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Die elektronische Patientenakte geht an den Start – wir sind startklar!

29. Januar 2025
ePA in WINAPO
CGM LAUER ePA für alle

Das Kernelement des Digital-Gesetzes steht vor dem bundesweiten Rollout: Seit dem 15. Januar 2025 läuft die Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) „für alle‘“ in den Pilotregionen Hamburg, Franken und NRW. Wenn die Testphase in den Pilotregionen erfolgreich verläuft und alle Systeme zuverlässig, sicher und performant arbeiten, wird die ePA in einigen Wochen flächendeckend eingeführt bzw. zur Verfügung stehen. Hinter der ePA steht eine komplexe, mehrstufig gesicherte Telematikinfrastruktur (TI), die die Spezifikationen der gematik und die Erfordernisse der europäischen Datenschutzbestimmungen impliziert. Die Sicherheit beim Datentransfer und der Archivierung der sensiblen Gesundheitsdaten von rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland wird hierdurch gewährleistet.

CGM LAUER ist vorbereitet und hat das Modul für die notwendigen Schnittstellen zur ePA rechtzeitig in WINAPO® 64 und WINAPO® ux implementiert.

Hintergrund: Mehr Übersicht für Leistungserbringer und Versorgungsverbesserung für Versicherte

Mit der ePA „für alle“ macht das deutsche Gesundheitswesen einen großen Schritt nach vorne. In Zukunft soll jede elektronische Gesundheitsakte digital und lebenslang die persönlichen Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten speichern. Das erleichtert Vernetzung und Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und Patient:innen. Unnötige Doppeluntersuchungen werden vermieden, Heilberufler:innen haben einen besseren Überblick über Krankengeschichte und Behandlungen, Apotheken können Multimedikationen oder Wechselwirkungsrisiken besser erkennen, Patientinnen und Patienten können ihre Daten selbst einsehen und z. B. einfacher eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Vorgesehen ist, dass Versicherte ihre medizinischen Daten selbst verwalten und jederzeit festlegen oder auch kontrollieren können, wer welche Zugriffsrechte hat.

Sukzessiver Befüllung mit Gesundheitsdaten und individuell relevanten Informationen

Die ePA wird sukzessive mit den vorgesehenen Bausteinen gefüllt. Zu Beginn – also bundesweit ab Mitte Februar 2025 – sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, wichtige medizinische Dokumente aus der Behandlung wie Arztbriefe und Befundberichte in die ePA einzustellen. Zudem wird zum Start die Medikationsliste bereitstehen, die sich basierend auf den Informationen des E-Rezepts automatisch befüllt. In einzelnen Schritten kommen die weiteren Bausteine hinzu. Letztendlich sollen in Zukunft auf Wunsch von Patientinnen und Patienten dann auch individuelle Informationen aufgenommen werden können wie etwa Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Weitere Entwicklungen und die Standardisierung von Prozessen sind bereits geplant.

Gut zu wissen: Die mit der ePA im Januar 2025 startende Medikationsliste enthält lediglich die Arzneimittel, die elektronisch verordnet werden. Manuelle Einträge im Medikationsplan werden erst mit der ePA-Version 3.1. möglich sein, die ab dem 15. Juli 2025 geplant ist.

So funktioniert es:

  • Um die ePA selbst einsehen zu können, müssen sich Versicherte die entsprechende App ihrer Krankenkasse herunterladen und den ePA-Zugang darin einrichten. Über die App können Versicherte individuelle Einstellungen vornehmen, so dass sie selbst entscheiden, welche Berichte und Befunde für die Versorger sichtbar sind und welche nicht.
  • Die Zugriffsberechtigung auf die ePA ist gesetzlich geregelt. Der Zugriff setzt voraus, dass die oder der Versicherte nicht widersprochen haben und ein erwiesener Behandlungs- und Versorgungskontext besteht. Die ärztliche Praxis muss von der versicherten Person die Berechtigung zum Zugriff über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten. Diese Berechtigung gilt im Normalfall für 90 Tage.
  • Pharmazeutisches Fachpersonal erhält über das Stecken der eGK etwa beim Einlösen eines E-Rezeptes für drei Tage Zugriff auf ePA-Daten von Patientinnen und Patienten. Wird die Karte unabhängig von E-Rezept gesteckt, sind die Zugriffsmöglichkeiten begrenzt.

Apotheken mit CGM-Software sind gut aufgestellt

Damit die Medikationsliste in der ePA befüllt gelesen werden kann, muss die Schnittstelle auch in die Apothekensoftwaresysteme integriert werden. Basis ist eine zuverlässig funktionierende Technik und eine aktuelle Apothekensoftwareversion. Als Healthcare-IT-Spezialist ist die CompuGroup Medical (CGM) unabhängig von der gematik schon seit vielen Jahren maßgeblich an der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) und der Entwicklung neuer medizinischer Anwendungen beteiligt. Das neue Modul, das die Schnittstelle zur ePA in der Apotheke gewährleistet, ist bereits von dem Start der Pilotphase in die WINAPO®-Software eingepflegt worden. Wie bei allen Bausteinen hat CGM LAUER großen Wert darauf gelegt, dass dieses Modul intuitiv bedienbar ist.  

Die ePA ist ein Quantensprung in der Gesundheitsversorgung. Wie alle digitalen Neuerungen im Gesundheitswesen wird sie etwas Zeit brauchen, um sich bei Versicherten und Versorgenden vollumfänglich zu etablieren.

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