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Übergangsvereinbarung regelt Sprach- und Schlucktherapie per Videosprechstunde

Videosprechstunden in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie: Seit September sind sie wieder möglich. Teil der Regelversorgung sind sie jedoch noch nicht. Bis auf Weiteres regelt eine Übergangsvereinbarung die Rahmenbedingungen.

Am 31. März 2022 waren die Corona-Sonderregeln zum Einsatz der Videobehandlung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie ausgelaufen. Aufgrund der fehlenden Zustimmung von einem der vier Berufsverbände zum Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbands war es nicht zum erhofften nahtlosen Übergang in die Regelversorgung gekommen. Seither läuft ein Schiedsverfahren.

Gleiche Standards für alle

Obwohl im Rahmen des Verfahrens noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde, können Sprach- und Schlucktherapeutinnen mit Inkrafttreten der Übergangsvereinbarung am 1. September 2022 wieder Behandlungen mittels Videosprechstunde anbieten. Die Vereinbarung regelt die Rahmenbedingungen, wobei in Sachen Technik und Datenschutzrecht dieselben Standards wie für alle Heilmittelbereiche gelten.

Rahmenbedingungen

  • Nutzung eines zertifizierten Videodiensts
  • Erstbehandlung ist in der Praxis erfolgt
  • Patient:in hat einer weiteren Behandlung via Videosprechstunde zugestimmt
  • Minderjährige/r Patient/in ist mindestens vier Jahre alt und verfügt über ausreichende Medienkompetenz und Konzentrationsfähigkeit; eine Bezugs- oder Betreuungsperson ist anwesenden
  • Während der Therapie besteht keine Gefahr des Verschluckens

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