Datum: 20.10.2021
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz fördern Bund und Länder die Digitalisierung der Krankenhäuser. Die Förderbescheide werden zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichten. In diesem Kontext möchten wir Sie auf ein Web-Seminar der Anwaltskanzlei RITTERSHAUS, Dr. Christoph Rung und Dr. Michael Wenzel, hinweisen:
Im Zeitrahmen einer etwas ausgedehnteren Kaffeepause (45 Minuten) werden folgende relevanten Rechtsthemen zum IT-Vergabe- und Fördermittelrecht erörtert:
- Vergaberechtspflicht qua Zuwendungsbescheid
- Vorkehrungen zur Vermeidung von Rückforderungen
- Ich weiß doch was ich will: Produktneutrale Ausschreibung, Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers und vergaberechtliche Verfahrensarten
Profitieren Sie vom Expertenwissen der Anwaltskanzlei RITTERSHAUS.