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Pflegende Angehörige: 
Grund­be­dürf­nisse sichern

3. November 2023 | APAMED (APA-OTS)
Alte Frau im Rollstuhl zu Hause.
Alte Frau im Rollstuhl zu Hause.

Wo leben Sie lieber: Selbständig, in einer Wohnung, zu Hause mit Ihrer Familie oder in einem Pflegeheim? Vielerorts gibt es nicht ausreichend gemeindenahe Unterstützungsleistung und viele Menschen fühlen sich auch im vertrauten Familienumfeld am wohlsten. Die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger und die Behindertenanwaltschaft sind sich einig: Das Sozialsystem muss Pflege durch Angehörige mit allen Mitteln unterstützen.

Wenn Menschen ihre Kinder, Eltern oder andere Angehörige zu Hause pflegen, tun sie das oft ganz selbstverständlich, damit sie ein gemeinsames Familienleben genießen können. Es gibt jedoch noch eine andere Seite: Viele Menschen mit Behinderungen wollen trotz hohem Unterstützungsbedarf in ihrem gewohnten Umfeld leben. Häufig mangelt es am Wohnort dieser Menschen aber an öffentlichen verfügbaren und leistbaren Angeboten. Oft springen dann Angehörige ein, um Menschen mit Behinderungen den Wunsch nach einem Verbleib in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen und ihnen die Inanspruchnahme stationärer Pflege- und Betreuung, die vielfach als traumatisch erlebt wird, zu ersparen.

Dabei darf man nicht vergessen: Pflege ist Arbeit. Und wie bei jeder Arbeit gilt: Selbst, wenn wir sie freiwillig und mit Engagement machen, kostet sie Zeit, ist mitunter anstrengend und manchmal auch schwer und belastend. Arbeit ist nie nur Vergnügen, sondern immer auch Verpflichtung. Damit Unterstützung und Assistenz durch Angehörige auf Dauer funktioniert, muss es allen Beteiligten in der Situation gut gehen. Und sie müssen sich darauf verlassen können, dass sie sozial und finanziell abgesichert sind.

 

Grenzen der Belastbarkeit

Wer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen möchte, muss arbeitswillig und vermittelbar sein. Das bedeutet unter anderem: Man muss bereit sein, eine Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche anzunehmen. Wenn man ein Kind unter 10 Jahren oder ein Kind mit einer Behinderung betreuen muss, sind es nur 16 Stunden. "Aber auch das ist zu viel verlangt", weiß Birgit Meinhard-Schiebel, Präsidentin der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger. "Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Kind mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung mit hohem Unterstützungsbedarf. Vielleicht sind Sie sogar alleinerziehend. Sie sind rund um die Uhr mit der Pflege und Betreuung Ihres Kindes beschäftigt. Wie sollen Sie da noch einen Job mit mindestens 16 Wochenstunden unterbringen?"

 

Gesellschaftliche Bedeutung

"Wir müssen klar anerkennen, was pflegende Angehörige leisten", bestätigt Christine Steger, Behindertenanwältin des Bundes. "Unter großem persönlichen Einsatz ermöglichen Sie Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen jenen Unterstützungsbedarf, den die öffentliche Hand nicht imstande ist bereit zu stellen." In Österreich herrscht ein Pflegenotstand, der in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiterbestehen wird. Umso wichtiger ist es, dass Menschen so oft und so lange wie möglich zu Hause leben können und dort die Pflege bekommen, die sie brauchen – wenn sie das möchten. Angehörige, die diese Arbeit übernehmen, spielen dabei eine wesentliche Rolle.

 

Lebenslange Herausforderung

Wie unverzichtbar die Leistung pflegender Angehöriger für die Gesellschaft ist, kann Birgit Meinhard-Schiebel nur unterstreichen. "Hinzu kommt", erläutert die Präsidentin der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger, "dass sie das über einen großen Zeitraum hinweg tun. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Eltern mit der Situation ihr ganzes Leben lang konfrontiert sind. Die Kinder werden erwachsen, aber der Unterstützungsbedarf bleibt, wird womöglich sogar größer." Auch die Sorge, wie sie sich ihr eigenes Leben finanzieren können, hält an und setzt betroffene Eltern massiv unter Druck. Laut derzeitiger Gesetzeslage gelten sie als arbeitsfähig und müssen bereit sein, einen Job anzunehmen, um vom AMS finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Hier sieht die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger dringenden Handlungsbedarf. "Die Pflege und Betreuung eines Kindes, das eine Behinderung oder eine schwere chronische Krankheit hat, verlangt den Eltern unglaublich viel ab. Es ist unzumutbar, sich dieser schwierigen und belastenden Aufgabe voll und ganz zu widmen und daneben noch einen Job zu haben. Für uns ist klar: Das AMS muss solche Hauptpflegepersonen von der 16-Stunden-Arbeitsverfügbarkeit ausnehmen!", fordert Birgit Meinhard-Schiebel.

 

Geregelte Verhältnisse

Einige Unterstützungsangebote gibt es bereits: Zum Beispiel sind pflegende Angehörige sozialversicherungsrechtlich abgesichert und sie können eine finanzielle Förderung für eine Vertretung bekommen, wenn sie beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub vorübergehend die Pflege nicht selbst übernehmen können. "Das ist aber nicht genug", meint Christine Steger. "Wir brauchen umfassende Beratungs-, Pflege- und Betreuungsangebote, die den Bedürfnissen pflegebedürftiger Personen und pflegender Angehöriger gerecht werden. Sie müssen leicht zugänglich, flexibel und leistbar sein. Und, was ganz wichtig ist: Die betreffenden Personen müssen einen Rechtsanspruch darauf haben."

Apropos Rechtsanspruch: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, sich für ein Leben in häuslichem Umfeld zu entscheiden, wenn sie das möchten. Genau so müssen Menschen mit Behinderungen auch das Recht haben, eine Assistenz bzw. Unterstützung außerhalb des häuslichen Umfelds angeboten zu bekommen. "Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, Menschen mit Behinderungen Inklusion, Teilhabe an der Gemeinschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Daher müssen wir dafür sorgen, dass sie frei wählen können, wo und mit wem sie leben möchten und wer sie unterstützen soll", erklärt die Behindertenanwältin.

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