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Die lange erwartete Einigung auf die Einführung eines Facharztes für Allgemein- und Familienmedizin ist nun gelungen. Gesundheitsministerium, Bundesländer, Sozialversicherung und Ärztekammer haben sich einstimmig auf einen entsprechenden Modus verständigt. Die Ausbildung wird künftig im Anschluss an das Medizinstudium fünf Jahre dauern, davon zwei Jahre in einer Lehrpraxis, teilte das Ministerium mit.
Die Forderung nach Etablierung eines entsprechenden Facharztes gibt es seit vielen Jahren. Zuletzt existierte schon eine spezielle Ausbildung für Allgemeinmediziner, aber keine Facharzt-Ausbildung. Aktuell steht am Anfang eine neunmonatige Basisausbildung, der ein 27-monatiger Spitalsturnus folgt, wovon ein Jahr in einer Lehrpaxis absolviert werden kann. Den Abschluss bildet eine mehrmonatige Ausbildung in einer Praxis.
Die zwei zusätzlichen Jahre werden als Lehrpraxis und überwiegend im niedergelassenen Bereich absolviert. Auch in der dreijährigen Grundausbildung gibt es einige Änderungen, die aber in der Aussendung des Gesundheitsressorts nicht näher spezifiziert wurden.
Für Gesundheitsminister Johannes Rauch ist mit der Verständigung "der wichtigste Schritt zur Einführung erfolgt". Die Schaffung einer Facharzt-Ausbildung sei Teil eines Maßnahmenpaketes, um den Beruf des Allgemeinmediziners bzw. der Allgemeinmedizinerin attraktiver zu gestalten. Dies sei die Voraussetzung für eine Änderung des Ärztegesetzes, die in den kommenden Monaten im Nationalrat eingebracht werden soll.
In der Ärztekammer zeigte man sich seitens Präsident Johannes Steinhart erfreut, dass die seit 30 Jahren bestehende Forderung der Standesvertretung nun erfüllt wird. Für Edgar Wutscher, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, muss dieser Schritt "als Meilenstein und längst verdienter Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung der Allgemeinmedizin" gewertet werden. Er geht davon aus, dass sich nun mehr junge Mediziner für diesen Berufszweig entscheiden werden.
Das Aufgabengebiet für das Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin umfasst die primäre Gesundheitsversorgung, insbesondere die ganzheitliche, kontinuierliche und koordinative medizinische Betreuung. Beinhaltet ist die Gesundheitsförderung, Krankheitserkennung und Krankenbehandlung einschließlich der Einleitung von Rehabilitations- und Mobilisationsmaßnahmen aller Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Art der Erkrankung, unter Berücksichtigung des Umfelds der Person, der Familie, der Gemeinschaft und deren Kultur.