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In ELGA e-Medikation haben Ärztinnen und Ärzte (die an ELGA teilnehmen), einen aktuellen Überblick über die verordneten und in der Apotheke abgegebenen Medikamente (sofern die Patientin/der Patient sich nicht für ein ELGA Opt-out entschieden hat). Damit können diese besser auf unerwünschte Wechselwirkungen überprüft sowie überflüssige Doppelverschreibungen vermieden werden.
Für die Zeit der Pandemie wurde eine kontaktfreie Rezeptierung über die e-Medikation ermöglicht. Es handelt sich dabei um eine „Notlösung“, die geschaffen wurde, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren.
Diese Lösung über ELGA e-Medikation können allerdings nur Patientinnen und Patienten nutzen, die an ELGA teilnehmen. Im Gegensatz dazu können Rezepte mittels e-Rezept für alle Krankenversicherten elektronisch ausgestellt, eingelöst und abgerechnet werden. Ein wichtiger Teil der administrativen Daten, die für die Verrechnung mit der Sozialversicherung notwendig sind (Versicherungsstatus, Rezeptgebührenbefreiung etc.), liegt über e-Medikation nicht vor und musste daher während der Überganslösung von den Versicherten übermittelt werden.
Die e-Medikation ist für die Übermittlung von Rezepten nicht konzipiert, denn einige Abläufe sind darin nicht berücksichtigt (z.B. Abrechnung von Kassenrezepten).
Die kontaktlose Medikamentenverordnung via e-Medikation endete mit 31.12.2022. Den Prozess des papierlosen Rezeptierens übernimmt bereits seit Ende März 2022 das e-Rezept.