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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verpflichtet, das Auftreten bestimmter Krankheiten an das Epidemiologische Meldeystem (EMS) zu melden.
Das EMS-Modul für Ihre Arztsoftware wurde in den letzten Monaten umfangreich überarbeitet und umfasst nun den gesamten Katalog an meldepflichtigen Krankheiten in Österreich. Somit können Sie mit dem EMS-Modul, ohne die Patientenkartei zu verlassen, auf Knopfdruck alle Krankheiten bei denen Sie zur Meldung laut BMSGPK verpflichtet sind, beim EMS des Sozialministeriums einmelden. Dadurch ersparen Sie sich das Ausfüllen der Meldeformulare sowie die Kosten für die Ausdrucke und die postalische Übermittlung dieser.
Weitere Informationen zum EMS-Modul finden Sie auf unserer Webseite: