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In seinem aktuellen Gutachten "Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems" fordert der deutsche Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) eine Neudefinition des Datenschutzes.
Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland könnten besser geschützt werden, wenn endlich die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich und wissenschaftlich sinnvoll genützt würden.
In der Corona-Pandemie sei deutlich geworden, dass die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen nicht nur in einem Abwägungsverhältnis mit dem eigenen Leben und der eigenen Gesundheit sowie dem Leben und der Gesundheit anderer, sondern auch zum Beispiel mit Erziehung und Bildung sowie mit Kultur- und Arbeitsleben als ideellen und materiellen Grundlagen des menschlichen Miteinanders steht, heißt es in dem Gutachten.
Beim Thema Datenschutz geht es nicht nur um effizienten Schutz von Leben und Gesundheit des Einzelnen und seiner Mitmenschen, sondern auch darum, das Wirtschaftsleben ebenso wie Bildung, Kultur und Freizeitaktivitäten nicht unnötig einzuschränken.
Dafür müssten Forscher Daten auswerten dürfen. Befürchtet wird, Gesundheitsdaten könnten ökonomischen Gewinninteressen geopfert werden. Gleichzeitig liefern Millionen Menschen Gesundheitsdaten über Fitness-Tracker freiwillig und oft, ohne es zu wissen, bei internationalen Konzernen ab. Darüber hinaus räumen die Gutachter auch gleich das Dogma von der Datensparsamkeit ab. Die Realität habe die „alte Maxime“ der unbedingten Datensparsamkeit und strengen Zweckbindung überholt. Die Forschung benötige große Datenmengen, um am anderen Ende therapeutischen Nutzen für Patienten zu generieren. Die Datensparsamkeit beruhe auf der Annahme, dass eine missbräuchliche Verwendung von Gesundheitsdaten das größte Risiko für Patienten darstelle. Die „erheblichen Risiken“ der „Nichtverwendung“ würden dagegen unterschätzt.
Quelle: ÖKZ 05/2021 (Jahrgang 62), Springer-Verlag