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Neues BMG-Digitalisierungsgesetz – das steckt dahinter

19. Januar 2021 | Simon Rusch
Smartphone mit Stethoskop

Eckpunktepapier stärkt Videosprechstunde

Bisher waren die Details zum neuen Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn noch diffus. Klarheit schafft nun ein Eckpunktepapier aus dem Gesundheitsministerium (BMG). Darin werden drei Hauptthemen eingehender definiert: Stärkung der Videosprechstunde, Einbindung der Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) in die Versorgung und die Öffnung der Telematikinfrastruktur (TI) für den europäischen Raum.

Videosprechstunden außerhalb der Praxiszeiten abrechnen

Für die Videosprechstunde bedeutet das im Detail: Sie soll als telemedizinische Leistung auch während der sprechstundenfreien Zeit abgerechnet werden können – mit einer anteiligen Anrechnung auf die Praxiszeiten. Des Weiteren soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließen, dass Ärzte ihre Patienten auch ausschließlich auf Basis einer Videosprechstunde elektronisch krankschreiben können (eAU). Grundsätzlich hatte der G-BA bereits im Juli den Weg dazu frei gemacht. Wenn es nach dem Eckpunktepapier des BMG geht, sollen Systeme wie CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE für weitere Gesundheitsberufe und Heilmittelerbringende möglich sein. Dazu müssen die vergütungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, sodass die Leistung innerhalb der Videosprechstunde erfolgen kann. Hebammen sind ausdrücklich darin eingeschlossen.

„App auf Rezept“ stärker in Versorgung integriert

Die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die seit kurzem „auf Rezept“ verordnet werden können, sollen per Gesetz stärker in der Versorgung verankert werden. Die Maßstäbe in Sachen Datenschutz und Informationssicherheit werden dazu offenbar geschärft. Das Eckpunktepapier spricht von einer Schweigepflicht nach ärztlichem Vorbild und einer Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Mittelfristig ist eine Schnittstelle zwischen der „App auf Rezept“ und der elektronischen Patientenakte (ePA) denkbar.

Europäische Telematikinfrastruktur

Der dritte Schwerpunkt des BMG-Eckpunktepapiers betrifft die Telematikinfrastruktur. So soll die TI künftig eine Versorgung über europäische Grenzen hinweg ermöglichen. Dazu ist eine Art reduzierte Version der ePA für das europäische Ausland vorgesehen. Patienten können elektronische Rezepte dann auch im Ausland einlösen. Die EU-weite Integration soll auch der Stärkung der „grenzüberschreitenden Versorgung im Pandemiefall“ dienen. Auch ein Anschluss nichtakademischer Gesundheitsberufe wie Notfallsanitäter und Hilfsmittelerbringer ist möglich.