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Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats befasst sich am Dienstag mit der von Bund, Ländern und Sozialversicherung vereinbarten Gesundheitsreform, die kommende Woche im Nationalratsplenum beschlossen werden soll. Im Vorfeld wurden erneut Kritikpunkte laut: Die Patientenanwaltschaft stieß sich am geplanten Bewertungsboard für neue und teure Medikamente, und die Ärztekammer kritisierte einmal mehr ihre Entmachtung bei der Zulassung von Ambulatorien.
Michaela Wlattnig von der Arge der Patientenanwältinnen und -anwälte meinte im Ö1-"Morgenjournal", dass die Garantie eines einheitlichen Einsatzes und Zugangs zu solchen Therapien in ganz Österreich für die Patienten zwar zu begrüßen sei. Gleichzeitig kritisierte sie aber, dass nicht nur nach dem medizinisch-therapeutischen Nutzen, sondern auch nach dem Kostennutzen bewertet werden solle. Dies wäre "rechtlich so nicht haltbar", betonte sie: "Der wirtschaftliche Nutzen darf erst dann eine Rolle spielen, wenn es sich um zwei gleichwertige Therapien, Arzneispezialitäten und so weiter handelt."
Bei der Zusammensetzung des Bewertungsboards brauche es "sicherlich noch einen Ausgleich und eine Schärfung hin zur Medizin und zur Wissenschaft". Zudem verlangte die Patientenanwältinnen Präzisierungen. Medikamente müssten auch dann zur Anwendung kommen können, wenn es eine Nichtempfehlung für sie gebe. Und: Auch schon während eines Bewertungsprozesses müsse ein Medikament beim Patienten ankommen können.
Die Ärztekammer wiederum, die in den Endverhandlungen der Reform ihre Entmachtungsbefürchtungen bezüglich Honoraren und Gesamtvertrag ohnehin ausgeräumt bekommen hatte, stieß sich am Dienstag daran, dass sie künftig bei der Zulassung von Ambulatorien nichts mehr mitzureden hat. "Die Ärztekammer für Wien ist tief besorgt über diese Entwicklung in Richtung Konzernmedizin, die schon in vielen europäischen Ländern - z.B. Deutschland - negative Folgen gebracht hat", warnte Präsident Johannes Steinhart in einer Aussendung vor Konkurrenz für die niedergelassenen Ärzte: "Ich appelliere an alle Abgeordneten des Gesundheitsausschusses, rasch eine Abänderung herbeizuführen."
Mit der Gesundheitsreform, die parallel zum Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden beschlossen werden soll, werden aus Regierungssicht in den kommenden fünf Jahren rund 14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege zur Verfügung stehen - durchschnittlich 2,8 Milliarden Euro pro Jahr. Mit dem Geld sollen mehrere hundert zusätzliche Kassenstellen geschaffen werden, zudem will man Strukturreformen in den Spitälern und digitale Angebote für die Patienten finanzieren. In der Pflege werden Gehaltserhöhungen für die Mitarbeiter, finanzielle Unterstützungen für Auszubildende und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung langfristig gesichert.