CompuGroup Medical
Synchronizing Healthcare

Erfahren Sie alles über die Vision, Mission sowie die Menschen, die die CompuGroup Medical weltweit prägen. 

Investor Relations
Eine Person tippt mit dem Finger auf ein Tablet-PC mit einer Investor-Relations-Präsentation
Karriere
Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone, während sie einen Tablet-PC hält
CGM Global
Mehrere CGM-Flaggen

Das bringt 2024

18. Dezember 2023 | APAMED (APA-OTS)
Menschenansammlung bildet die Zahl "2024".
Menschenansammlung bildet die Zahl "2024".

Im Gesundheitsbereich bringt das kommende Jahr einige Verbesserungen für Krankenversicherte. So werden Untersuchungen wie Prostata-MRT und Coronar-CT österreichweit zur Kassenleistung, für psychologische Krankenbehandlung gibt es einen Zuschuss. Die Kostenerstattung nach Wahlarztbesuchen soll ab 1. Juli schneller gehen, weil diese ihre Honorarnoten dann digital an die Kasse übermitteln müssen. Auch die Umsetzung der jüngst beschlossenen Gesundheitsreform soll starten.

 

Ausbau von Kassenleistungen

Unter anderem will man mit der Interessentensuche für 100 neue Kassenstellen beginnen, und zwar zur Hälfte in den Fächern Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde, zur anderen Hälfte in den Bereichen Gynäkologie, Dermatologie, Augen und Psychiatrie (auch für Kinder und Jugendliche). Viele neue Primärversorgungseinheiten (PVE) sollen an den Start gehen, darunter die erste in Tirol. Neu ist auch ein Starterbonus von 100.000 Euro aus Bundesmitteln für neue Vertragsärzte der Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde und Gynäkologie.

Für Medizinstudierende werden 13 bevorzugte Plätze für jene geschaffen, die nach Abschluss ihrer Ausbildung einen Kassenvertrag anstreben oder das ärztliche Team innerhalb der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) verstärken.

Für psychologische Krankenbehandlung gibt es ab 1. Jänner 2024 einen Kostenzuschuss von der ÖGK, eine Sachleistung wird es nicht; und zwar weil die Bundesmittel zur Finanzierung zu gering ausfallen, wie es bei der ÖGK heißt. Dafür wird die Krankenbeförderung per Taxi ab Jahresbeginn mit einem Gesamtvertrag bundeseinheitlich geregelt.

Laut dem Gesundheitsministerium sollen im Zuge der Gesundheitsreform im kommenden Jahr neue digitale Angebote und Programme zur Gesundheitsförderung geschaffen werden. Auch die Erweiterung der Impfprogramme und Reformmaßnahmen in den Spitälern will man in Angriff nehmen. Verbessern will man die Versorgung bei postviralen Syndromen und die psychosoziale Versorgung. Auch die Novelle des Psychotherapiegesetzes hat das Ministerium auf seiner Liste. Die Ausbildung soll künftig an öffentlichen Universitäten angeboten werden.

 

Pflegegeld wird routinegemäß erhöht

Das Pflegegeld wird mit Jahreswechsel routinegemäß erhöht - und zwar wie schon seit 2020 um den sogenannten "Anpassungsfaktor". Für 2024 bedeutet das laut Sozialministerium eine Steigerung um 9,7% - analog zu den Pensionen und sonstigen Familien- und Sozialleistungen. Fortgeführt wird der Bonus für pflegende Angehörige sowie die Entgelterhöhung für Pflegekräfte.

Betroffene Pflegegeldbezieher der ...

  • Stufe 1 erhalten ab 1. Jänner monatlich rund 192 Euro pro Monat (bisher 175 Euro)
  • Stufe 2 bekommt man dann 354 Euro (bisher 322,70)
  • Stufe 3 ca. 552 Euro (bisher 503)
  • Stufe 4 etwa 827 Euro (bisher 754)
  • Stufe 5 dann 1.123,50 Euro (bisher 1.024,20). 
  • Stufe 6 gibt es künftig 1.569 Euro (bisher 1.430,20)
  • Stufe 7 2.061,8 Euro (bisher 1.879,50)

Der Bonus für pflegende Angehörige wird 2024 weitergeführt und beträgt ab 1. Jänner 1.500 Euro - im Gegensatz zu 2023 wird er in voller Höhe für das ganze Jahr ausbezahlt (2023 nur 750 Euro). Voraussetzung für den Bezug ist wie schon 2023, dass man seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen pflegt, mit dem man im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Pflegebedürftige muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 haben. Zudem darf das monatliche Durchschnittseinkommen des pflegenden Angehörigen 1.500 Euro netto nicht überschreiten. Ausbezahlt werden soll der Bonus in monatlichen Teilbeträgen. Eine Valorisierung anhand des gesetzlichen Anpassungsfaktors erfolgt dann mit 1. Jänner 2025.

Die Entgelterhöhung ("Gehalts-Bonus") für Pflegekräfte wurde im Rahmen des Finanzausgleichs langfristig abgesichert. Im kommenden Jahr beträgt sie insgesamt 2.460 Euro.

Gleich bleibt die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung - sie wurde 2023 zweimal erhöht, zuletzt auf 800 Euro für zwei selbstständige Betreuungskräfte.

Verwandte Artikel
Breite Reformen?

Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) will 2023 ...

Handschlag zur Einigung.
Handschlag zur Einigung.
Finanz­aus­gleich und Gesund­heits­reform beschlos­sen

Der zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ausgehandelte ...