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Zwei wohldotierte Förderprogramme stehen seit 1. Februar Gründern und Betreibern von Primärversorgungseinheiten zur Verfügung. 50 Prozent ihrer Investitionen übernimmt der Staat.
Seit letztem Sommer blühen die Fantasien unter den Jüngern und Schwestern des Primärversorgungs-Gedankens: Damals wurde ruchbar, dass im österreichischen Antrag an den EU-Aufbau- und Resilienzfonds stramme 100 Mio. Euro für die heimische Primärversorgung vorgesehen sind.
Ursprünglich war geplant, bis 2021 75 Primärversorgungseinheiten (PVE) zu errichten. Das Ziel wurde bei Weitem verfehlt. Bis jetzt gibt es in ganz Österreich nur 33 PVE. Das soll sich mithilfe der 100 Fördermillionen ändern. Beim Besuch des kürzlich eröffneten PVE Sonnwendviertel in Wien verkündete Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, einst selbst Mitbegründer des ersten PVZ in Österreich, dass bis 2026 insgesamt 90 PVE in Österreich ihre Arbeit aufgenommen haben sollen.
David Wachabauer ist eHealth-Experte bei der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) und Leiter der Koordination für den Bereich Primärversorgung. Er war begleitend in die Erarbeitung der Förderrichtlinien eingebunden: „Der Grundgedanke der Innovation war für die Zustimmung der EU-Kommission zum Ausbau der Primärversorgung wichtig. Entsprechend sind auch die Förderziele des Programms zu verstehen.“
Anträge für die Gründungsförderungen sind bereits seit 1. Februar über die Webseite https://primaerversorgung.gv.at möglich. Abgewickelt und geprüft werden die Eingaben vom Austria Wirtschaftsservice aws. Während bei den Gründungsförderungen (Typ A) bereits alles in trockenen Tüchern ist, wird an den Projektförderungen (Typ B) noch gefeilt. Typ-B-Anträge können ab 1. März eingebracht werden.
Die Frage bei jeder Förderung ist, ob Verwaltungsaufwand und Wartezeiten die Mühe lohnen. Die Antwort: Bei den Gründungsförderungen werden 50 Prozent der förderbaren Kosten als verlorener Zuschuss gegeben. Das heißt: Die Leiden des Formularkrieges bringen bares Geld. Die maximal förderbaren Gesamtkosten betragen 3,2 Millionen Euro brutto. Bei einer Hälfteförderung macht der maximale Zuschuss 1,6 Millionen Euro pro PVE aus.
David Wachabauer nennt dabei einen wichtigen Vorteil: „Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird jeder Antrag in Höhe der eingereichten und genehmigten förderbaren Kosten berücksichtigt.“ Es gibt keine Jury und keine Rangordnung. Noch steht nicht fest, wie viel von den 100 Mio. Euro des Resilienzfonds gesamt für die beiden Förderprogramme gewidmet wird.
Die Gründungsförderung kommt für jene Teams infrage, die bereits eine Zusage der ÖGK zur Gründung einer PVE in der Tasche haben. Nachgereicht werden ein genaues Projektkonzept mit Maßnahmen und Zeitplan sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan. Laufen noch andere Förderanträge, so müssen auch diese bekanntgegeben werden. Antragsberechtigte sind nur die juristischen Betreibergesellschaften, keine natürlichen Personen. Wer bereits Geld für die PVE-Gründung ausgegeben hat, hat Pech: Investitionen, die vor der Antragstellung getätigt wurden, werden bei den Förderungen nicht berücksichtigt.
Im Zentrum des Förderkatalogs stehen Kosten für alle baulichen Maßnahmen, die betrieblich notwendig sind. Darunter fallen Investitionen für einen Neubau, Sanierungen, Umbauten bestehender Ordinationen ober Adaptierungen der Außenanlagen wie Parkplätze (bis zu einer Höhe von 2,1 Millionen Euro netto).
Nicht alle Investitionen einer Gründung kommen ins Anlagenverzeichnis. Daher führen die Förderrichtlinien taxativ Maßnahmen auf, für die bis zu einer gewissen Höhe ebenfalls Kostenzuschüsse beantragt werden können.
Von den Prüfern des aws werden auch Investitionen in gebrauchte Güter akzeptiert, sofern es sich für die Betreiber um eine „Neuanschaffung“ handelt.
Entscheidend für den Förderantrag ist der Kosten- und Finanzierungsplan. Er muss sämtliche geplanten Ausgaben enthalten, die man zur Hälfte gefördert wissen will. Nachreichungen werden nur unter sehr guten Begründungen akzeptiert. Alles, was das aws nicht im Vorfeld prüfen kann, wird in der Regel nicht gefördert. Bei Investitionen wird zudem der „Nachweis der Preisangemessenheit“ verlangt. Das bedeutet, dass bei jeder Kostenposition im Volumen von höher als 100.000 Euro die Vorlage dreier Anbote notwendig ist – und zwar zum Zeitpunkt der Einreichung. Bei einer Auftragssumme unter 100.000, – Euro sind zwei Offerte ausreichend. Die aws akzeptiert den Zuschlag an das wirtschaftlichste Anbot und nicht ausschließlich an das billigste.
Sämtliche Unterstützungen werden erst nach ordnungsgemäßer Eröffnung der PVE ausbezahlt. Die Möglichkeit einer Akontozahlung aus dem Förderfonds in Höhe von 20.000 Euro beseitigt nicht das Problem, dass das Betreiberteam sämtliche Investitionen zur Gänze vorfinanzieren muss. Das bedeutet, dass die Abstimmung mit finanzierungsrelevanten Institutionen (Banken, Gemeinden, ÖGK, andere Förderinstanzen) detailliert geschehen muss. Das Engagement PVE-erfahrener Berater ist in der Regel das Investment wert.