Lösungen
Produkte
Informationen zu unseren Produkten, die Gesundheitsprofis entlang der gesamten Patient Journey unterstützen.
ARTIKEL
Erfahren Sie alles über die Vision, Mission sowie die Menschen, die die CompuGroup Medical weltweit prägen.
Anlässlich der Novelle des Psychotherapiegesetzes macht der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) erneut auf die dringende Notwendigkeit des Ausbaus psychischer Versorgung in Österreich aufmerksam. Ein erster Meilenstein für die Menschen in Österreich ist mit Anfang des Jahres erfolgt: Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung.
Dies bedeutet, dass Versicherte erstmals von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für ihre klinisch-psychologische Behandlung bekommen können.
"Dies ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung", betont BÖP-Präsidentin ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger. "Um die psychische Versorgung der österreichischen Bevölkerung aber zur Gänze zu sichern und den enormen Bedarf zu decken, ist eine direkte Abrechenbarkeit mit der e-Card unerlässlich!", so die BÖP-Präsidentin.
Der vom Gesetzgeber intendierte niederschwellige Zugang zur Behandlung sei demnach auch nur über den Abschluss einer Sachleistungsvereinbarung mit den Klinischen PsychologInnen gegeben. "Alles andere bedeutet für die ohnedies psychisch belasteten Menschen eine zusätzliche bürokratische und vor allem finanzielle Bürde", Wimmer-Puchinger.
Der BÖP ist zuversichtlich, bei weiteren Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern konstruktive Lösungen in diese Richtung zu finden und freut sich auf ein rasches Umsetzen der gesetzlichen Vorgaben.
"Das sind wir den betroffenen Menschen in Österreich schuldig. Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle leistbar sein und darf niemanden ausschließen", so die BÖP-Präsidentin. Wie der Weg zur klinisch-psychologischen Behandlung inklusive Kostenzuschuss gelingt, erklärt jetzt der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen in einem neuen Factsheet.