Heilmittelverordnung per Video ist seit 01.04.2022 offizieller Bestandteil in der Physiotherapie und der Ernährungstherapie.
Ein positives Signal, so kann man es wohl am allerbesten beschreiben. Der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer waren aufgefordert, bis Ende 2021 konkret festzulegen, welche der verordnungsfähigen Heilmittel für eine Behandlung per Videoberatung geeignet sind.
Zum 01.04.2022 konnte nun der Bereich der Physiotherapie und der Ernährungstherapie offiziell mit der Videoberatung in der Regelversorgung starten. Allerdings stehen in den Bereichen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie der Ergotherapie entsprechende Einigungen der übergreifenden Parteien noch aus.