALBIS zu hinterlegen und diese auch für den Versand elektronischer Arztbriefe über KIM zu verwenden.
Zum Versenden des Briefes ist es notwendig, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz über ein E-Health-Kartenterminal Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2 einlesen. Auf diese Weise wird der E-Arztbrief elektronisch signiert.
Diese eindeutige und rechtssichere elektronische Signatur ist Voraussetzung für den Versand elektronischer Arztbriefe über KIM. Für das Versenden von E-Arztbriefen über KIM ist zudem die Einwilligung Ihres Patienten bzw. Ihrer Patientin notwendig. Die Einwilligung muss allerdings nur einmalig beim Patienten oder der Patientin erfragt und kann dann in CGM ALBIS automatisch hinterlegt werden.
Für jeden elektronisch versendeten Arztbrief wird in der Karteikarte des Patienten oder der Patientin eine neue Zeile angelegt. Sie können sich den E-Arztbrief hierüber immer wieder als PDF aufrufen und anzeigen lassen.
Videoanleitung: E-Arztbriefe über CGM KIM versenden
Videoanleitung: E-Arztbriefe über CGM KIM empfangen
Videoanleitung: KIM-Registrierung in CGM ALBIS
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Mit der TI-Anwendung Notfalldatenmanagement können Sie alle für einen Patienten oder eine Patientin dokumentierten Dauerdiagnosen sowie Dauermedikationen als Notfalldatensatz (NFD) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern.
Das Notfalldatenmanagement steht Ihnen bei einer TI-Anbindung mit einem E-Health-Konnektor bereits zur Verfügung.
Ein entsprechender Dialog in CGM ALBIS ermöglicht Ihnen die Übernahme dieser lebenswichtigen Daten auf schnelle und unkomplizierte Weise. Optional können auch weitere Informationen wie Allergien oder behandelnde Ärzte und Ärztinnen ebenfalls mit wenigen Klicks auf die eGK geschrieben werden.
Voraussetzung für das Anlegen von Notfalldaten auf der eGK ist die Einwilligung des Patienten bzw. der Patientin. Die mündliche Einwilligung genügt und kann direkt beim Erstellen des ersten Notfalldatensatzes erfasst werden. Die Patienteneinwilligungen können in CGM ALBIS hinterlegt und verwaltet werden. Ist Ihnen eine schriftliche Einwilligung lieber, steht in CGM ALBIS zusätzlich auch eine Druckvorlage für die Patienteneinwilligung zur Verfügung.
Das Erstellen und Speichern eines Notfalldatensatzes ist an unterschiedlichen Arbeitsplätzen in der Praxis möglich, beispielsweise durch die Mitarbeitenden am Praxisempfang. Der Arzt oder die Ärztin muss die Daten im Nachgang dann nur noch kontrollieren, elektronisch signieren und die Übertragung auf die eGK genehmigen. Für die elektronische Signatur benötigen Sie dabei einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2, den Sie an Ihrem Arbeitsplatz über ein E-Health-Kartenterminal einlesen.
Kommt ein Patient oder eine Patientin neu in Ihre Praxis, können Sie die auf der eGK als Notfalldaten hinterlegten Informationen über einen Auswahldialog in CGM ALBIS direkt übernehmen. Alle oder auch nur einzelne Angaben zu Diagnosen und Medikationen können dabei ausgewählt und direkt in die Karteikarte des Patienten oder der Patientin übernommen werden.
Neben den medizinischen Mehrwerten lohnt sich das Anlegen von Notfalldatensätzen für Sie auch wirtschaftlich. Durch die Nutzung haben Sie Anspruch auf eine einmalige Mindestförderung i. H. v. € 1.125,– und fortlaufend € 4,50 quartalsweise. Daneben stehen Ihnen extrabudgetäre Honorare für die Erstanlage und Verwaltung von Notfalldatensätzen zu. Die entsprechende Abrechnungsziffer für das erstmalige Erstellen des NFD können Sie direkt aus dem Abrechnungsassistenten in CGM ALBIS übernehmen.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die Weiterentwicklung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) und kann mit Einwilligung des Patienten oder der Patientin auf der eGK gespeichert werden. Genau wie der BMP enthält auch der eMP nur für den Arzt oder die Ärztin sichtbare Informationen zur Medikationshistorie.
Der eMP steht Ihnen bei einer TI-Anbindung mit einem E-Health-Konnektor bereits zur Verfügung.
Mit der Anwendung eMP in CGM ALBIS haben Sie bei Ihren Patientinnen und Patienten immer den Überblick über Art, Dosierung und ggf. die Absetzung eines Medikaments.
Um Medikationsdaten einer Patientin oder eines Patienten im elektronischen Medikationsplan zu lesen, benötigen Sie keinen elektronischen Heilberufsausweis. Der eMP muss nicht elektronisch signiert werden. Den Zugriff auf die Medikationsdaten auf der eGK muss die Patientin bzw. der Patient jedoch durch Eingabe seiner 6-stelligen Patienten-PIN am E-Health-Kartenterminal in der Praxis erlauben. Erst für das Schreiben von Medikationsdaten im eMP benötigen Sie auch Ihren eHBA.