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Seit dem 13.11.2023 haben allen Kundinnen und Kunden mit e-Rezept Anbindung die Möglichkeit die e-Privatrezept Funktionalität in ihrer Arztsoftware bis zum 13.12.2023 kostenlos zu testen.
Sie haben die e-Privatrezept Funktionalitäten noch nicht getestet? Dann nutzen Sie nun die letzten Tage um das e-Privatrezept in Ihrer Arztsoftware auszuprobieren.
Für den Fall, dass noch etwas unklar sein sollte, haben wir Ihnen im Folgenden häufig gestellte Fragen sowie deren Antworten rund um die e-Privatrezept Anbindung zusammengefasst.
Nein, der gewohnte Workflow kann beibehalten werden. Der einzige Unterschied besteht darin, dass das Privatrezept nun auch elektronisch verfügbar ist und somit in das e-card-System gespeichert wird.
Ja, ein e-Rezept kann immer ausgedruckt und dem Patienten in Papierform überreicht werden.
Je nach Einstellung Ihrer Druck-Schaltfläche kann das Rezept mit Klick auf den Button [DRUCK] oder über das Pfeil-Symbol am Druck-Button ausgedruckt werden.
Nein, erfolgt eine private Abgabe in der Hausapotheke z.B. als Handverkauf, wird zwar ein e-Privatrezept erzeugt, dieses wird jedoch direkt als Abgabe im e-card-System vermerkt.
Soll ein e-Privatrezept für eine öffentliche Apotheke erstellt werden, ist dies wie gewohnt mittels der Flags "Privatrezept" und "Rezept ohne Taxierung" möglich.
Nein. Über e-Rezept ausgestellte Privatrezepte scheinen bis auf Weiteres noch nicht in den Apps der Sozialversicherung auf. Es ist derzeit nicht möglich, Privatrezepte via App (Code am Handy) einzulösen.
Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte auch gern die entsprechenden Seiten der Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. (SVC):
Nicht vergessen: Beauftragen Sie das e-Privatrezept Modul, um nach dem 13.12.2023 ohne Unterbrechung damit weiterarbeiten zu können:
Alternativ zur Bestellung im Webshop, können Sie hier das Bestellblatt für das e-Privatrezept in Ihrer Arztsoftware herunterladen: