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Der Rechnungshof ortet weiter erheblichen Handlungsbedarf im Bereich der Pflege. Wesentliche Empfehlungen seien bisher nicht umgesetzt worden, kritisieren die Rechnungsprüfer in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Ausständig sei weiter eine umfassende Pflegereform. Probleme wie der Personalmangel oder die Zersplitterung bei der Finanzierung der Pflege haben sich nach Ansicht des Rechnungshofs trotz Bemühungen von Bund und Ländern seit 2020 sogar weiter verschärft.
Geprüft wurde zwischen November 2022 und März 2023 die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs nach den 2020 bzw. 2018 vorgelegten Berichten zur Pflege in Österreich und zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Wien und Oberösterreich. In beiden Bereichen hatten die Rechnungsprüfer umfassende Reformen eingemahnt.
Seitdem habe es zwar zwischen Bund und Ländern mehrere Projekte und Verhandlungsschritte zur Reform der Pflege gegeben, aber wesentliche Empfehlungen des Rechnungshofs seien nicht umgesetzt, heißt es in dem aktuellen Bericht.
So seien die Instrumente der Gesamtsteuerung bei der Pflege seit 2020 nicht wie empfohlen verbessert worden, kritisiert der Rechnungshof. Eine Neuordnung der Gesamtfinanzierung sei nicht gelungen, auch eine österreichweit abgestimmte Bedarfsprognose für Pflegedienstleistungen fehle weiter, heißt es im Bericht. Ein einheitliches Qualitätskonzept mit einem standardisierten Vorgehen zur Messung sei ebenfalls nicht erstellt worden.
Umgesetzt wurden dagegen, Empfehlungen des Rechnungshofs zur 24-Stunden-Betreuung wie die Ausweitung des Qualitätssicherungssystems und bundesweiten Kontrollbesuchen, heißt es in dem Bericht.
Insgesamt wurden bis März dieses Jahres von 17 unterschiedlichen Empfehlungen des Rechnungshofs vier zur Gänze, drei teilweise und zehn nicht umgesetzt. Nicht berücksichtigt sind dabei allerdings die nach Abschluss der Prüfung im Nationalrat beschlossenen Einzelmaßnahmen im Bereich Pflege und 24-Stunden-Betreuung, wo zum Teil weitere Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigt wurden, etwa mit den Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen.