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Die Verschreibung auf e-Rezept Blankoformularen (mit e-Rezept ID) ist ausschließlich als Ersatz für Kassenrezepte zulässig, wenn die Ausstellung auf elektronischem Weg nicht möglich ist (z.B.: Hausbesuche, Netzwerkausfälle etc.). Auf jedem e-Rezept und jedem Blankoformular wird eine individuelle e-Rezept ID angedruckt, unter der es in der Apotheke eingelöst und mit der zuständigen Krankenversicherung abgerechnet werden kann. Wenn Sie eine Verschreibung auf einem e-Rezept Blankoformular vornehmen, bestätigen Sie damit, dass alle Voraussetzungen für ein Kassenrezept gegeben sind.
Für Hausbesuche können Blankoformulare vorab ausgedruckt werden. Dabei können auch gleich die Daten des Patienten/der Patientin angedruckt werden (Blankoformular mit Personenbezug). Im Zuge eines Hausbesuches wird das Blankoformular händisch ausgefüllt und mit Stempel und Unterschrift versehen (Ablauf wie bei Kassenrezepten vor Einführung des e-Rezepts). Der e-Rezept Code des Blankoformulars hat den Status „offen“ im System und kann in einer Apotheke einmalig eingelöst werden. Die handschriftlich ergänzten Verordnungen werden von der Apotheke elektronisch nicht nacherfasst. Das Papierrezept muss in der Apotheke zwingend abgegeben werden, damit es abgerechnet werden kann.
Für den Fall, dass Ihre Ordination keine Verbindung zum e-card System aufbauen kann, sollten in der Ordination Blankoformulare auf Vorrat ausgedruckt werden bzw. haben wir in der Software e-Rezept-IDs auf Vorrat gespeichert. Unsere Arztinformationssysteme erstellen im Offline-Fall Kassenrezepte mit diesen auf Vorrat gehaltenen e-Rezept-IDs.
Ausgedruckte Blankorezepte (gleichzusetzen mit dem Rezeptblock) sind analog zu den früheren Rezeptformularen zu verwenden, müssen also unterschrieben und an die versicherte Person übergeben werden. Ein Nacherfassen der handschriftlichen Verordnungen im e-card System ist nicht verpflichtend.
Jedes Blankoformular (mit oder ohne Personenbezug) enthält im e-Rezept Code eine eindeutige Rezept-ID. Es ist daher nicht möglich, einen einzelnen Vordruck auszudrucken und das Formular zu kopieren. Dies würde zu Fehlerfällen in der Apotheke führen, da bis auf den ersten Ausdruck alle Folgerezepte den Status „eingelöst“ hätten.
Weiter Informationen rund um e-Rezept Blankoformulare finden Sie am Merkblatt der SVC: