Am 21.10.2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung der Heilmittelrichtlinie beschlossen. Im Rahmen dessen sollen künftig auch Heilmittelbehandlungen wie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie, bestimmte Arten der Physiotherapie und Ernährungstherapie telemedizinisch in der Regelversorgung erbracht werden können. Aktuell können diese Heilmittelbehandlungen auf Basis der Pandemie durch die sogenannten Corona-Sonderregelungen bis 31.12.2021 per Videosprechstunde erfolgen.
Voraussetzung für diese Änderung ist jedoch noch das notwendige Inkrafttreten der Beschlüsse zur Änderung der Heilmittelrichtlinien für die vertragsärztliche und -zahnärztliche Versorgung sowie die hierfür benötigten bundeseinheitlichen Verträge zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer. Wichtig zudem: Es dürfen keine rechtlichen Einwände des Bundesministeriums für Gesundheit erhoben werden. Gerne halten wir Sie auf dem neuesten Stand, wenn es hier weitere und konkretere Informationen gibt.