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Mit der pharmazeutischen Dienstleistung Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation ist eine Medikationsanalyse vom Typ 2a gemeint, mit dem Ziel der Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und der Prüfung auf arzneimittelbezogene Probleme (ABP).
Anspruch
Wer hat Anspruch?
Versicherte, die aktuell fünf (oder mehr) verordnete Arzneimittel einnehmen.
Wann darf die Beratung durchgeführt werden?
Apotheken können für diese Kundinnen und Kunden einmal in zwölf Monaten die Medikationsberatung bei Polymedikation abrechnen.
Abrechnung
Wie wird abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt per Sonderbeleg pharmazeutische Dienstleistungen (SB-pDL) über den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mit der Sonderkennzeichnung Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation.
Vergütung
Sonder-PZN
90,– € netto
17716808
Hinweis: Bei erheblicher Umstellung der Medikation (wenn mindestens drei Medikamente ausgetauscht wurden oder neu hinzugekommen sind) kann die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Zwölf-Monats-Frist erneut erbracht und abgerechnet werden. Die entsprechende Sonder-PZN ist dann die 17716814.
Um die pharmazeutischen Dienstleistungen abrechnen zu können und relevante Informationen zum Beispiel mit Ärztinnen und Ärzten zu teilen, müssen Kundinnen und Kunden einige Dokumente unterzeichnen:
Die ABDA bietet im passwortgeschützten Mitgliederbereich ihrer Website all diese Formulare als Vordrucke zum Download an.
Voraussetzungen
Diese pharmazeutische Dienstleistung darf nur von einer Apothekerin oder einem Apotheker mit den erforderlichenKenntnissen erbracht werden. Um diese Kenntnisse zu erlangen, muss eine Fortbildungerfolgreich absolviert werden.
Nutzen Sie mit CGM GENIUS® TV die einfache Möglichkeit, Kundinnen und Kunden über das Angebot der pharmazeutischen Dienstleistungen in Ihrer Apotheke zu informieren. Natürlich stellen wir Ihnen über CGM GENIUS® TV bereits Vorlagen zur Verfügung.
Finden Sie mit WINAPO® und bereits vorhandenen Daten heraus, welche Kundinnen und Kunden von einer der pharmazeutischen Dienstleistungen profitieren würden.
3. Termin vereinbaren
Die Standesvertretung ABDA empfiehlt, die pharmazeutischen Dienstleistungen in einem Nebenraum und zur optimalen Vorbereitung bestenfalls mit Terminvereinbarung durchzuführen.
Termine vereinbaren: Über CLICKDOC VIDEOBERATUNG können Sie ganz einfach Termine einstellen und verwalten. Kundinnen und Kunden können diese dann online buchen.
Mit CGM GENIUS SUITE haben Sie nun die Möglichkeit Ihre Marketingaktivitäten selbst zu gestalten und auch zu veröffentlichen. Digital, auf Papier oder in Ihrem Apotheken-TV.
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