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Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) trägt bereits in vielen Bereichen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Österreich bei. Ein weiterer Schritt im Rahmen dieses Systems ist die kommende Verpflichtung freiberuflicher Labore und Radiologen, ihre Labor- und Radiologiebefunde ab dem 1. Juli 2025 in ELGA zu speichern. Diese Maßnahme bringt nicht nur einen Fortschritt in der Qualität der Patientenversorgung, sondern stellt auch einen enormen Mehrwert für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dar.
Bislang mussten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oftmals auf klassische Kommunikationswege zurückgreifen, um an Befunde zu gelangen. Fehlende Daten konnten den Behandlungsprozess erheblich verlängern und die Entscheidungsfindung beeinträchtigen. Mit der verpflichtenden Speicherung von Labor- und Radiologiebefunden in ELGA erhalten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einen einfachen und schnellen Zugriff auf relevante Informationen. Dies verbessert nicht nur die Kontinuität der Versorgung, sondern ermöglicht auch eine schnellere Diagnose und Therapie.
Ein weiterer Vorteil der elektronischen Gesundheitsakte ist die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit. So können Fachärztinnen und -ärzte in den verschiedenen Spezialgebieten – von der Augenheilkunde bis zur Urologie – alle relevanten Befunde in einem zentralen System abrufen. Dies stärkt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachrichtungen, reduziert Doppeluntersuchungen und verbessert die Koordination bei der Behandlung komplexer Krankheitsbilder.
Ein weiterer Schritt zur Integration in das ELGA-System wird ab dem 1. Januar 2026 Realität, wenn auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ohne Kassenvertrag verpflichtet werden, Medikationsdaten in ELGA hochzuladen. Dies betrifft eine Vielzahl von Fachrichtungen, darunter Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde sowie verschiedene internistische Sonderfächer. Die Eintragung von Medikationsdaten sorgt für eine umfassendere Dokumentation der Behandlungsverläufe und verknüpft die Medikation der Patientinnen und Patienten mit den bereits vorhandenen Befunden. Dies wiederum trägt zur Vermeidung von Medikationsfehlern und Wechselwirkungen bei und verbessert die Arzneimittelsicherheit.
Ein weiterer bedeutender Schritt folgt 2028, wenn auch freiberufliche Fachärztinnen und -ärzte der klinisch-pathologischen Sonderfächer zur Speicherung von Pathologiebefunden verpflichtet werden. Diese Neuerung wird die Verfügbarkeit von pathologischen Befunden für niedergelassene Ärzte erheblich erweitern. Der Zugang zu umfassenden pathologischen Daten wird die Diagnostik und Behandlung von Krankheiten weiter optimieren und eine noch präzisere Patientenversorgung ermöglichen.