Ambulante Pflegedienste müssen ab dem 1. Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein.
Mit CGM an Ihrer Seite ist die Anbindung an die TI einfach und günstig:
Informationen für stationäre Pflegeeinrichtungen finden Sie hier.
Die Zahl der Menschen, die zu Hause durch ambulante Pflegedienste betreut werden, steigt von Jahr zu Jahr. Die Herausforderungen, mit denen Sie als Pflegedienst konfrontiert sind, erhöhen sich gleichermaßen. Deshalb ist die anstehende Anbindung Ihres Pflegedienstes an die TI eine sehr gute Nachricht. Denn Ihre Arbeit wird an vielen Stellen einfacher.
Informationen und Angebote für stationäre Pflegeeinrichtungen finden Sie hier.
Die TI wird gefördert. Es bestehen Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Pflegefachverbänden. Jede an die TI angeschlossene Pflegeeinrichtung, die die Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) vorhält, erhält eine monatliche TI-Pauschale, die sich aus einer Grundpauschale und Zusatzpauschalen zusammensetzt.
Ja, sowohl ambulante Pflegedienste als auch stationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, sich bis zum 1. Juli 2025 an die TI anschließen zu lassen. Die Anbindung trägt dazu bei, dass Pflegeeinrichtungen sicher und effizient mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen (wie Arztpraxen und Krankenhäusern) kommunizieren, relevante Daten austauschen und die Qualität der Patientenversorgung verbessern können.
Ambulante Pflegedienste müssen ab dem 1. Juli 2025 an die TI angeschlossen sein. Um Engpässe zu vermeiden, empfehlen wir, die Anbindung bereits jetzt vorzunehmen.
Da der Anbindungsprozess an die Telematikinfrastruktur (TI) verschiedene Schritte durchläuft (z. B. Antrag und Bestellung von eHBA und SMC-B, Installationstermin, etc.), wird ein frühzeitiger Beginn empfohlen. Wir haben eine Checkliste für die TI-Anbindung von Pflegeeinrichtungen erstellt, dieser entnehmen Sie auch die empfohlenen zeitlichen Vorläufe.
Sanktionen sind aktuell noch nicht geplant; über diese entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Aber: Sie können weder die Vorteile der TI nutzen noch die TI-Pauschale abrufen. Zukünftig wird es zudem Pflichtanwendungen geben wie z.B. die elektronische Abrechnung
Die TI-Anbindung können Sie bei CGM ab monatlich 99 € (zzgl. MwSt.) beauftragen.CGM bietet dazu einen kostengünstigen KIM-Dienst ab 6,55 € (netto) an.
Hinzu kommen Kosten u.a. für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und den Institutionsausweis (SMC-B). Jede an die TI angeschlossene Pflegeeinrichtung, die die Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) vorhält, erhält hierfür eine monatliche TI-Pauschale, die sich aus einer Grundpauschale und Zusatzpauschalen zusammensetzt.
Die Anbindung ambulanter Pflegedienste an die TI ermöglicht eine schnelle Kommunikation, weniger Administration und eine transparente Sicht auf pflegerelevante medizinische Daten. Beispielsweise wird es perspektivisch Zugriff auf aktuelle Medikationspläne geben. Gleichzeitig können wichtige Patientendaten sicher und ohne Zeitverzögerung zwischen allen beteiligten Akteuren ausgetauscht werden.
Mit der eAbrechnung und der eVerordnung werden daneben administrative Prozesse deutlich vereinfacht.
Eine Pflegeeinrichtung kann die Förderung beantragen, wenn sie an die TI angeschlossen ist und die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) in der jeweils aktuellen Version unterstützt.
Für die erstmalige Auszahlung ist eine Eigenerklärung erforderlich. Der Anspruch auf Zahlung der TI-Pauschale nach § 2 Abs. 1 dieser Vereinbarung entsteht in dem Monat, in dem die technische Inbetriebnahme erfolgt.
KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und ist eine Anwendung der TI. Hierbei handelt es sich um einen hochsicheren und datenschutzkonformen Weg, Behandlungsdaten per E-Mail weiterzugeben. Wer eine KIM-E-Mail-Adresse hat, kann Dokumente und Nachrichten direkt mit allen TI-Teilnehmer mit einer KIM-Adresse austauschen. Weitere Informationen zu CGM KIM finden Sie hier.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) weist Heilberufler sicher innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) aus. So können sie auf besonders geschützte Daten und TI-Fachanwendungen zugreifen.
Die SMC-B (Security Module Card) ist eine Chipkarte, die Ihre Institution als Teil des Gesundheitswesens und als Zugangsberechtigt zur TI ausweist. Die Inbetriebnahme der TI in Ihrem Pflegedienst ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich.
Der eHBA wird zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ausgegeben. Vor der Beantragung des eHBA bei Trusted Service Provider – CGM arbeitet hierbei eng mit der D-Trust zusammen - ist eine Registrierung im eGBR notwendig, dessen Amtssitz sich in Münster (NRW) befindet. Der Antrag auf eine SMC-B erfolgt ebenso beim Trusted Service Provider.
Zur D-Trust
Zum eGBR
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein personenbezogener Ausweis. Er dient der Authentifizierung von Personen innerhalb der TI. Mit dem eHBA können Gesundheitsdienstleister Dokumente digital und rechtssicher unterzeichnen.
Für den eHBA ist ein Slot im E-Health-Kartenterminal vorgesehen.
Die Beantragung erfolgt zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR).
Nach der erfolgreichen Beantragung kann die Produktion des eHBA beauftragt werden, z. B. über unseren Partner, den Vertrauensdiensteanbieter D-Trust (ein Unternehmen der Bundesdruckerei). Zum Antragsportal der D-Trust.
Pro Institution muss ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) vorliegen. Den eHBA benötigen Sie unter anderem, um die Institutionskarten (SMC-B-Karten) zu beantragen.
Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) hat seinen Sitz bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen und ist für alle Bundesländer zuständig. Hier können sowohl der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) als auch die Institutionskarte (SMC-B-Karte) beantragt werden.
Die SMC-B oder auch Institutionsausweis hat Scheckkartenformat und ist der Ausweis Ihres Pflegedienstes gegenüber der TI. Ohne SMC-B kein Zutritt in das geschützte Netzwerk. Für die SMC-B ist ein Slot im E-Health-Kartenterminal vorgesehen.
Mit der SMC-B können Institutionen auf Patientendaten zugreifen, für eine Änderung von Daten ist aber ein eHBA erforderlich.
Die Beantragung erfolgt zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR).
Nach der erfolgreichen Beantragung kann die Produktion der SMC-B beauftragt werden, z. B. über unseren Partner, den Vertrauensdiensteanbieter D-Trust (ein Unternehmen der Bundesdruckerei). Zum Antragsportal der D-Trust.
Für die Anbindung eines Pflegedienstes an die Telematikinfrastruktur muss mindestens ein E-Health-Kartenterminal vorhanden sein. Es kann aber perspektivisch erforderlich oder empfehlenswert sein, weitere E-Health-Kartenterminals anzuschaffen.
Nein, eine SMC-B-Karte reicht für einen Pflegedienst aus. Diese kann mit mehreren Kartenterminals genutzt werden. Die SMC-B-Karte muss dabei auch nicht im gleichen Kartenterminal stecken wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder der elektronische Heilberufsausweis (eHBA).
Einen Überblick über die Teilnehmer der TI erhalten Sie über den sogenannten Verzeichnisdienst (VZD). Der VZD ist das zentrale Adressbuch der TI. Hier sind alle Kontaktdaten aller medizinischen Einrichtungen eingetragen, die an die TI angeschlossen sind. Der Eintrag im VZD ist an eine SMC-B-Karte gekoppelt und wird bei Aktivierung der SMC-B-Karte erstellt.
Die gematik, die Betreibergesellschaft der TI, beantwortet diese Frage so: „Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deshalb sind alle in der Telematikinfrastruktur (TI) verarbeiteten Daten durch eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur geschützt, die zu den besten in Europa und der Welt zählt.“ Mehr Informationen zur Datensicherheit der TI finden Sie hier.
Wenn Sie sich für unser TI-Starter-Paket entschieden haben und der Konnektor bei Ihnen in der Institution steht, liegen Betrieb, Wartung und Upgrades in Ihren Händen. Über wichtige Neuerungen unterrichten wir Sie, Neuigkeiten zu Updates etc. entnehmen Sie unserer Website zur „Service und Updates“. Unser TI-Support steht Ihnen dazu gerne mit Rat und Tat unter +49 – 800 – 551 551 2 zur Seite.
Wenn Sie sich für unser TI-Premium-Paket entschieden haben, finden der Betrieb, Upgrades und Wartung im CGM-Rechenzentrum statt und sind somit in unserem Verantwortungsbereich. Hier erfolgt auch eine proaktive Störungserkennung durch 24/7-Überwachung. Auch hier steht Ihnen unser TI-Support gerne mit Rat und Tat unter +49 – 800 – 551 551 2 zur Seite.