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Wie unter­scheiden sich ELGA und ePA eigentlich im Wesentlichen?

20. Januar 2025 | Walter Zifferer
ELGA und ePA.
ELGA und ePA.

Während ELGA in Österreich stärker auf die Vernetzung medizinischer Akteure fokussiert ist, stellt die ePA in Deutschland den Patienten stärker in den Mittelpunkt und gibt ihnen mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten. Beide Systeme haben unterschiedliche Prioritäten und Herausforderungen in der Umsetzung, spiegeln jedoch den gemeinsamen Trend wider, digitale Technologien zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung einzusetzen. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:

 

Zielsetzung und Fokus

Der Hauptfokus der ELGA liegt auf der Bereitstellung von Gesundheitsdaten für medizinische Behandlungen. Oberstes Ziel dabei ist die Unterstützung der Behandlungskontinuität sowie der Informationsaustausch zwischen Gesundheitsdienstleistern. Zentrale Inhalte der ELGA sind Entlassungsbriefe, Laborbefunde, Röntgenbilder und Medikationsdaten.

Die ePA dient primär als persönliche Akte für Patienten, in der sie selbst Gesundheitsdaten speichern und verwalten können. Neben der medizinischen Nutzung steht die Patientenautonomie im Vordergrund, da die Nutzer entscheiden können, welche Daten gespeichert und geteilt werden.

 

Funktionsumfang

Der Fokus von ELGA liegt auf medizinisch relevanten Dokumente und Befunde. ELGA unterstützt keine umfassenden persönlichen Zusatzdaten wie Fitness- oder Lifestyle-Daten.

Die ePA bietet einen erweiterbaren Funktionsumfang wie z.B. für Impfpässe, Mutterpässe oder private Gesundheitsdaten (Fitness-Tracker, Apps). SIe bietet somit mehr Flexibilität für persönliche Zusatzdaten.

 

Zugriffsrechte und Datenhoheit

Bei der ELGA erfolgt der Zugriff auf Daten primär durch jene Gesundheitsdienstleister, die Patienten behandeln (z.B. Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken). Patienten haben eingeschränkte direkte Bearbeitungsrechte, können jedoch einsehen, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat.

Bei ePA haben Patienten die vollständige Kontrolle über ihre Akte und entscheiden, welche Ärzte oder Einrichtungen auf bestimmte Daten zugreifen dürfen. Patienten können dabei selbstständig Inhalte hinzufügen, löschen oder den Zugriff widerrufen.

 

Teilnahme und Opt-out

Bei der ELGA gibt es eine automatische Teilnahme für alle Versicherten (Opt-out-System). Österreichische Patienten können sich aktiv von ELGA abmelden, wenn sie nicht teilnehmen möchten. Auch einzelne Datensätze oder Gesundheitsdienste können individuell gesperrt werden.

Auch bei der ePA hat man sich für ein Opt-Out-System entschieden. Versicherte können bei ihrer Krankenkasse zudem schon vor der Zurverfügungstellung der ePA widersprechen. Die Krankenkassen haben hierzu ein bürgerfreundliches Verfahren aufgesetzt. Nach Anlage der ePA können die Versicherten über die ePA-App oder gegenüber ihrer Krankenkasse der ePA weiterhin jederzeit widersprechen - dies führt dann zur Löschung der Akte.

 

Infrastruktur und technische Umsetzung

Die österreichische ELGA ist ein zentralisiertes System mit einer nationalen Dateninfrastruktur. Es werden standardisierte Formate wie CDA (Clinical Document Architecture) und HL7 genutzt. Die Anbindung an spezifische Systeme, wie das e-Medikationssystem, das die Verschreibung und Abgabe von Medikamenten koordiniert macht ELGA für Patienten und Gesundheitsdienstleister funktional.

Die deutsche Telematikinfrastruktur ist die technische Basis und das Rückgrat der elektronischen Patientenakte. Ohne die TI wäre der sichere und interoperable Austausch von Gesundheitsdaten über die ePA nicht möglich. Die TI sorgt für die notwendigen Sicherheits- und Vernetzungsstandards, während die ePA quasi die zentrale Anwendung ist, die auf dieser Infrastruktur aufbaut. Es gibt allerdings keine einheitliche technische ePA-Plattform - jede Krankenkasse bietet ihre eigene Lösung an. Diese ermöglichen es den Patienten, ihre persönlichen Gesundheitsdaten an einem Ort zu speichern und diese bei Bedarf mit medizinischen Leistungserbringern zu teilen. Es wird die Integration in Gesundheits-Apps und andere digitale Dienste ermöglicht.

 

Datenschutz und Sicherheit

Die ELGA unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen basierend auf dem österreichischen Datenschutzrecht und der DSGVO. Ein Datenzugriff ist nur mit Bürgerkarte, Handy-Signatur oder Gesundheitskarte möglich. Eine zentralisierte Speicherung der Daten wird von Kritikern als mögliches Sicherheitsrisiko gesehen.

Auch die ePA hat sehr hohe Datenschutzanforderungen, insbesondere bei der individuellen Vergabe von Zugriffsrechten. Die Nutzung erfolgt oft über separate Apps der Krankenkassen, die Sicherheitsmechanismen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung unterstützen.

Weiterführende Links

Detaillierte Infos zur ELGA:

  • ELGA - die elektronische Gesundheitsakte | Gesundheitsporta
  • Startseite - ELGA

 

Detaillierte Infos zur ePA: 

  • Elektronische Patientenakte (ePA) | BMG
  • https://www.gematik.de/anwendungen/epa-fuer-alle