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Die e-Medikation sorgt als wichtige Funktion der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) dafür, dass Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) alle Medikamente der Patienten im Überblick haben. Apotheken, Kassenordinationen und öffentlichen Krankenhäuser können so wesentlich besser dafür Sorge tragen, dass die zur Diagnose und Behandlung passenden Medikamente beim Patienten landen.
Von Ärzten verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden in Form einer sogenannten „e‑Medikationsliste“ für ein Jahr in ELGA verspeichert und den autorisierten GDAs verfügbar gemacht. So können unerwünschte Wechselwirkungen erkannt werden und unnötige Doppelverschreibungen vermieden werden.
Auch für den Patienten selbst ergibt sich so erstmals die Möglichkeit, gesicherte Informationen darüber zu haben, welche Medikamente im Laufe der vergangenen 12 Monate abgeholt wurden oder aber verschreiben und noch offen sind. Dies stellt insbesondere bei älteren, und/oder multimorbiden Patienten eine enorme Erleichterung dar. Aber auch Bürger mit chronischen Krankheiten, die auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, profitieren: Wenn sie dann aufgrund einer akuten Erkrankung weitere Medikamente einnehmen müssen, bietet die e‑Medikationsliste Transparenz.
Niedergelassene Vertragsärzte sind dazu verpflichtet, verordnete Medikamente in der e-Medikation zu speichern. Die behandelnden Ärzte können die jeweilige Medikationsliste des Patienten einsehen und haben damit eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie.
Apotheken, die nur ein Rezept einlesen, haben ausschließlich Zugriff auf jene Medikamente, die auch auf dem Rezept angeführt sind. Damit die Apotheke die gesamte e-Medikationsliste einsehen darf, ist das Stecken Ihrer e-Card in der Apotheke nötig – der Patient reicht diese nur dann an den Apotheker weiter, wenn er damit einverstanden ist. Dies ist sinnvoll, um eine bessere Beratung beim zusätzlichen Kauf von rezeptfreien Medikamenten (sogenannte „OTC-Produkte“ – „Over the counter“) anbieten zu können. Durch Scannen des Codes auf einem Rezept kann der Apotheker die ärztliche Verordnung auslesen und die Abgabe der verordneten Medikamente in der ELGA der betroffenen Patienten speichern.
ELGA-Teilnehmer (Patienten, die im österreichischen behandelt werden und der ELGA-Teilnahme nicht explizit widersprochen haben) können über das ELGA-Portal ihre e-Medikationsliste einsehen: es werden sowohl verschriebene und in der Apotheke bereits abgeholte Medikamente, als auch noch offene Rezepte aufgelistet. Einträge, die älter als ein Jahr sind, werden automatisch aus der e-Medikationsliste entfernt. Österreichische Bürger können ihre e-Medikationsliste auch selbst über das ELGA-Portal bzw. die ELGA-Ombudsstelle abrufen und ausdrucken.
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, können Kassenärzte derzeit Medikamente verschreiben, ohne dass Patienten dafür eine Arztordination aufsuchen müssen. Dies trägt erheblich dazu bei, die Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus zu reduzieren. So kann der Arztbesuch via Videosprechstunde erfolgen und in der Folge die Medikamente aus der Apotheke abgeholt werden, ohne sich der Gefahr einer Ansteckung im Ordinationswarteraum auszusetzen.
Dieses Service der Rezeptverschreibung ohne Arztbesuch kann bei allen österreichischen Kassenärzten in Anspruch genommen werden, die mit e-Medikation arbeiten. Diese Regelung gilt für die gesamte Dauer der Corona-Pandemie.