Nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit startet die Einführung der „ePA für alle“ am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Franken und Hamburg. Bundesweit soll die „ePA für alle“ sowie die verpflichtende Nutzung durch die Leistungserbringer erfolgen, wenn die Erfahrungen aus den Modellregionen positiv bewertet werden. Wir werden Sie an dieser Stelle regelmäßig über den aktuellen Stand informieren.
Mit der Einführung der neuen elektronischen Patientenakte sind Zahnärztinnen und Zahnärzte verpflichtet, Befundberichte in die ePA hochzuladen. Hierbei handelt es sich um spezifische Berichte, die an Dritte gerichtet sind und wie ein Arztbrief über die Befunde informieren sollen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass alle im Rahmen einer Behandlung erhobenen Befunddaten automatisch in die ePA übertragen werden, es sei denn, der Patient wünscht dies ausdrücklich. Dazu gehört insbesondere das elektronische Zahnbonusheft.
Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst werden jedoch automatisch in die ePA übertragen, solange der Versicherte der Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess nicht widersprochen hat. Anwender von CGM Z1 und Z1.PRO können diese Daten in Form einer Medikationsliste einsehen.
Wichtig ist, dass Zahnarztpraxen die ePA nur dann befüllen müssen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Daten wurden selbst erhoben.
- Die Daten stammen aus der aktuellen Behandlung.
- Die Daten liegen in elektronischer Form vor.
- Es darf kein Widerspruch der Patientinnen und Patienten gegen den Upload bestehen.
Der Upload von Dokumenten in die ePA sollte in jedem Fall mit den Patienten besprochen werden.