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Haftung bei mangelnder Aufklärung

19. Januar 2021 | Simon Rusch
Videosprechstunde mit Tablet

Besondere Vorsicht bei AU per Video 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden: Vertragsärztinnen und -ärzte können dauerhaft die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten auch über Videokonsultationen feststellen. Ein Arzt-Patienten-Kontakt ist meist nicht erforderlich. Ein starkes Signal zugunsten telemedizinischer Systeme wie CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE.

Die neu gewonnene Freiheit – Chance und Risiko

Damit entspricht der G-BA der großen Akzeptanz von Online-Arztterminen per Video in der Bevölkerung. In den allermeisten Fällen ist die Diagnostik per Video auch gut möglich. Die neue Freiheit birgt aber auch haftungsrechtliche Risiken.

Aufklärung der Patienten vom G-BA ausdrücklich vorgesehen

Besonders im Fokus: Die Aufklärung zu den eingeschränkten Möglichkeiten der Befundung zum Zweck der AU-Bescheinigung. In Paragraf 4 Absatz 5 Satz 2 der AU-Richtlinie ist geregelt, dass ein Patient per Video krankgeschrieben werden kann, sofern er der Praxis bekannt ist. Einschränkend gilt: Die Krankheit muss dafür „geeignet“ und die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auf diesem Weg „hinreichend sicher“ sein. Die unzureichende Diagnose unmittelbar gefährlicher Verläufe muss somit ausgeschlossen sein. In diesem Zusammenhang ergibt sich bei genauer Betrachtung die Notwendigkeit einer Aufklärung, die im G-BA-Beschluss zudem ausdrücklich vorgesehen ist.

Vier-Augen-Prinzip oder klassische AU-Bescheinigung

Aufgrund des entstehenden Haftungsrisikos sollte der Patient in jedem Fall aufgeklärt werden, dass die AU für die vorliegende Erkrankung zwar bescheinigt werden kann, aber auch weitere Ursachen für die Beschwerden in Betracht kommen. Diese können möglicherweise per Video nicht ausreichend diagnostiziert und ausgeschlossen werden. Allerdings empfiehlt sich in diesen Einzelfällen wohl die nachträgliche Einbestellung der Patienten zur eingehenden Untersuchung, da eine Diagnose möglicherweise nicht „hinreichend sicher“ gestellt werden kann.