Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie ist CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE ein fester Bestandteil in vielen psychotherapeutischen Praxen geworden. Bislang bestand jedoch nur die Möglichkeit der Videobehandlung über Sonderregelungen.
Seit 1. Januar 2022 gibt es nun jedoch auch eine dauerhafte Grundlage für psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten von Privatversicherten mittels Videoübertragung. Dazu haben der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) im Einvernehmen mit den Beihilfekostenträgern von Bund und Ländern gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zur Telemedizin vereinbart. Somit wurden die bislang geltenden Sonderregelungen, die bisher regelmäßig verlängert wurden, ersetzt und die Videosprechstunden auch in der privaten Psychotherapie als Regelleistung aufgenommen.
Sie haben Interesse an weiterführenden Informationen rund um die Privatabrechnung der Videosprechstunde? Wir beraten Sie gerne! Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: info.arzt@clickdoc.de
Weitere Informationen bzgl. der konkreten Änderungen finden Sie zudem auch hier: PKV ermöglicht dauerhaft Videosprechstunden in der Psychotherapie