Die Online-Sprechstunde wird vorerst weiterhin vergütet
Seit Beginn der Pandemie haben sowohl der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als auch der Bewertungsausschuss (BA) Corona-Sonderregeln beschlossen – zunächst befristet bis Ende Juni. Nun verlängern beide Ausschüsse nach und nach eine Vielzahl der Regeln, um die Praxen bis in den Herbst hinein weiter zu entlasten und durch weniger Kontakte das Infektionsrisiko zu minimieren.
Verlängert: AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese
Corona-Sonderregeln für Heilmittel oder häusliche Krankenpflege und jetzt auch zur Telefon-AU: der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitere Regeln bis 30. September verlängert, die zunächst bis Ende Juni befristet waren. Dazu zählt vor allem auch die telefonische Ausstellung einer AU-Bescheinigung bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege. Das bedeutet, dass Vertragsärzte auch weiterhin Patienten nach telefonischer Anamnese krankschreiben dürfen. Zudem erhalten niedergelassene Mediziner die Portokosten für den Versand von Folgeverordnungen erstattet. Schon im März hatte der G-BA die Verlängerung einiger Coronavirus-Sonderregeln bekannt gegeben, darunter die Regeln für Heilmittel oder häusliche Krankenpflege. Auch für diese Bereiche sind dadurch weiterhin Folgeverordnungen bei bekannten Versicherten nach telefonischer Anamnese möglich.
Verlängert: Sondervergütung der Videosprechstunde und von Telefonkonsultationen
Nicht nur der G-BA – auch der BA hat viele seiner Corona-Sonderregelungen bis zum 30. September verlängert. Darunter fallen u. a. die Regelungen zur Vergütung der Videosprechstunde und von Telefonkonsultationen – die ambulante, spezialfachärztliche Versorgung inklusive. Ähnlich wie der G-BA verlängert zudem auch der GA die Sonderregelungen für die Erstattung der Portokosten beim Versand von Folgeverordnungen und Überweisungen.
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