Seit Jahresbeginn sind Ärztinnen und Ärzte in Deutschland verpflichtet, Medikamente ausschließlich digital zu verschreiben. Das E-Rezept ist damit endgültig im Praxisalltag verankert. Für Versicherte bedeutet das, sie lösen Rezepte nun per App oder elektronischer Gesundheitskarte (eGK) ein. Wir beantworten die häufigsten Fragen von Versicherten zum E-Rezept.
Häufige Fragen zum E-Rezept
Das E-Rezept hat den rosafarbenen Rezeptzettel abgelöst. Grundsätzlich sind Rezepte nun digital, allerdings vorerst nur für gesetzlich Versicherte. Das blaue Rezept für Privatversicherte bleibt zunächst in Papierform.
Ärztinnen und Ärzte erstellen das E-Rezept digital, signieren es und speichern es zentral beim E-Rezept-Fachdienst ab. Die elektronische Signatur schützt zuverlässig vor Fälschungen. Jedes E-Rezept enthält einen individuellen digitalen Code mit allen relevanten Informationen.
Um den Aufwand für Ärztinnen und Ärzte bei der elektronischen Signierung zu reduzieren, bietet sich die Komfortsignatur an. Mit ihr können an einem Tag bis zu 250 Signaturen problemlos freigegeben werden. Dafür muss die Ärztin oder der Arzt nur einmal ihren bzw. seinen PIN des persönlichen elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) eingeben. Nach der Signatur des E-Rezepts werden die Daten sofort an den Empfangsserver übermittelt.
Versicherte können E-Rezepte deutschlandweit in allen Apotheken und Online-Apotheken einlösen. Das kann über die elektronische Gesundheitskarte erfolgen, über eine spezielle Smartphone-App mit einer PIN, oder auf Wunsch auch durch einen Papierausdruck mit dem entsprechenden Code.
Das E-Rezept macht es für Versicherte und ihre Angehörigen deutlich einfacher, Medikamente aus der Apotheke mitzubringen − etwa für Kinder oder für zu pflegende Familienmitglieder. Rezepte, die Ärztinnen und Ärzte in einer Videosprechstunde ausgestellt haben, lassen sich zudem aus der Ferne für Patienten hinterlegen. Gleiches gilt für Folgerezepte im selben Quartal. In Verbindung mit dem Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte (ePA) kann das E-Rezept auch das Medikamentenmanagement verbessern und damit mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten bieten.
Ein E-Rezept ist für 28 Tage gültig, innerhalb dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Übrigens: Sobald ein verschriebenes Medikament ausgegeben ist, ändert sich der Status des E-Rezepts. Eine mehrmalige Einlösung ist damit nicht möglich.
Das E-Rezept soll sicher, einfach und datenschutzkonform sein. Die Daten sind mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. Abrufen lässt sich ein E-Rezept nur mit der jeweiligen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder dem Rezeptcode. Die eGK dient dabei als Schlüssel: Sie enthält lediglich den Abrufcode für den E-Rezept-Fachdienst und nicht etwa das Rezept selbst.
Um die Daten von Versicherten zu schützen, können nur die verordnende Praxis und die Apotheke das Rezept einsehen. Bei Verlust der eGK rät die Verbraucherzentrale dazu, diese unverzüglich von der Krankenkasse sperren zu lassen. Nach 100 Tagen werden die Daten des E-Rezepts gelöscht.
E-Rezept mit CLICKDOC: Kostenfrei von Vorteilen profitieren!
Das E-Rezept mit CLICKDOC macht die elektronische Verordnung noch einfacher, - für Ärztinnen und Ärzte, aber auch für Patientinnen und Patienten. Die kostenfreie Funktion kann in der Arztpraxis direkt aus der CGM-Praxissoftware verwendet werden, um Benachrichtigungen über die Bereitstellung eines E-Rezepts einfach und komfortabel an das Smartphone der Patientinnen und Patienten zu senden.
Damit sorgt das E-Rezept mit CLICKDOC nicht nur für effiziente Abläufe auf Praxisseite, sondern steigert auch die Patientenzufriedenheit.
Sicher. Einfach. Kostenfrei.
Das E-Rezept mit
CLICKDOC bietet Ärztinnen und Ärzte
viele Vorteile und ist kostenlos in der
CGM-Praxissoftware verfügbar.
Eine Freischaltung genügt.