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Die pharmazeutische Dienstleistung Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck ermöglicht es Patientinnen und Patienten, den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert in der Apotheke kontrollieren zu lassen. Dadurch sollen langfristig blutdruckbedingte Endorganschäden vermieden und die Therapietreue (Adhärenz) gefördert werden.
Anspruch
Wer hat Anspruch?
Versicherte mit nach Selbstauskunft bekanntem Bluthochdruck und mindestens einem verordneten Antihypertensivum und bei Änderung der antihypertensiven Medikation.
Wann darf die Beratung durchgeführt werden?
Die Beratung darf ab zwei Wochen nach Therapiebeginn oder bei Änderung zwei Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung einmal alle zwölf Monate durchgeführt werden. (Im Falle der Änderung der Medikation beginnt die Frist von zwölf Monaten erneut.)
Abrechnung
Wie wird abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt per Sonderbeleg pharmazeutische Dienstleistungen (SB-pDL) über den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mit der Sonderkennzeichnung Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck.
Um die pharmazeutischen Dienstleistungen abrechnen zu können und relevante Informationen zum Beispiel mit Ärztinnen und Ärzten zu teilen, müssen Kundinnen und Kunden einige Dokumente unterzeichnen.
Die ABDA bietet im passwortgeschützten Mitgliederbereich ihrer Website all diese Formulare als Vordrucke zum Download an.
Voraussetzungen
Diese Leistung darf in jeder öffentlichen Apotheke vom pharmazeutischen Personal erbracht werden. Es ist keine Zusatzqualifikation erforderlich.
Schulung für unsere Software
Pharmazeutische Dienstleistung: Kundenakquise
1. Kundinnen und Kunden informieren
Nutzen Sie mit CGM GENIUS® TV die Möglichkeit, Kundinnen und Kunden über das Angebot der pharmazeutischen Dienstleistungen in Ihrer Apotheke zu informieren. Natürlich stellen wir Ihnen über CGM GENIUS® TV bereits Vorlagen dafür zur Verfügung.
Finden Sie mit WINAPO® und bereits vorhandenen Daten heraus, welche Kundinnen und Kunden von einer der pharmazeutischen Dienstleistungen profitieren würden.
3. Termin vereinbaren
Die Standesvertretung ABDA empfiehlt, die pharmazeutischen Dienstleistungen in einem Nebenraum und zur optimalen Vorbereitung bestenfalls mit Terminvereinbarung durchzuführen.
Termine vereinbaren: Über CLICKDOC VIDEOBERATUNG können Sie ganz einfach Termine einstellen und verwalten. Kundinnen und Kunden können diese dann problemlos online buchen.
Mit CGM GENIUS SUITE haben Sie nun die Möglichkeit Ihre Marketingaktivitäten selbst zu gestalten und auch zu veröffentlichen. Digital, auf Papier oder in Ihrem Apotheken-TV.
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