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Ab 2024 werden die finanziellen Mittel im Rahmen der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) noch umfassender für den Ausbau der österreichischen Primärversorgung genutzt. Ab 2. Jänner können auch Vertragsgruppenpraxen und Vertragsambulatorien in den Bereichen Allgemeinmedizin sowie der Kinder- und Jugendheilkunde mit erweitertem Angebot Investitionsförderungen beantragen.
Gesundheitsminister Johannes Rauch erklärt: "Patientinnen und Patienten profitieren von Ärzteteams, die ihre Erfahrung teilen und mit anderen Gesundheitsberufen, etwa diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen zusammenarbeiten. Die neue Förderung soll den Wandel hin zur teambasierten Primärversorgung unterstützen, die Öffnungszeiten erweitern und die Versorgung chronisch kranker Menschen verbessern."
Aktuell tragen in Österreich rund 300 Gruppenpraxen im Bereich Allgemeinmedizin sowie der Kinder- und Jugendheilkunde täglich einen wesentlichen Teil zur Versorgung der Patienten bei.
Um ab 2024 eine Förderung erhalten zu können, müssen Vertragsgruppenpraxen und Vertragsambulatorien folgende Voraussetzungen in Hinblick auf ihr Versorgungsangebot erfüllen:
Förderstart ist der 1. Jänner 2024, eine Antragstellung bei der aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) wird ab 2. Jänner 2024 möglich sein. Details dazu sind auf der Website der Plattform Primärversorgung veröffentlicht: www.primaerversorgung.gv.at
Dort sind alle aktuellen Informationen zu den RRF-Förderungen zu finden. In regelmäßigen Veranstaltungen werden außerdem aktuelle Primärversorgungsthemen aufgegriffen und mit der Community diskutiert. Am 4. Dezember widmet sich der kostenlose Online-Infoabend "Update Förderungen" intensiv der neuen Fördermöglichkeit. Die Anmeldung ist ebenfalls über die Website der Plattform Primärversorgung möglich.