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EFI-Jahresgutachten: Mangelhafte Informationsbasis bei telemedizinischen Angeboten

30. März 2022 | Nicole Graf
Mann mit Kind in Videosprechstunde über Smartphone

Gesetzliche Leitplanken sowie die Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur: Laut Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI1) sind dies die zwei zentralen Hebel für eine erfolgreiche Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Voraussetzungen existierten bereits in Deutschland, jedoch mangele es bei der konkreten Umsetzung an Zielstrebigkeit.

Die Voraussetzungen stimmen

Was können elektronische Patientenakte (ePA), Telemedizin, Digitale Gesundheits-anwendungen (DiGA) oder auch Big Data und Künstliche Intelligenz (KI) leisten? Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) zeigt in ihrem aktuellen Jahresbericht einmal mehr, dass ein digitalisiertes Gesundheitswesen sowohl Versorgungsstrukturen als auch die Bereiche Diagnostik und Therapie erheblich verbessern kann. Die Kommission macht deutlich, dass viele Voraussetzungen hierfür bereits geschaffen seien. Woran es jedoch mangelte, sei eine konsequente, ausdauernde Zielstrebigkeit.

Die Werbetrommel rühren

Ein prominentes Beispiel im Bericht ist die Telemedizin, die durch die Corona-Pandemie massiv an Popularität gewonnen hat und ihre Leistungsfähigkeit in kürzester Zeit unter Beweis gestellt hat. Die Autoren des Berichts stellen dabei die positiven Auswirkungen heraus, die Videosprechstunden & Co. über die Corona-Krise hinaus auf die Gesundheitsversorgung haben könnten. Ähnlich wie bei der ePA sehen die Experten jedoch eine mangelnde Akzeptanz und Inanspruchnahme des Angebotes durch die Versicherten. Leistungserbringer sind bei digitalen Angeboten noch etwas zögerlich. Dies läge laut Gutachten u. a. an fehlenden Informationen und mangelnder digitaler Kompetenzen bei den Behandler:innen selbst. Somit zeigen die Studien, dass sowohl aufseiten der Leistungserbringer als auch bei Bürger:innen, weiterhin Verbesserungspotenzial insbesondere hinsichtlich der Informationsbasis vorliegt.

Gleiche oder höhere Vergütung auf Zeit

Laut EFI fehlt es darüber hinaus auch an einer Gleichstellung des Honorars telemedizinisch erbrachter Leistungen. Sie könnten Leistungserbringer dazu ermutigen, entsprechende Angebote zu forcieren und zielstrebiger zu ihrer Akzeptanz und Verbreitung beizutragen. Der Expertenrat schlägt u. a. eine zeitlich begrenzte Gleichstellung sowie als eine Art Katalysator Selektivverträge vor, in denen telemedizinische Leistungen performance-abhängig und zeitlich begrenzt sogar höher vergütet werden könnten.

Um die breite Akzeptanz digitaler Gesundheitsanwendungen sicherzustellen, solle daneben die Informationsbasis über Funktionsweise, Handhabung und Mehrwert der digitalen Anwendungen verbessert werden.

Videosprechstunden ohne Zusatzsoftware

Ärztinnen und Ärzte wollen vor allem eins: Zeit für ihre Patientinnen und Patienten. Telemedizinische Anwendungen wie z. B. eine Videosprechstunde sollten deswegen einfach und schnell zugänglich sein, - sowohl auf Behandler:innenseite, aber auch auf Patient:innenseite.  Von Vorteil ist es weiterhin, wenn weder Praxen noch Versicherte hierfür Zusatzsoftware oder spezielle Endgeräte benötigen. Auch aus diesem Grund setzen immer mehr Mediziner:innen auf CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE. Sie ist im Nu einsatzbereit und verbindet Konformität mit passgenauer Funktionalität und maximaler Sicherheit. 

1 Seit 2008 berät EFI die Regierung und erarbeitet u. a. Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands. 

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