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BÄK-Handreichung zu Videosprechstunden

24. Juni 2021 | Simon Rusch
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Offizielle Empfehlungen der Ärztekammer

Die Videosprechstunde wird zunehmend zur festen Einrichtung in den Praxen. Das hat auch die Bundesärztekammer (BÄK) erkannt und auf die steigende Beliebtheit der Telemedizin reagiert. Das Ergebnis ist die „Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden“.

Umfangreiche Informationssammlung

Auf zwei Seiten und in acht Themenblöcke unterteilt, werden Hilfen zu organisatorischem Ablauf, technischen Voraussetzungen, Aufklärung über Fernbehandlung, Schweigepflicht und Datensicherheit, Dokumentation und Arztbrief, Verordnungen und AU-Bescheinigungen, Weiterbehandlung sowie Vergütung gegeben. Besonders hilfreich: Eine Linksammlung zu Anlagen, Hinweisen und Richtlinien im Zusammenhang mit Videosprechstunden.

Haftungsrisiken bei mangelnder Aufklärung

Eine der Empfehlungen ist die Einrichtung und Bewerbung verbindlicher Videosprechstundenzeiten. Wichtig: Praxen, die Videosprechstunden durchführen möchten, müssen dies zuvor ihrer KV anzeigen und einen zertifizierten Anbieter wie CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE einsetzen. Die Videosprechstunde selbst muss eine störungsfreie und datenschutzkonforme Kommunikation ermöglichen. In jedem Fall muss die Identität des Patienten einwandfrei erkennbar sein. Zur sicheren Dokumentation und um Missverständnisse zu vermeiden, ist ein Kurzarztbrief mit Befunden, Diagnosen und Therapie hilfreich. Dieser wird dem Patienten im Anschluss übermittelt. Insbesondere die Aufklärung über die begrenzten Möglichkeiten der Diagnostik sollte dokumentiert werden. Gerade in diesem Punkt lauern Haftungsrisiken.

Handreichung zeigt Normalisierung von Videosprechstunden

Giso Langer, General Manager von CLICKDOC Deutschland, begrüßt die Empfehlungen der BÄK: „Die Handreichung zeigt, dass neben den Patienten auch die Ärzte mit einer Normalisierung der Videosprechstunde rechnen. Bereits die Aufhebung der Mengenbegrenzung durch KBV und GKV-Spitzenverband waren ein deutliches Signal.“ Die Handreichung zeige aber auch, dass sowohl die Integration in den Praxisalltag als auch die sichere Durchführung keine übermäßigen Anstrengungen erfordern, so Giso Langer. Man habe die technischen Anforderungen für CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE bewusst niedrig gehalten, ohne aber an den notwendigen Sicherheitsmechanismen zu sparen.

Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen zu Einrichtung, Durchführung oder Abrechnung von CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE? Dann nutzen Sie unser kostenloses Online-Seminar. Unsere Experten beantworten Ihre Fragen in einer Live-Session und geben hilfreiche Tipps. 

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