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Ein Stück mehr Überblick: Schlüssel­faktor Impf­doku­mentation

21. Januar 2021 | Doris Steiner

Seit mehr als fünf Jahren sprechen wir über die Möglichkeiten und die Sinnhaftigkeit einer Elektrifizierung des gelben Papierimpfpasses. Die aktuelle Situation und unsere Vorbereitung machen ihn nun möglich – den e-Impfpass. 

Im September erfuhren wir, dass der e-Impfpass im Herbst 2020 in eine Pilotierung starten soll und im Kampf gegen Corona zum Einsatz kommen wird. Das hat uns dazu motiviert, frühzeitig in die Entwicklung zu starten, was sich im Jänner 2021 als die absolut richtige Entscheidung darstellt. 

Im Oktober 2020 wurde in einer Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes die Grundlage für den nationalen elektronischen Impfpass geschaffen. Abschließend startete die Pilotierungsphase, wobei der Fokus bereits auf die Erfassung von Influenza-Impfungen gesetzt wurde. Mit einer mobilen Datenerfassung sowie unserer Lösung – einer Light-Variante des e‑Impfpass-Moduls in unseren Arztinformationssystemen – wurden die Erfassung von Impfungen und die Speicherung im nationalen Impfregister erprobt. Damit war der Grundstein für die Dokumentation der Corona-Schutzimpfungen gelegt. 

Zu Weihnachten, genau genommen am 23. Dezember 2020, wurde ein Memorandum unterzeichnet, mit dem sich Bundesministerium, Ärztekammer und Wirtschaft auf einen gemeinsamen Weg in Sachen e-Impfpass verständigten. Die Ereignisse überschlugen sich und bereits am 27. Dezember konnten die ersten Covid-19-Impfungen im e‑Impfpass gespeichert werden. Mittlerweile wird die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer des e‑Impfpasses täglich größer und jene der gespeicherten Impfdaten im zentralen österreichischen Impfregister wächst rasant. 

 

Impfregister und Impfplan

Das Herzstück des e-Impfpasses ist das zentrale österreichische Impfregister, das eine nahezu vollständige und standardisierte Impfdokumentation ermöglicht. Ein Papier-Impfpass ist zukünftig nicht mehr notwendig und kann auch nicht mehr verlorengehen. Die im e-Impfpass erfassten Impfungen kann die Bürgerin bzw. der Bürger dann über das ELGA-Portal mittels Zugangs über www.gesundheit.gv.at mit der Handysignatur einsehen. Durch das Impfregister können epidemiologische Auswertungen wie beispielsweise zuverlässige Durchimpfungsraten sichergestellt werden. 

Durch Verknüpfung mit dem nationalen österreichischen Impfplan, der regelmäßig nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert wird, werden dann im Vollbetrieb personalisierte Impfempfehlungen über den e-Impfpass möglich sein. Das bedeutet noch mehr Service und Komfort für Patientinnen und Patienten und ein Plus an Informationen für die impfenden Stellen. 

 

Kein Opt-out

Für die Ärzteschaft gibt es unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zum e-Impfpass. Unsere Kundinnen und Kunden profitieren von einer vollintegrierten Lösung in Ihre Arztsoftware. Niedergelassene Wahlärztinnen und -ärzte ohne e-card-Anschluss haben die Möglichkeit, verabreichte Impfungen über eigene mobile Geräte (Tablets) zu speichern. Der e-Impfpass als Gesundheitsvorsorgeinstrument nimmt somit Fahrt auf. Eine Abmeldung vom elektronischen Impfpass – wie bei anderen ELGA-Funktionen wie e-Medikation oder e-Befund möglich – ist aufgrund des öffentlichen Interesses an einer vollständigen Dokumentation nicht vorgesehen. Der e-Impfpass wird ebenso auf Basis der sicheren ELGA-Infrastruktur umgesetzt und es gelten die gleichen Zugriffsvoraussetzung, um die Daten der Bürger einzusehen. Neu ist allerdings, dass den e-Impfpass neben

  • Ärztinnen und Ärzten auch
  • Apotheken,
  • Hebammen,
  • Krankenhäuser,
  • Gruppenpraxen,
  • arbeitsmedizinische Zentren,
  • öffentliche Impfzentren und
  • der öffentliche Gesundheitsdienst

einsehen können. Voraussetzung dafür ist ein aktives Betreuungs- und/oder Behandlungsverhältnis mit der jeweiligen Patientin bzw. dem jeweiligen Patienten.

Derzeit besteht keine Nachtragepflicht für bisher erfolgte Impfungen aus dem Papierimpfpass. Ob und wie dies künftig erfolgen wird, wird in den nächsten Monaten geklärt. Aktuell (Stand erstes Quartal 2021) werden technisch die Basisfunktionalitäten wie Lesen, Speichern, Aktualisieren, Stornieren und Löschen von Immunisierungseinträgen unterstützt, infolge – vermutlich 2022 – werden dann auch personalisierte Impfempfehlungen („Impfkalender“), basierend auf dem nationalen Impfplan, berechnet werden. Weitere geplante Funktionalitäten sind die Abrechnungsunterstützung für das kostenlose Impfkonzept, ein Erinnerungssystem, eine Nachtragefunktion und/oder ein Nachtrageservice sowie die Unterstützung von Ausbruchsmanagement. Der Gesetzgeber wird diese Anbindung an den e-Impfpass in der Arztsoftware monetär unterstützten.

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine unumstrittene Schlüsselfigur und die Impfung wird zum entscheidenden Faktor. Wir sehen es als Selbstverständlichkeit, unsere Kundinnen und Kunden bei diesen herausfordernden Aufgaben zu unterstützen. 

„Jede einzelne COVID-19-Impfung, die in Österreich durchgeführt wird, hilft Corona-Tote zu vermeiden.“ Mag.(FH) Doris Steiner, MBA, Produktmanagerin CGM

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