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Digitali­sierung für eine höhere Patienten­sicher­heit

15. Januar 2024 | QUALITAS Redaktion
Patientin, Ärztin und Pflegerin.
Patientin, Ärztin und Pflegerin.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) befürwortet Datennutzung unter Beachtung von Evidenz, Ethik und medizinischen Standards. Digital läuft im Gesundheitswesen bislang wenig. Insbesondere bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ist der Weg holprig: Weniger als ein Prozent der Patientinnen und Patienten nutzen eine ePA – sei es, weil die Informationen lückenhaft sind oder weil ihnen die Registrierung und Anwendung zu aufwendig sind. Zudem stehen die Ausgestaltung und das Thema Datenschutz in der Kritik. 

Es bestehen jedoch potenziellen Vorteile und Möglichkeiten dieser und weiterer Elemente der Digitalisierungsstrategie, welche die Effizienz, Qualität, Sicherheit und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung verbessern könnten. Darüber hinaus ist perspektivisch auch der Austausch von relevanten Patientendaten zwischen Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und auch wissenschaftlichen Einrichtungen für die Nutzung in der Forschung unverzichtbar. Expertinnen und Experten der Fachgesellschaft geben mit dem aktualisierten Kodex Digitalisierung einen ethisch- und evidenzbasierten Handlungsrahmen vor.

Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Doch bislang nutzen dieses Angebot nur sehr wenige Menschen. 

Dabei hat eine ePA gerade für Menschen mit Diabetes Vorteile: Bei einem Arztwechsel, einer Überweisung in eine Klinik oder auch im Notfall sind alle notwendigen Daten inklusive des Medikationsplans sofort verfügbar. „Das spart wertvolle Ressourcen für doppelte Anamnese und Diagnostik und schafft uns mehr Behandlungszeit für die Patientinnen und Patienten“, so Tobias Wiesner, Vorstandsmitglied der DDG und niedergelassener Diabetologe in Leipzig. „Dies trägt wesentlich zur Patientensicherheit bei, da sich das medizinische Personal stärker auf die ganzheitliche und individuelle Behandlung konzentrieren kann.“

Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) bringe einen wichtigen Aspekt der Digitalisierung mit sich und eröffne neue Perspektiven für die Versorgung: „Niedergelassene Ärzte können wichtige Gesundheitsanwendungen auf Rezept verordnen, Videosprechstunden für ihre Patienten anbieten und auch auf ihrer Website darauf hinweisen“, so Wiesner. Auch Papier und Fax könnten dann der Vergangenheit angehören: „Neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept können wir auch Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege elektronisch verordnen.“ Damit werde die zeitaufwendige, aber wichtige Dokumentation erleichtert – für den Experten auch ein Punkt, von dem die individuelle Versorgung erheblich profitieren wird.

Voraussetzung dafür ist allerdings eine sichere Vernetzung der medizinischen Versorgung über die Telematikinfrastruktur. „Hier fehlt es aber an einigen Stellen noch an Interoperabilität“, so Baptist Gallwitz, Mediensprecher der DDG. Er berichtet, dass Soft- und Hardware in Arztpraxen und Krankenhäusern derzeit meist inselartig implementiert seien und der Datenaustausch zwischen den einzelnen Systemen nicht funktioniere. „Daran zu arbeiten, ist eine der wichtigsten Aufgaben im Digitalisierungsprozess. Wenn die Schnittstellen dafür geschaffen sind, wird nicht nur die Versorgung, sondern auch die Wissenschaft enorm davon profitieren. Für den medizinischen Fortschritt braucht es große Datenmengen in der Forschung.“ Das neue Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sieht vor, dass großen Forschungsdatenzentren auf Anfrage anonymisierte und pseudonymisierte Daten zur Verfügung gestellt werden können.

Um den digitalen Transformationsprozess zu begleiten, arbeitet die DDG seit 2017 kontinuierlich an einem Kodex zur Digitalisierung. „Damit Kommunikations- und Interaktionsprozesse die Patientenversorgung und Forschung optimieren und nicht zu Lasten des Einzelnen gehen, braucht es klare Leitplanken“, so Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender der DDG Kommission Digitalisierung. 

Mit dem 2023 neu aktualisierten „Kodex Digitalisierung der DDG“ schaffe die Fachgesellschaft dafür eine notwendige Basis. „Medizinische Standards und Datenschutz sind Grundvoraussetzungen für den aktuell in der Medizin fortschreitenden Transformationsprozess der Digitalisierung“, so Müller-Wieland. „In jedem Aspekt der Digitalisierungsstrategie muss sowohl die Patientenperspektive systematisch eingebunden werden als auch die Belange des medizinischen Fachpersonals Berücksichtigung finden.“ Nur so lasse sich ein funktionierender Ablauf zwischen allen Beteiligten und den Betroffenen sicherstellen.

Quelle: QUALITAS 04/2023, Springer-Verlag.

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